Brille nein – Babyschwimmen Ja

Am 15. Mai diesen Jahres entschied das Landessozialgericht (Az.: L 1 KR 56/13 KL), das eine gesetzliche Krankenkasse kein Anspruch auf die Genehmigung zur Änderung einer Satzung hat, die einen Zuschuss zu Brillen/Kontaktlinsen für volljährige Versicherte vorsieht. Die Solidarität,, also die Solidargemeinschaft, sieht eine solche Leistung nicht vor.

Anstatt den gesetzlichen Kassen, die sich in Wettbewerb zueinander befinden, dieser auch weiter vorangetrieben wird, eigene Gestaltungsmöglichkeiten im Versicherungsschutz bei Sehhilfen zu geben, wird weiter reguliert und vorgegeben. Erinnern wir uns daran, dass erst vor kurzem (2013) auch die Auslandsreisekrankenversicherung, die einige Kassen ihren Mitgliedern beitragsfrei anboten, verboten wurde. Die Tatsache, dass es immer noch Menschen gibt, die den Zusatzbeitrag, den Sie zahlen, nicht kennen, so wird es auch Menschen geben, die eine Reisekrankenversicherung nicht abschließen, da sie den Bedarf nicht erkannt haben oder es einfach vergaßen. Der Versicherte zahlt und wird bevormundet. Eine Mittelverwendung gibt es zudem nicht.

Der Staat wählt

Die Richter bestätigten zwar, dass gesetzliche Kassen zusätzliche Leistungen dann mit anbieten können, wenn diese nicht ausdrücklich vom gemeinsamen Bundesausschuss verboten wurden das heiße aber nicht, dass die Satzung Bestimmungen enthalten dürften, die man versicherungsfremde Leistungen nennt. Von denen gibt es einige hunderte verschiedene Ausprägungen, die wir keine Krankheiten heilen, sondern lediglich Wohlbefinden fördern. es fragt sich, ob nicht die Versorgung  mit Sehhilfen wichtiger wäre, als die Förderung, sich wohl zu fühlen, gerade wenn ein wenig mehr Bewegung  und eine überlegtere Nahrungsaufnahme dasselbe bewirken können?

Da es keinen Anspruch auf „Gleichbehandlung im Unrecht“ (?) gibt, verwies Kassel auf die Genehmigungspraxis anderer Bundesländer, bleibt es bei der Entscheidung gegenüber der gesetzlichen Kasse. Immerhin wurde eine Revision zugelassen und es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber lernt, dem tatsächlichen Bedarf zu folgen. Bisher wurden wir von solchen Dingen nicht wirklich verwöhnt.

Frank Dietrich   

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

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