Die Kostenwelle kommt noch
Der erste Teil der geplanten Pflegereform wurde nun auf den Weg gebracht. Gültig ab 1. Januar 2015, so der Entwurf, sollen die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeweitet werden. Die Pflegeleistungen werden dabei um 4 % angehoben. Eine bessere Kombinationen in der Zusammenarbeit der Pflegeleistungen untereinander ist zudem beabsichtigt, um insbesondere die Pflege zuhause länger ermöglichen zu können. Die sozialen Pflegeleistungen sollen ab diesem Jahr alle drei Jahre überprüft und an die jeweils aktuelle Preisentwicklung angepasst werden.
Nur ein Teil wurde berücksichtigt
Von dem neuen Plan sind aber nicht alle Leistungen berücksichtigt worden. Ausgenommen von der vierprozentigen Anpassung sind die Leistungen, die 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführt wurden.
In gut einem Jahr, April 2015, wird damit begonnen, den Pflegevorsorgefonds, der dem Vorhaben nach Beitragssteigerungen für Pflegebedürftige der Baby – Boomer – Jahre abfedern soll, aufzufüllen. Bis 2033 soll viermal jährlich insgesamt über 1 Milliarde € in diesen Fonds eingezahlt werden. Ab 2035 sollen diese angesparten Mittel ausschließlich (!) zur Minderung von drohenden Beitragssteigerungen in der Pflegeversicherung genutzt werden. Besonders wurde in dem Vorhaben diskutiert, wie man es absichern könne, dass die Mittelverwendung wirklich ausschließlich für dieses Vorhaben stattfindet, wenn der Staat Zugriff behält. Auch gibt es laute Zweifel, ob dieses an Sprachmodell genug Kapital für später bereitstellt, sein Zweck auch zu erreichen. Besonders interessant ist es, dass entgegen der immer wieder am Markt zu hören Rufe nach Solidarität, ein kapitalgedeckte System Eingang gefunden hat.
Nach der Reform ist vor der Reform, so auch hier. Ein weiterer Reformschritt ist bereits 2017 geplant. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit soll neu definiert werden und es gibt wieder eine Beitragserhöhung.
Noch immer fehlt, um eine gewisse Nachhaltigkeit zu erreichen, die Steigerung der Attraktivität, in einem Pflegeberuf tätig sein zu wollen. Hier sind noch viele Schritte notwendig, sieht man, welcher Belastung Pflegekräfte ausgesetzt sind und welche Einkommen dafür nur gezahlt werden.
Trotz oder gerade der Reform wegen ist eine private Absicherung zwingend notwendig. Die gestzliche Pflegeversicherung ist und bleibt eine „Teilkasko“.
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Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.
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