Es soll (mal wieder) gekürzt werden

Seit Anfang Mai diesen Jahres befindet sich der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstrukturen und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung im Parlament und wurde bereits gelesen. Einige signifikante Eckpunkte der Reform, gültig ab 2015, sind uns bereits bekannt. Insbesondere, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Kassen auf 14,6 % gesenkt werden soll. Kommt eine Kasse mit diesen Satz, paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, nicht aus, so soll diese zukünftig einen Zusatzbeitrag erheben können. Dieser ist nicht pauschal, sondern einkommensabhängig in seiner Höhe.

In einem gemeinsamen Schreiben wandten sich fast 30 Verwaltungsratsvorsitzende verschiedener Betriebskrankenkassen an die Politik, da in deren Augen eine Korrektur der Reform bereits jetzt zu erkennen und dringend notwendig ist. Die Kassen sehen sich benachteiligt. Es geht dabei um so genannte unternehmensbezogene Betriebskrankenkassen, die in der Lohnersatzleistung (Krankentagegeld) Nachbesserungsbedarf sehen. Eine solche Leistung ist einkommensabhängig.

Die Tagegeld-Benchmark

Die Höhe, der zu erbringenden Leistung, bemisst sich auf den jeweils zuletzt bezogenen Lohn des Versicherten, der Leistungen Anspruch nimmt. Kassen, deren Versicherte beitragspflichtige Löhne und Gehälter über dem bundesweiten Durchschnitt haben, befürchten, dass sie höhere Leistungen erbringen müssen, als es die Höhe der Zuwendung Ihnen gegenüber aus dem Gesundheitsfonds sein wird. Diese Fehlkalkulation, so die Vorstandsvorsitzenden, habe allein bei der Daimler BKK seit 2009 einen Fehlbetrag von mehr als 50 Millionen begründet. Der Vorschlag, dem entgegenzuwirken, ähnelt dem angedachten (unbürokratischen ?) Einkommensausgleich in den Zusatzbeiträgen, zum Ausgleich unterschiedlich verdienender Versichertengemeinschaften, die in der Reform bereits bedacht wurden.

Wieder einmal zeigt es sich, dass es sicherlich mehr Sinn machen würde ein System, welches seine Tragfähigkeit seit Jahren eigener Kraft verloren hat, neu zu konzipieren anstatt an den Stellschrauben zu drehen. Das System ist derart komplex das ich behaupte, dass es niemand inhaltlich und in seinem Zusammenhang verstanden hat. Das erklärt, dass jede Reform grundsätzlich einige bevorteilt und andere benachteiligt wird. Eine Neuordnung könnte die Lasten und die Pflichten, mit Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Systems wesentlich nachhaltiger und transparenter für alle regeln. Es wäre keine Hexerei-lediglich der Wille scheint zu fehlen. Möglicherweise ist dieses Vorhaben aber auch darauf ausgerichtet, die Zahl der Kassen weiter zu senken. Wettberwerb und Verdrängung – die Reform machst möglich.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

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