Gültig ab dem 1. Dezember 2022:

Baden-Württemberg: Zukünftig gelten unterschiedliche Beihilfe-Bemessungssätze. Unterschieden wird nach Datum der Einstellung in Bezug auf das Jahr 2013.

  Einstellung bis 2013 Einstellung nach 2013 ab 1.1.2023
Beamter bist ein Kind 50 % 50 % 50 %
Beamter mindestens 2 70 % 50 % 70 %
Ehepartner 70 % 50 % 70 %
Pensionierte 70 % 50 % 70 %
Kinder 80 % 80 % 80 %

Bremen: Der Bemessungssatz wandelte sich von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage, gültig für die Familie in ein Familien- und personenbezogene Bemessungssatz. Bisher gab es einen familienbezogenen einheitlichen Satz in Höhe von 65 %. Die Regelung werden aktuell an die des Bundes und der überwiegenden Zahl der Länder angepasst. Bei Pensionäre und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen gilt weiterhin der familienbezogenen Satz. Stationäre Wahlleistungen bleiben nicht beihilfefähig.

Sachsen plant die Erhöhung der Beihilfe für Ehe-und Lebenspartner sowie Kinder auf 100 % zu erhöhen. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil. Das Bundesverfassungsgericht urteilte zur angemessenen Besoldung und erhalten damit nicht mehr Geld sondern erhöhte Beihilfesätze für Angehörige. Auch die Medaille hat zwei Seiten. Die gute ist, dass die Beiträge entfallen. Die bedenkliche hingegen ist der Austritt aus der privaten Krankenversicherung in ein System aus 100 % Beihilfe, den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleich. Damit verlieren sie den Anschluss an das deutsche System der Krankenversicherung, den Zugriff auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens da Sie bei 100 % Beihilfe keinen Zugang mehr dazu haben.

Zusätzlich entstehen Lücken, die der Beihilfeergänzungstarif bei der Kranken/Pflegeversicherung. Verbesserte stationäre Unterbringung und höherwertiger Zahnersatz werden beispielsweise dann nicht versichert mehr sein. Die Möglichkeit, die pauschale Beihilfe mit allen ihren bereits diskutierten Nachteilen, zu nutzen, wird in Beamten angeboten. Der Durchschnittsbeitrag für Einkünfte ab 59.850,- € liegt Arbeitgeber und gesetzlich Versicherten bei etwas über 400 €. Der Durchschnittsbeitrag in der privaten hingegen bei etwas über 200 €.

 

Enorme Kostenentwicklung ist zu erwarten. Bereits in Baden-Württemberg wurde die pauschale Beihilfe eingeführt. Die Mehrkosten für das Land addieren sich nach Hochrechnung bis ins Jahr 2060 auf über 2,6 Milliarden Euro.

Für Beamte, die sich in der pauschalen weiterversichern wird die Möglichkeit auf die Länder eingeschränkt, die das auch anbieten, wenn es um einen Umzug geht. Auch verzichten Sie auf die erhöhte Förderung in der Pension von 70 % und das wichtigste, sie verzichten auf planbar und garantierte Leistungen, dies in der gesetzlichen Kasse so nicht gibt.

Weitere Informationen zur Beihilfe finden Sie hier.

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