Grenzen des GKV Tagegeldes
Eine Tagegeldzahlung dient als Einkommensersatz-aber Achtung, die Zahlung wird nicht unbegrenzt gezahlt, Fristen sind zu beachten und auch, ob das Einkommen wirklich in notweniger Höhe ersetzt wird. Für gesetzlich Versicherte in Deutschland ist eine Tagegeldabsicherung Standard. Dennoch begründet es keine Sorglosigkeit bei Krankheit.
Erst kürzlich war zu lesen, dass der Versicherte darauf zu achten hat, dass er bei Erkrankung regelmäßig die Krankschrift, jeweils zeitnah zu deren Ausstellung bei der Versicherung einreicht. Hält er sich nicht an diese Vorgehensweise, riskiert er die Versorgung, denn laut der aktuellen Rechtsprechung, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung durch die Kasse.
Karenzzeiten beachten
Zudem ist darauf zu achten, dass bei ein und derselben Krankheit, auch wenn diese zwischenzeitlich ausgeheilt erscheint, die Krankheitszeiten addiert werden und damit der Zeitraum der sechs Wochen, denn nur solange wird in der Regel gezahlt, erreicht ist. Fast nie wird dabei beachtet, dass eine Kur, sich medizinisch auf die Krankheit begründend, von ihrer Dauer her zugerechnet wird. Ein neuer Leistungsfall begründet sich erst nach einer Zeit von sechs Monaten und einer Frist von zwölf Monaten, bezugnehmend zum Zeitpunkt der Erstdiagnose für diese sich wiederholende Erkrankung. Der Anspruch auf Tagegeldzahlung liegt bei maximal 78 Wochen. Danach besteht die Gefahr, ausgesteuert zu werden und es wird geprüft, ob Berufsunfähigkeit vorliegt.
Faustformel Tagegeld
Die Höhe des Tagegeld richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Es gilt, dass 70 % vom Bruttoeinkommen, maximal 90 % vom Nettoarbeitsentgelt versichert werden können. Selber Rechnungsansatz findet sich in der PKV. Bei der Berechnung der Höhe des Tagegeldes werden zudem auch beitragspflichtige Einmalzahlungen, wie etwa die Sonderzahlungen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, berücksichtigt. Es empfiehlt sich, die Lücke in der Versorgung auf privatem Wege zu schließen. Das ist insbesondere denen zu empfehlen, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und gesetzlich versichert sind (freiwillige Versicherung).
Wer über Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient muss damit rechnen, bei Krankheit und Tagegeldbezug maximal das Tagegeld in Höhe der oben genannten Parameter und in Bezug auf das Einkommen der Jahresarbeitsentgeltgrenze, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen, zu erhalten. Schnell weitet sich der Verlust aus und es kommt zur Minderung des Lebensstandards.
Über welche Dauer?
Wie bereits oben bemerkt, erhält man Tagegeld nicht grundsätzlich über eine unbefristete Zeit. Das gilt für den gesetzlichen als auch für den privaten Tagegeld Bezug. Die Möglichkeit, dass Berufsunfähigkeit geprüft wird, rückt von Tag zu Tag innerhalb des Bezuges näher.
Das Thema Berufsunfähigkeit wird in Deutschland noch immer vernachlässigt. Es gilt dabei für mich folgende Ansicht. Eine Berufsunfähigkeit hundertprozentig zu versichern, ist derzeit wohl nicht wirklich garantiert möglich. Es liegt an den Begrifflichkeiten und deren Komplexität im Vertragswerk, welches Deutungen und Auslegungen zulässt. Das Problem liegt also im Wording der Gesetzestexte.
Daher ist es umso wichtiger, dieses Restrisiko der Nichtzahlungen/Streitigkeiten mit dem Versicherer so gering wie möglich zu halten und sich die Inhalte eines späteren Vertrages zur Grundlage der Entscheidung für die richtige Versicherung zu nehmen. Noch immer wird in online Rechnern/Vergleichsrechnern und mit schönen Werbeaussagen eine Entscheidung vom Versicherten versucht herbeizuführen. Vergessen Sie nie, es geht grundsätzlich immer um einklagbare Inhalte. Werbung versichert nicht und die Betreuung, sofern sie dann doch einmal einen solchen Antrag stellen müssten, vom Vermittler sollte zwingend gewährleistet sein.
Damit es diese Grundlage auch wirklich gibt sollten sich ausschließlich mit einem Spezialisten für dieses Thema in der Beratung auseinandersetzen. Erste Informationen finden Sie bei mir im Downloadcenter in Form eines Leitfadens-dieser stellt keine Beratung dar, informiert aber vorab über einige Grundsätzlichkeiten. Sich nicht zu versichern ist definitiv der falsche Weg. Ich selber begleite Antragsteller im Sinne einer Berufsunfähigkeitsrente, auch wenn ich selber ist nicht versichert habe. Bisher darf ich behaupten, damit erfolgreich gewesen zu sein, denn fast alle erhielten die versicherte Leistung.
Frank Dietrich