Statusfeststellung
Jeder von uns hat das Thema schon einmal auf den Tisch bekommen. Es geht um Rückkehrer nach Deutschland. Niemand, egal ob GKV oder PKV ist bereit, Versicherungsschutz auszusprechen, trotz Versicherungspflicht. Leider scheint das so üblich. Behauptungen werden aufgestellt, nicht zuständig zu sein. Sehr gern wird auch verzögert und das Thema auf die „Lange Bank“ geschoben.
In diesem Blogartikel möchte ich einen kurzen Hinweis geben, wie im Zweifel damit umzugehen ist, wenn der Rückkehrer nicht mehr mitteilen kann, wo er zuletzt versichert war und welche Tätigkeit er ausübte.
Im aktuellen Fall versuchten die Versicherer die Versicherungspflicht, der sie sich gegenüber ausgesetzt fühlten dadurch zu negieren, dass der Versicherungsschutz suchende noch nicht fest in Deutschland gemeldet war. Der Antrag lief schon – nur eine Frage der Zeit.
Also Schritt Nummer eins:
Nachweisliche Meldung in Deutschland mit Erstwohnsitz.
Der Mann lebte fast 55 Jahre in den USA und verließ Deutschland seinerzeit als Student der Medizin. Die Frau verstarb, der Sohn holte ihn zurück. Bedenkt man, wie manche Kinder mit ihren Eltern umgehen, so muss hier geholfen werden.
Wer also hat diesen Mann zu versichern?
Die Lösung er einfach, natürlich nur wenn man sie kennt. Es geht um ein so genanntes Statusfeststellungsverfahren, hier auszuüben von der GKV.
Was wird festgestellt? Festgestellt wird die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit in den USA. War er dort freiberuflich/selbstständig oder angestellt tätig? Es geht nicht um die Versicherung dort, zumal es dort gar keine Pflichtversicherung gibt. Es geht lediglich um den Status im Arbeitsleben.
Ich denke, dass der Rest nicht wirklich noch erwähnt werden muss, wird es der Vollständigkeit halber aber machen. Der Herr hatte in den USA eine Kfz Meister Werkstatt und war damit selbstständig tätig.
Es ist in diesem Fall die PKV, die versichern wird müssen.
Interview zur beruflichen Überzeugung * Interview zur Berufsunfähigkeit
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