Lesen – prüfen, erst dann vertrauen

Ein aktuelles Urteil belegt wiederholt, wie wichtig es ist, sich sein Gegenüber genau auszusuchen, wenn es um die Beratung und schlussendlich den Wechsel vom gesetzlichen ins private System geht. Auch sollte der Wechsel in die Private Krankenversicherung niemals aus Gründen von Beitragseinsparungen vorgenommen werden.

Im vorliegenden Falle verlor ein Versicherungsnehmer, der gerade erst in die Private Krankenversicherung wechselte, den Versicherungsschutz nach einigen Monaten, wegen fehlender Angaben zur Gesundheit im Antrag. Seinen Angaben nach hätte er diese gemacht, der Vermittler diese aber nicht beim Versicherer angegeben.

Wie kann das sein?

In den meisten Fällen der Beratungen, die dann in der Antragstellung enden, fragt der Vermittler den Kunden zum gesundheitlichen Status. Er liest dabei meist die Antragsfragen vor. Schon hier beginnt sich die Spreu vom Weizen zu trennen. Der eine liest Wort für Wort, der andere fragt pauschal mit eigenen Formulierungen. Werden Angaben vom Antragsteller gemacht, so wird meist nicht im Detail von diesem geprüft, ob diese dann auch wirklich eingetragen wurden, wenn es zur Unterschrift geht.

Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass der Antragsteller per Unterschrift für die Angaben, auch die fehlenden sind, gemeint, allein haftet. Er trägt die Beweislast, diese gemacht zu haben. Der Versicherer hat es dabei sehr einfach, denn ihn interessiert nur, ob die Angaben vollständig sind oder eben nicht.

Trotz dessen der Vertrag wegen arglistiger Täuschung komplett rückabgewickelt wurde, gilt der Antragsteller als dem PKV-System zugehörig. In diesem Falle wird es wohl der Basistarif werden, der noch für ihn zur Verfügung steht. Vermutlich wird er nun einen höheren Beitrag zahlen, als zuvor, definitiv aber nicht weniger.

Der Basistarif, der den gesetzlichen Tarif nachempfunden sein soll, erfüllt diese Vorgabe in meinen Augen nicht. Wer dies genau liest, stellt fest, dass die Inhalte der gesetzlichen Krankenversicherung umfassender und klarer formuliert sind.

Die Schlussfolgerung aus diesem Urteil ist einfach.

Gesundheitsfragen sind ausschließlich selbst zu beantworten. Nichts ist zu verschweigen. Die Beurteilung, ob etwas relevant ist oder nicht, liegt allein beim Versicherer. Ein Fachmakler wird dabei behilflich sein, die Daten zur Gesundheit (Patientenakte, Auszug des Vorversicherers, etc.) mit zu beschaffen.

Natürlich müssen diese Angaben vor der Weitergabe inhaltlich geprüft werden, denn wir leben in einem Gesundheitssystem, in dem Krankheit „bezahlt“ wird. Sehr oft finden sich Diagnosen, die sich nicht bewahrheiteten in den Unterlagen und erst eine Rücksprache mit dem Behandler konkretisiert den tatsächlichen Sachverhalt. Auch diese Tätigkeit wird ein Fachmakler kompetent auf Wunsch mit übernehmen und unterscheidet sich klar und deutlich vom Vermittler, der „mal eben PKV macht“.

Wer sich für den Wechsel entschieden hat, soll sich der rechtlichen Relevanz seines Verhaltens bewusst sein und sich den Vermittler sehr genau ansehen, wie dieses Urteil erneut dokumentiert. Ob der Antragsteller, denn ich vermute, er wird gegen Vermittler vorgehen wollen, belegen kann, dass er die Angaben machte und diese vom Vermittler verschwiegen wurden, ist abzuwarten.

Der Wechsel ins vertragliche System der PKV muss gut überlegt sein und sollte erst nach einer eingehenden Betrachtung der Unterschiede beider Systeme entschieden werden. Prinzip „Hoffnung“, gesteuert von Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, welche ungreifbar in der genauen Definition sind, gegenüber Vertragsrecht, meist intransparent formuliert, erfordert Fachwissen. (Eine solche Beratung biete ich bereits seit Jahren an.)

Es entscheidet die Kompetenz und das Engagement des Vermittlers. Schon deshalb sollten Sie meiner Meinung nach Vergleiche auf Basis der Preise und Werbeaussagen komplett meiden. Auch Onlinerechner beraten und betreuen nicht.

Worauf in erster Linie zu achten ist, fasste ich für Sie in Form eines Leitfadens zusammen und habe es bei mir im Downloadcenter hinterlegt. Über einen Terminvorschlag freue ich mich schon jetzt, ein erstes Telefonat mit Ihnen zu führen, herauszufinden, ob wir im Sinne einer Beratung zueinanderpassen.

 9k= Die Haftung trägt allein der Antragsteller.
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