Realität oder Werbeversprechen?
Sinkende Beiträge, schmalere Leistungen……! Mit dieser Überschrift konnte man noch kurz vor Jahresende einen Artikel im Focus-Online lesen. Mit wenigen Ausnahmen, so der Bericht, senken die Kassen auf großer Front die Beiträge. Es findet sich auch eine Liste von gut 62 Anbietern, die den zukünftigen Beitragssatz zeigt. Gleich neben dem Beitragssatz findet sich der Zusatzbeitrag, natürlicher auch in einer Prozentangabe.
Man empfiehlt, den vorschnellen Kassenwechsel zu vermeiden. Es droht mal wieder die Gefahr, dass sehr viel Geld in der Verwaltung versickert, die den Versicherten letztendlich fehlt, wenn es um die Erstattung von Kosten geht, Kosten zum Erhalt der Gesundheit.
Zusammenschlüsse vorausgesagt
Gut 15 Unternehmen werden fusionieren, die internen Verwaltungskosten zu schmälern. Vermutlich wird nun das Wirtschaftlichkeitsgebot, verankert im SGB V, stärker zum Tragen kommen. Kein Versicherter hat einen einklagbaren Leistungsanspruch. Werden Leistungen abgelehnt, so folgt sehr oft ein zeitintensives Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.
Im letzten Jahr war es mir möglich, sehr viele Gerichtsurteile zusammenzutragen, aus denen hervorgeht, dass die größte Zahl der Ablehnung der verschiedenen GKV `en meist nur sehr kurz vor Gericht bestand hatte. Aus den Urteilen zeigte sich sehr oft, das so genannte Grundbedürfnisse des Menschen und auch selbstverständlich Ansprüche von den Kassen oft pauschal abgelehnt wurden. Vermutlich deshalb, weil sich nur sehr wenige Menschen wehren, wenn sie ein Nein erhalten. Wer Rechtsschutz hat ist klar im Vorteil.
Die aktuelle Gesundheitsreform brachte in Summe keine Verbesserungen für die Versicherten, erhöht den Druck auf wirtschaftliches Handeln, beginnend auf dem Rücken der Beitragszahler. Wer die Wahl hat, sollte sich mit den Inhalten des Vertragssysteme der PKV eingehend beschäftigen. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die pauschale Unbezahlbarkeit der Beiträge im Alter aus der Märchenwelt kommt.
Viele der hohen Beiträge sind auf das Pflichtversicherungsgesetz zurückzuführen. Unversicherte wurden, meist schon sehr viel älter und krank geworden, in die PKV zurück gezwungen.
Auch wurde belegt, dass die PKV nicht grundsätzlich die bessere Alternative ist, wenn es um die Leistungen geht. Weit umfassender sind die Leistung in der GKV formuliert, dafür aber nicht einklagbar garantiert.
Nach meiner Auffassung gibt es derzeit gerade mal drei Anbieter, die von der Summe der Leistung her gegenüber den GKV-Inhalten vermittelbar sind.
Daraus folgt, dass die meisten privat Versicherten im Leistungsfall keine Privatpatienten sind und sehr oft auf Kosten sitzen bleiben, weil das weder Ihnen noch den Behandlern bekannt ist/war.
Informationen, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten, wenn sie die Überlegung eines Wechsels anstellen möchten, finden Sie bei mir auf der Homepage im Downloadcenter. In einigen wenigen Tagen werden die Leitfäden dort auch aktualisiert sein, so dass die Kennzahlen der beschriebenen Systeme mit denen für das neue Jahr, für das ich Ihnen alles Glück und Gesundheit wünsche, übereinstimmen.
Interview zur beruflichen Überzeugung * Interview zur Berufsunfähigkeit