222 Ein Muss für alle "Sachwalter".

Versicherungsbranche in Bewegung.

Seit Corona bewegt sich der Markt weg vom Kunden, weiter vor in Richtung Intransparenz und anbieterabhängigen Interpretationen rund um den Versicherungsschutz zur Berufsunfähigkeit, dem Tagegeldund der PKV. Das Ergebnis der Qualitäts -und Transparenzinitiative des PremiumCircle Deutschland in Zeiten der Pandemie ist erschreckend. Antworten auf gestellte Fragen werden zum Teil gegensätzlich beantwortet, obwohl das VVG, § 172 Definiert, dass der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war Grundlage in der Leistungsprüfung ist. Ein Versicherer prüft die reale Tätigkeit des letzten Jahres im Home-Office, der andere die vor Beginn der Pandemie.

Vermittler, die auch Berufung in ihrem Beruf erkennen und sich entsprechend des Sachwalterurteils aufseiten des Kunden stellen, müssen am 5. Recht-Symposium teilnehmen. Die gelebte Rechtsprechung, voraussichtlich wieder hervorragend und unterhaltsam von den beiden vortragenden an die Zuhörer vermittelt, wird Risiken und Chancen aufzeigen, den Kunden durch den Nebel der Interpretationen begleiten zu können.

Originaltext des PremiumCircle Deutschland:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Veröffentlichung unserer 78-seitigen Studie „Auswirkungen von COVID-19 auf die Antrags- und Leistungsprozesse der Berufsunfähigkeitsversicherung“ am 02.05.2021 in der Welt am Sonntag hat in der Fachpresse aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln und Erfahrungen von Vermittlern, Versicherern und Journalisten ein großes, mediales und in weiten Teilen auch kritisches Echo ausgelöst. Es besteht breitflächig Unklarheit.

 

Im Streitfall entscheiden als letzte Instanz immer die Gerichte.

Auf dem 5. Recht-Symposium von PremiumCircle bieten wir Ihnen exklusiv am 22.06.2021 in Frankfurt am Main im Rahmen einer Präsenzveranstaltung die Plattform, um sich auf hoher richterlicher Kompetenzebene mit der Rechtsauslegung fehlender oder unklarer Vertragsbedingungen (sowie formaler Mängel) in der Berufsunfähigkeitsversicherung auszutauschen, zu diskutieren und abzusichern.

Mehr geballte Entscheidungskompetenz – an einem einzigen Tag – geht nicht.

Referenten: Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl, Vorsitzende Richter am Landgericht Berlin – Spezialkammer für Versicherungsrecht

Kernthemen des Tages (in Zusammenhang mit COVID 19):

  • Welche (ggf. spontanen) vorvertraglichen Anzeigepflichten sind denkbar; z.B. bei einem positiven Test, einer Quarantäne ohne Symptome oder einer Reise in ein Risikogebiet?
  • Welchen Einfluss kann das Infektionsrisiko einerseits auf die Mitwirkungsobliegenheit und andererseits auf die Fälligkeit der Ansprüche haben?
  • Können Verstöße gegen die COVID-19-Infektionsschutzmaßnahmen Ansprüche aus einer Personenversicherung gefährden?
  • Wie wirken sich Corona-bedingte berufliche Veränderungen, die Aufgabe der Tätigkeit oder auch Kurzarbeit auf den für einen Versicherungsfall maßgeblichen Beruf aus?
  • Kann die Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Einfluss auf die Verweisungsmöglichkeit haben?
  • Kann es mit Blick auf das Infektionsrisiko unzumutbar sein, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen und ggf. könnten daraus Ansprüche erwachsen?
  • Ist man „wegen Krankheit“ arbeits- oder sogar berufsunfähig, obwohl man tatsächlich arbeiten könnte aber „corona-bedingt“ nicht arbeiten darf?

Das Tagesticket – inklusive unserer 78-seitigen Studie – erhalten Sie als Teilnehmer(in) vergangener Recht-Symposien zum Vorzugspreis von 550,00 € inkl. MwSt. (anstatt 595,00 € Recht-Symposium + 149,00 € Studie).

Bitte fordern Sie noch heute Ihren exklusiven Rabattcode unter recht-symposium@premiumcircle.de an. Die Plätze sind aufgrund der Hygiene und Sicherheitsbestimmungen streng limitiert.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie auch unter Recht-Symposium 2021 – PremiumCircle

Dieses Rechtsymposium wird inhaltlich voraussichtlich dokumentieren, dass ein neues Kapitel in der Versicherungswirtschaft aufgeschlagen wird. Jeder, der Verantwortung trägt und seinen Beruf nicht nur ausübt, um Geld zu verdienen, hat anwesend zu sein. Dasselbe gilt für Verbände rund um die Versicherungswirtschaft.

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