Es ging um Berufsunfähigkeit (-Rente).

Ganz plötzlich konnte der Beruf nicht mehr ausgeführt werden. Begründet durch die Verpflichtungen, schon allein vom Sachwalterurteil her, war es für mich selbstverständlich, den Kunden im Schadensfall, hier bei Antragstellung zur BU-Rente, fachlich zu begleiten. Wer regelmäßig in meinem Blog liest, dem ist bekannt, dass es mir in 2014 mehrfach möglich war, dem Versicherten bei der Beantragung der BU-Rente erfolgreich zu unterstützen. Es reiht sich ein Erfolg an den anderen und wir haben nicht vor, damit aufzuhören:-). Die dadurch gewonnenen Informationen fließen in die Beratung ein.

Bisher ohne Ausnahme!

Die sorgfältige Vorbereitung der Antragstellung, das Beibringen der gesuchten geforderten Daten gegenüber der pauschalen Schweigepflicht Entbindung, als auch eine genau Tätigkeitsbeschreibung waren die Grundlage, erfolgreich zu sein. Es macht sehr viel Sinn, diese Daten  in Bezug auf die  entsprechenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen  zu bewerten und damit dem Versicherer die Entscheidung im Grunde schon abzunehmen.

Grundsätzlich:

Unbenannt Kompetenz und Engagement als GrundlageÜberlassen Sie niemals dem Versicherer die Beschaffung der Daten. Sie verlieren gänzlich die Übersicht/Kontrolle, wie er anfragt, wann er anfragt und wie er das, was er bekommt interpretiert. achten Sie auf bereits bestehende Gutachten  und deren detaillierte und fachliche Bewertung im Sinne der Einschränkung der Tätigkeit. Meiner Erfahrung nach war kein Gutachter bisher in der Lage, die Einschränkung auch tatsächlich auf den gesamten Arbeitstag und die gesamte Arbeitswoche zu beziehen.

Sofern  Einwände kommen:

Einwände des Versicherers  sind immer dahingehend zu prüfen, ob es Befindlichkeiten eines Risikoprüfers sind, also eine subjektive Einschätzung oder ob die Berufsunfähigkeit auf Basis der oben genannten Daten objektiv entstanden ist. Trennen und begründen Sie!

Am Ende der Tätigkeit sollten immer nur Begeisterung und Zufriedenheit des Mandanten das Ziel sein. Meist kennen die Menschen nur den Preis Ihrer gekauften Ware (Versicherung), nicht aber den (inhaltlichen) Wert – insbesonder im Leistungfall. Nur dieser aber entscheidet.

Sind wir nicht alle schlussendlich Verbraucher?

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Interview zur beruflichen Überzeugung * Interview zur Berufsunfähigkeit

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