Das neue Pflegegesetz

Das Thema Pflege-Pflegebedürftigkeit ist seit Jahren in den Medien. Vieles drehte sich in der Diskussion um Lösungsansätze, geschehen ist relativ wenig. Der Pflege Bahr, meiner Meinung nach erfolgreich, weil durch seien Einführung mehr Menschen das Problem erkannten, wird bereits von der Linkspartei und den Grünen kritisiert bis hin zur Abschaffung.

Wer ist pflegebedürftig, wer nicht? Diese Entscheidung obliegt in der Regel dem MDK, dem Gutachterausschuss der gesetzlichen Kassen, bei dem Menschen auf Menschen treffen und deren Situation in Hinsicht auf Selbstständigkeit und Anteilsfähigkeit am Tagesgeschehen bewerten sollen. Gleiche Beeinträchtigung, so erfuhr ich, begründet noch lange nicht gleiche Einschätzung in der Pflegebedürftigkeit.

Nun soll auch hier reformiert werden. Reform als Zauberwort, dem Bürger zu belegen, dass man sich kümmert. In dieser Legislaturperiode steht das Thema Pflege noch weit vor der Neuordnung des Gesundheitssystems, welche zwingend notwendig ist und für die es keinerlei wirkliche klare Vorhaben und Pläne gibt. Blicken wir zurück, so erkennen wir jahrzehntelanges reformieren ohne dass Probleme gelöst wurden. Ob es hier anders wird?

Generationenvertrag Aus drei mach fünf - Pflegestufen in der Reform:Quelle: fotolia

Worum geht es?

Ab 2017  wird es eine Neudefinition der Pflegebedürftigkeit geben. Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Zu den bisherigen Beurteilungsgrundlagen sollen acht Bereiche wie etwa die Mobilität, die kommunikative Fähigkeit, das Verhalten und die Selbstversorgung des Erkrankten beurteilt werden. Auch hier wird ein Punktewert errechnet werden, der die Einordnung in die Pflegegarde erlaubt – dabei bleibt der Weg zur Antragstellung gleich. Ein Gutachter wird per Antrag einen Hausbesuch realisieren und die Begutachtung vornehmen. Wieder trifft Mensch auf Mensch-Tagesform erschwerend inbegriffen.

Für den Bestand, also die bereits begutachteten und eingeordneten Pflegestufen gilt, dass man hier eine Art Überleitungsregel installieren möchte. Die Pflegestufen werden dann formell in Pflegegrade überführt (?). Nach welchen Kriterien das erfolgt, war bisher nicht zu erfahren. Prognostiziert wird mit der Reform, dass mehr Menschen von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren werden. Gesundheitsminister Gröhe möchte unabhängig von diesem Reformvorhaben bereits Anfang 2015 Verbesserung für Pflegebedürftige einführen. Unter anderem ist eine bezahlte zehntägige Familienpflegezeit im Gespräch aber auch Angehörige sollen in ihrer Bemühung, zu pflegen von ambulanten Diensten unterstützt werden. Zuschüsse für barrierefreies Wohnen sind zudem in der Planung. Viele Wohnungen fehlen.

Betrachtet man die stetig steigende Zahl der Pflegebedürftigen, so wird diese Reform weitere Kosten verursachen, nicht deren Finanzierung lösen. Wieder einmal, so erkenne ich es, wird im Sinne des Verbrauchers berichtet und interpretiert, die damit verbundenen Kosten ihm „alternativlos“ lösungsfrei überlassen. Problem gelöst oder gemanaged Herr Gröhe?

Defintiv bleibt die private Vorsorge unerläßlich. Mit der Reform sinken nicht die finanziellen Risiken der Menschen bei Pflegebedürftigkeit. Erste Informationen zu den Möglichkeite am Markt finden Sie im Downloadcenter in Form eines Leitfadens. Mehr im persönlichen Gespräch.

Frank Dietrich    

PremiumCircle Berlin

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

NEUE LEITFÄDEN IM DOWNLOADCENTER 

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