Krankenversicherung anbieten sollte eine Berufung sein, kein Geschäftsmodell.

Wer möchte nicht gerne wissen, dass er morgen noch da ist? Gemeint ist das Geschäftsmodell der PKV. Korrektur: der „PKV `en“. Begründet durch das enorme Leistungsdelta, dokumentiert in der Bewertung der Mindestkriterien (Studie des PremiumCircle), deren Erfüllungsgrad eine Bandbreite von 37-99 % hat.

Gesprächsbereitschaft und Bürgerversicherung!

181116-kurzstudie-leistungsvergleich-krankenversicherung Ignoranz vernichtet – die PKV (`en)Das Interesse an fachlichen Informationen und (hoffentlich) in der Folge auch an konstruktiven Gesprächen der politischen Akteure mit den Anbietern zeigt Verantwortungsbewusstsein. Verantwortungsbewusstsein, über den Tellerrand der Philosophie einiger Kollegen zu blicken, die die Gleichstellung der Versicherten über den Inhalt der Absicherung stellen (Bürgerversicherung) . Monopolismus hat noch nirgendwo die Qualität gefordert.

Das solidarische System („solidarisch“: ein Kommentar) ist die Benchmark. Private Anbieter hohem Erfüllungsgrad der MIndestkriterien sollten Gesprächen freudig entgegensehen. Sind die Mindestkriterien erst einmal zu 100 % erfüllt, wird es nochmal spannend. Folgend würde man die Mehrleistungen der PKV, die innerhalb der Studie separat ausgewiesen werden, und die es nicht beim gesetzlichen Bruder gibt, zur Grundlage weiterer Gespräche machen. Der hoch gelobte Wettbewerb, der in der GKV sogar steuerlich gefördert wird, würde die Qualität des Systems weiter verbessern. Verlierer bleiben wir aber, wenn die Vertreter der Anbieter diese Möglichkeit nicht erkennen.

Nicht wirklich vergleichbar!

Die beiden Systeme sind nur „in etwa“ vergleichbar. Die Volatilität der gesetzlichen Absicherung erlaubt keinerlei Planung der Kostensicherung für die kommenden Jahre. Was wird Morgen noch versichert sein? Das Vertragsrecht garantiert Leistungen, ist damit planbar.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot mit seiner Forderung nach Leistungen die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des notwendigen nicht überschreiten, ist nicht berechenbar. Niemand kann genau vorhersagen, welche Leistungen im Einzelfall erbracht werden. Das Leistungsniveau empfinde ich dadurch als abstrakt. Diese Leistungsdefinition kann auch Vorteile gegenüber den privaten Anbietern haben.

Der politisch verordnete Basistarif kann, dadurch begründet, niemals die gesetzlichen Leistungen abbilden. Eine unlösbare Aufgabe und auch der Name „Sozialtarif“ ist absurd. Zeit, sich mal mit der Materie zu beschäftigen, meine Herren.

Die zwingend notwendige Marktbereinigung.

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Quelle und Copyright: PCD GmbH

Das Lager der privaten Anbieter hat sich m.E. geteilt. Aktiengesellschaften und Vereine auf Gegenseitigkeit sind damit nicht gemeint, stellen aber bereits eine Unterscheidung dar. Meiner Meinung nach gehören Aktiengesellschaften nicht in die gesundheitliche Versorgung, sind sie doch primär gewinnorientiert.

Seit Jahren wiederholen sich meine Erfahrungen, dass ein Kunde, inhaltlich über die finanziellen Folgen einer vertraglichen Leistung aufgeklärt, keine Einsteigertarife zur Absicherung wählt. Als Makler ist es mir möglich jeden Versicherer anzubieten, nachgefragt wird aber nur ein ganz geringer Prozentsatz des Marktes.

Leitplanken schaffen-eine staatliche Aufgabe.

Das Gesundheitssystem hat in erster Linie einen Versorgungsauftrag. Zu entscheiden, welcher Anbieter schlussendlich überlebt, welcher den Markt verlässt, kann man nicht den Vermittlern allein überlassen. Wenn Sie der gesetzlichen Vorgabe folgen, einen Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen, werden sie nicht sehr viel zu hören bekommen. Ein Kunde kann zum Zeitpunkt seiner Entscheidung über das beurteilen, was ihm bekannt ist. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden Morgen einen Mähdrescher kaufen. Worauf werden Sie achten? Damit wird klar, dass schon der Gesetzgeber die Weichen falsch gestellt hat.

Schon die gesetzlichen Grundlagen der Beratung sind absurd (VVG § 61). Auch hier gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf. Meiner Meinung nach sollte man auch die Ratings und Vergleichsrechner verbieten, sofern sie interpretieren, nicht aber inhaltlich abbilden, und zwar auf vollständiger Basis. Wenn Werbeaussagen eine vertragliche Bindung bekommen, werden sie verschwinden. Einen ersten Schritt in diese Richtung machen bereits die Verbraucherzentralen, nutzen aber selbst Vergleichsrechner.

Grundsätzlich haben existenzielle Risiken in der Absicherung einen engen Korridor für Formulierungen und Leistungsregulierung zu erhalten. Die medizinische Notwendigkeit wird immer öfter zum Dreh-und Angelpunkt der Diskussionen, wenn Rechnungen eingereicht werden. Das existenzielle Risiko, seine Arbeitskraft verlieren, scheint in meinen Augen eine Gelddruckmaschine der Anbieter zu sein (Blog Artikel)

Stand heute

Meinem Empfinden nach stehen die Versicherer in breiter Front mit dem Rücken zur Wand. Sie haben aktiv ihre Kunden vom Markt gedrängt. Nicht der Verbraucher ist der Kunde der Versicherer, sondern der Vermittler, egal ob frei oder gebunden. Das sollte klar sein. Zu den immer umfassenderen gesetzlichen Regularien und Vorgaben, überlassen (Artikel)  immer mehr Versicherer zusätzlich dem Makler im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gegenüber den Kunden (Sachwalterurteil) zeitaufwändige Aufgaben, die eigentlich ins eigene Haus gehören.

Solve et cuagula.

Es ist Zeit, Geschäftsmodelle grundsätzlich zu überdenken, sich neu zu positionieren und den Austausch mit anderen Marktteilnehmern zu pflegen. Es ist Zeit, Fragen zu stellen und die eigenen Denkmuster dabei zu prüfen. Der Volksmund sagt, dass der Kopf eine runde Form hat, um die Richtung der Gedanken zu ändern.

In diesem Sinne und in der Hoffnung, dass Gespräche aufgenommen werden, man damit aufhört, sich gegenseitig Dreck zu bewerfen und den Versicherten wieder in den Mittelpunkt des Geschehens zu stellen, endet dieser Artikel.

Frank Dietrich Fachmakler

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