Der Artikel der über die Studie des PremiumCircle geschrieben wurde, scheint je nach Veröffentlichung in den verschiedenen Zeitungen eine andere Sprache zu sprechen. Zeit, sich mit der Materie fachlich auseinanderzusetzen, wobei es nicht um die Vollständigkeit der Fakten und Zusammenhänge geht. Es geht darum, zu belegen, dass keines der Systeme das grundsätzlich bessere ist und dass die Dualität mit ihrem Wettbewerb, in der gesetzlichen Krankenversicherung hochgelobt, nicht plötzlich negativ sein kann. Ein wenig mehr Verstand hätte ich unserer Politik zugetraut, werde aber wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, lese ich solche Artikel.

Vergleichbarkeit!

Grundsätzlich ist es nicht möglich ein abstraktes Leistungsniveau, welches seine Leistungen auf  „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, das Maß des Notwendigen nicht überschreitend“, begründet mit einem Vertragsverhältnis verschiedenster Ausgestaltungen zu vergleichen. Die Interpretationen der Grünen zeugen meines Erachtens von fehlendem Fachwissen in den Grundsätzlichkeit der beiden Systeme. Ein grundsätzlicher Sachverhalt sollte mit beachtet werden. Was Morgen noch in der gesetzlichen Kasse versichert sein wird, ist spekulativ. Der steigende Beitrag hingegen ist garantiert. Die bereits zum zweiten Mal erfolgte Entnahme in Milliardenhöhe, trotz der Zusicherung, kein zusätzliches Geld zu benötigen, aus dem Gesundheitsfonds, gehört verboten. Mittel, die einen besonderen Zweck dienen sollen, sollte man nicht wiederholt Zweckentfremden, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Man bedenke unsere Rentenkassen und den Straßenbau. nun will man auch noch den Arbeitgeberzuschlag zum Zusatztarif aus der Rentenkasse mitfinanzieren und Pflegeleistungen aus der Krankenversicherung.

Die Geschichte der gesetzlichen Kassen ist eine Geschichte steigender Beiträge, steigender Zuzahlungen bei sinkenden Leistungen und steuerlicher Förderung. Daran ändern auch die vor Jahren gemachten Versprechungen von Frau U. Schmidt (2004), dass wir zukünftig spürbar unter 14 % im Beitragssatz liegen werden, nichts. Wer sein Leben und damit auch die Kostenseite, zum Erhalt der Gesundheit planen möchte, kann das nur in der privaten Krankenversicherung. Dabei ist die Bevormundung durch den Staat zu beachten.

Die Tatsachen:

Die Tatsache, dass sehr viele PKV-Tarife ein in Summe geringeres Leistungsniveau als die GKV haben, ist nachweisbar und gilt als belegte Tatsache. Auf der anderen Seite sind die vom Gutachterausschuss der gesetzlichen Kassen bewilligten/empfohlenen Therapien auf etwas über 80 Diagnosen festgelegt, nicht individuell und unbeweglich. Hauswirtschaftlichen Pflege, Krankenhausersatzpflege, unbegrenzte Leistungen der Reha/AHB und der Kurleistungen finden sich nur in einem verschwindend kleinen Teil der Angebote und liegen damit unter der Augenhöhe des gesetzlichen Bruders. Die anderen Tarife aber bieten diese Leistung garantiert auf unabsehbare Zeit an und sind damit in meinen Augen als der bessere Versicherungsschutz zu werten. Irreführende Vergleichsrechner im Internet, die eine Vielzahl der Tarife als „ spürbar über dem gesetzlichen Niveau“ bezeichnen sind einfach falsch und sollten verboten werden, suggerieren sie doch vielen fachunkundigen Marktteilnehmern und zuletzt dem Verbraucher eine Wertigkeit, die nicht existiert. Leider nutzen auch viele Verbraucherschützer diese Medien und der Kunde zahlt die Zeche.

Individualität und Beitragszahlung.

Kennen Sie die Solidarität, die als Begriff nicht definiert ist und vor dem einzelnen aufhört? Sofort fallen mir zwei Beispiele ein. Ein Fall, schon vor vielen Jahren im Phönix-TV ausgestrahlt und im Tagesspiegel veröffentlicht, spiegelt wider, was noch heute Gültigkeit hat. Im zweiten Beispiel  verweise ich auf ein Urteil (Landessozialgericht Baden- Württemberg/ Entscheidung vom 3. März 2010 (Az.: L 5 KR 2035/09). Eine in der gesetzlichen Kasse Versicherte und an einem Mammakarzinom erkrankte vertrug die vom Gutachterausschuss für die Erkrankung bewilligte Chemotherapie nicht. Das Urteil belegt in meinen Augen, dass Solidarität anscheinend nur im Beitragseinzug besteht, nicht aber, wenn es um die individuelle individuellen Bedarf eines Menschen geht, mit dem er geboren wurde.

Wer strategisch und fachlich richtig wählt, kann solche Szenarien in der PKV vermeiden. Woher aber soll der Verbraucher das Wissen dazu haben? Um eine Entscheidung für den persönlichen richtigenVersicherungsschutz wählen zu können, benötigt es einer sehr detaillierten und fachlich neutralen Betrachtung. Ich wiederhole, keines der Systeme ist das bessere.

Individualität ist zweischneidig.

Die private Krankenversicherung bietet Möglichkeiten, individuellen Versicherungsschutz zu vereinbaren. Da die Bedürfnisse zur Absicherung dieser Kosten in der menschlichen Gesellschaft nahezu deckungsgleich sind, macht die Vielzahl der Tarife grundsätzlich keinen Sinn. Auch setzt die mögliche individuelle Gestaltung erst einmal voraus, zu wissen, was es gibt und was man nicht ausschließen kann, zu benötigen. Leider waren in den letzten Jahren, nicht zuletzt auch wegen staatlicher Fehlanreize in Sinne der Selbstständigkeit und Ich-AG, beitragsorientierte Vermittler unterwegs. Die Folgen sehen wir heute vor uns. Schlechter und unbezahlbare Versicherungsschutz. Es ist eine Tatsache, dass die Tarife mit entsprechend hohem Leistungsniveau auch geringere Beitragsanpassungen seit Jahrzehnten verzeichnen.

Planbarkeit oder Glaskugel?

Der gesetzliche Versicherungsschutz ist sehr volatil. Politische Entscheidungen, zum Teil von heut auf morgen, Kassensatzungen und Arbeitsanweisungen begründen diese Tatsache. Kein Versicherter kann genau voraussagen, was er für seine Beiträge bekommt. Je weiter er in die Zukunft spekuliert, desto unklarer sind die Vorstellungen.

Das, liebe Grüne ist ein Makel, der sich nicht wegdiskutieren lässt und durch eine Bürgerversicherung nur noch verstärkt werden wird. Monopolismus hat noch nie die Qualität verbessert. Wo auf dieser Welt bezahlt man noch für eine unbekannte / ungreifbare Leistung zum Erhalt der Gesundheit?

Entscheidungsbefugnis.

Ein Verbraucher kann nur die Dinge zum Zeitpunkt der Entscheidung beurteilen, die ihm bekannt sind. Im § 61 des VVG. wird der Vermittler dem entgegen aufgefordert, den Kunden nach Wünschen und Bedürfnissen zu befragen. Woher aber soll er wissen, was es gibt und welche finanzielle Tragweite sich hinter der einzelnen Leistung verbürgt, auch eine richtige Entscheidung treffen zu können?

Schon hier zeigt sich meines Erachtens die Inkompetenz des Gesetzgebers. Vor der Befragung gehört die Beratung. Sie hat alle möglichen Angebote in einem Themenbereich zu umfassen und abstrakte Begriffe in reale Leistungsszenarien zu übertragen, damit aus Vorstellungen Tatsachen werden und eine Entscheidung getroffen werden kann. Alles andere ist Murks – staatlicher Murks.

Die Stellungnahme des PKV Verbandes.

Die Stellungnahme des Verbandes könnte m.E. kaum dünner sein. Anstatt den Versuch zu starten, Tatsachen zu leugnen, sollte man daran arbeiten, den Versicherungsschutz zu verbessern. Auch scheint mir die Befragung von Versicherten, egal in welchem System, zu hinken. Aus der täglichen Praxis heraus ist mir bekannt, dass die meisten Interessenten, die mit ihrer Krankenversicherung grundsätzlich zufrieden waren, so gut wie keinerlei Erfahrungen im Leistungsbezug aufweisen konnten. Bitte wie viele von den Befragten gehören auch dazu?

Zur „Argumentation“.

  • Der Verband führt an, dass volle ärztliche Therapiefreiheit ohne Budget versichert ist. Leider vergisst er die vertraglichen Begrenzungen, die Obliegenheiten und die Tatsache, in vielen der PKV-Tarife, die die Therapiefreiheit einschränken. Die getroffene Auswahl entscheidet.
  • Weiterhin wird angeführt, dass einen schnelleren Zugang zu medizinischen Innovationen gibt. Auch das ist nur dann richtig, wenn die vereinbarten Tarifmerkmale das hergeben.
  • Ambulante ärztliche Termine im Krankenhaus sind ein wiederholt ein Tarifmerkmal und damit zum Teil versichert oder eben auch nicht.

Die Ausflüchte, denn in meinen Augen ist es nichts anderes, die beispielsweise auf die Palliativversorgung anspielen, steht der Tatsache gegenüber, dass auch noch heute sehr wenige Unternehmen diese Leistung im Vertrag berücksichtigen. Seit der ersten Nachricht zur minderen Qualität der meisten PKV Tarife in 2012 wäre genug Zeit gewesen, das nachzuholen. Gibt es überhaupt den Willen dazu?

Auch stellt sich die Frage, warum nebenvertragliche Zusagen notwendig sind. Wären die Leistung umfassend, gäbe es dafür keinen Bedarf. Es wäre wahrscheinlich besser gewesen, nichts zu kommentieren als dieses an den Markt zu bringen.

Mal ehrlich:

Erinnern sie sich an die Aussage von Frau Dr. Doris Pfeiffer:

Um diese sogenannten freiwillig Versicherten bemühen sich beide Systeme. Dadurch sind die Anbieter permanent dazu veranlasst, die Qualität ihres Angebots zu verbessern, um die potenziellen Kunden vom Vorzug des jeweiligen Systems zu überzeugen. Fiele die Konkurrenz durch das jeweils andere System fort, würde dieser Anreiz zu Leistungsverbesserungen sofort wegfallen. Das bestätigte auch die Chefin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer: „Ohne die Konkurrenz von Privatversicherungen wäre die Gefahr, dass der Leistungskatalog auf eine minimale Grundversorgung reduziert wird, größer. In einem Einheitssystem ließen sich die Leistungen leichter reduzieren.“

Ich denke, dass es nicht deutlicher geht. Beide Geschäftsmodelle hätten keine Grundlage mehr, gäbe es eine gesicherte, einklagbare und bedarfsgerechte Qualität im Gesundheitssystem. Diese dürfte nicht im Verantwortungsbereich politischer Entscheider liegen. Der Abstand unserer Politiker zum Bürger ist größer denn je und einen verantwortungsvollen Umgang mit Geldern und Bestimmungen kann ich seit Jahren nicht erkennen.

Dazu lesen Sie bitte auch den Blogartikel vom 28.12.18

In anderen Bereichen unserer Politik kauft man Fachwissen für dreistellige Millionen, um Entscheidungen treffen zu können. Im Gesundheitssystem aber auch im Verbraucherschutz sonnt man sich in geglaubte Fachkompetenz und Selbstherrlichkeit und kommt doch nie zum Ziel. Wie wäre es denn, würde man einmal fachkundige Leute ohne Parteibuch in den Bereichen beschäftigen? Es wäre wohl der sinnvollste, zielführendste und auch günstigsten Weg für alle Beteiligten.

Fazit:

Worüber streiten wir also? Wäre es nicht sinnvoll miteinander das Problem lösungsorientiert anzugehen? Sprach nicht Herr Steinmeier in seiner Weihnachtsrede von den Gesprächen miteinander? Wieder mal nicht zugehört?

Liebe Politiker, fragt mich ständig nach dem, was euer Land (noch) für euch tun kann, sondern fragt, was ihr für euer Land tun könnt. Beruf sollte auch Berufung sein. So wie schon im Beispiel weiter oben zu Paragraph 61 des VVG. solltet ihr euch alle erst einmal fachkundig machen, bevor ihr über etwas sprecht und es zum Gesetz macht.

Frank Dietrich Fachmakler

„Auf der Suche nach Kompetenz in der Politik“

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