Versicherungsfähigkeit gegeben?
Besteht Versicherungsfreiheit? Entscheidend ist der berufliche Status oder die Höhe des Einkommens. Beihilfeberechtigte, Selbstständige, Freiberufler und Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, können in die private Krankenversicherung wechseln. Das Einkommen muss in 2021 über 64.350.- € liegen. Jährlich erhöht sich der Betrag. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungsfreiheit ist empfehlenswert. Nur garantierte und wiederkehrende Zahlungen des Arbeitgebers werden berücksichtigt. Boni oder andere Zuzahlungen bleiben draußen. Bei den anderen genannten Berufsgruppen ist das Einkommen unerheblich.
Nun zum Gesundheitsstatus. Die Gesundheitsfragen im späteren Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Prädiktive Gentests sind nicht anzeigepflichtig. Zwingend notwendig ist ein Blick in die Patientenakte des derzeitigen Krankenversicheres. Sind die gelisteten Diagnosen richtig? Fragezeiträume im späteren Antrag sind zu beachten. Bitte beachten: Ein Bandscheibenvorfall heilt nie aus. Beschwerdefreiheit und Behandlungsfreiheit sind lediglich möglich. Er ist grundsätzlich anzeigepflichtig. Es empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage, die der späteren Zuordnung geschuldet, das Geburtsdatum und ein weiteres persönliches Merkmal in sich trägt.
Finden sich unrichtige Diagnosen, wahrscheinlich auch noch als gesichert abgerechnet, so geht der erste Weg über die Plausibilitätsprüfung. Eine Depression beispielsweise entsteht nicht von heute auf morgen. Genauso schnell heilt sie auch nicht wieder aus. Einmal diagnostiziert kann demnach nicht sein. Dem Versicherten unbekannte Diagnosen sind grundsätzlich anzuzweifeln, weil der Arzt eine Mitteilungspflicht nach § 630c (BGB) hat. Es ist zu vermuten, dass die Diagnose aus Abrechnungsgründen in der Akte steht und daher auch nicht mitgeteilt wurde.
Krankheit definiert sich durch Veränderung von Gewebe, Beschwerden und Behandlungsbedraf. Bei organischen oder Erkrankungen des Muskel- und Skelettapparates ist schnell und relativ einfach nachzuweisen, ob die Erkrankung besteht oder bestand. Nach Herausgabe der Akte durch den Behandler/Arztes (DSGVO Artikel 13 oder BGB § 630g) kann geprüft werden, ob der Arzt entsprechend der Dokumentationspflicht (BGB § 630f) die Eindeutigkeit der Diagnose belegt hat (Verifikation).
Findet sich kein Beweis, dass es sich nur um das angegebene Krankheitsbild gehandelt haben kann, nicht um angrenzende, sollte man den Arzt drauf ansprechen, wahlweise eine Anzeige bei der Landesärztekammer machen oder eine Ausschlussdiagnostik bei einem anderen Arzt gezielt anstreben.
Der spätere Vertrag.
Wissenschaftlich belegt, erfüllt kein Tarif der privaten Krankenversicherung vollständig die Mindestkriterien, definiert durch den PremiumCircle Deutschland im Auftrag zweier politischer Parteien in 2018, als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Definiert wurden 100 Leistungen, die man hypothetisch als garantiert annahm. Der Erfüllungsgrad bei den privaten Angeboten reichte von 35-99 %. Nur ca. 10 % des Marktes sind einer näheren Betrachtung wert, will man in die private Krankenversicherung wechseln. Ein Wechsel sollte ausschließlich aus Gründen der besseren Leistungen erfolgen. Wer sparen will, spart nur für kurze Zeit und solange er gesund ist. Einsteigertarife sind oftmals schlecht kalkuliert, denn viele Vermittler verkaufen über den Preis.
Später steigen sie schneller im Beitrag als umfassend formulierte Tarifangebote. Die fehlenden Vertragsinhalte begründen zusätzlich Zahlungen für Leistungen, die nicht im Versicherungsschutz enthalten sind. Niemand kann sich das wirklich leisten aber nicht alle denken vorher nach.
Meist ist es der Vermittler, der schon vor der Beratung gedanklich festlegt, was wohl das richtige für den Kunden sein wird. Berät er in Eile oder ausschließlich mithilfe von Vergleichsrechnern, so ist Vorsicht geboten. Sie sollten dringend weitere Beratungsangebote prüfen. Oftmals reicht ein Erstgespräch, zu erkennen, ob Kompetenz vorliegt. Ein Blick auf die Homepage belegt Spezialisierung oder das „ich kann alles“ Prinzip. Solchen Beratern fehlt die fachliche Tiefe, wenn es um die Beratungsinhalte geht. Nur eine geringe Zahl der Tarifmerkmale finden Eingang ins Gespräch. Auf meiner Homepage finden Sie im Bereich der privaten Krankenversicherung, wie auch der Berufsunfähigkeitsversicherung Fragebögen zur Versendung an einen Versicherer. Downloaden und personifiziert versenden. Entsprechend gute Anbieter können schriftlich antworten, die anderen versuchen, einen Termin zu bekommen oder drucksen herum.
Der Gesetzgeber verlangt vom Vermittler, den Kunden nach seinen Wünschen zu befragen. Das ist ungenügend. Kein Verbraucher kennt die Risiken, die er abzusichern hat. Er kennt auch nicht die Möglichkeiten, die der Markt bietet! Die meisten Vermittler sind unkundig und wissen nicht viel mehr als der Kunde selbst. Sie verlassen sich auf die Angaben dritter in einer Vergleichssoftware, die vor der Beratung auf die Inhalte eingestellt sind, die er erklären kann. Alles andere wird ausgeblendet. Der Preis der unterschiedlichen Angebote gewinnt damit immer mehr an Bedeutung obwohl eine Momentaufnahme ist. Es ist definitiv sinnvoller einen leistungsstarken Tarifen mit einer höheren Selbstbeteiligung zu beantragen, denn diese begrenzt die Zahlung im Leistungsfall. Ein Einsteigertarif mit wenig Selbstbeteiligung bietet diese Sicherheit nicht, denn nicht versicherte Leistungen müssen selbst gezahlt werden. Fragen Sie nach.
Kurzauszug als Hinweis für Beratungsinhalte finden Sie hier.
Fragen Sie Ihren Berater nach diese Vertragsinhalten und lassen sich die entsprechenden Vertragstexte zeigen. Der fachlich kompetente Berater hat damit kein Problem.
Ich denke mit diesen Hinweisen werden Sie, sofern Sie diese vollständig beachten, schon sehr viel sicherer in der Entscheidungsfindung sein. Sie möchten mehr? Gerne können wir in erstes Telefonat führen.