Es geht weiter – der Skandal

Es war im November 2013, als man von den Überschriften der Presse dahingehend informiert wurde, dass bei Verbeamtung neuer Staatsdiener bereits diverse Anbieter der PKV, mit den Daten der Versicherten ausgestattet, Angebote innerhalb ihrer Ausschließlichkeit dort unterbreiteten.

Es war ein Riesenskandal-mehr aber auch nicht. Seit gut zehn Tagen ist meine Vermutung real bestätigt worden. Es hat sich nichts geändert.

Was war (mal wieder) passiert

Ein Kunde trat an mich heran, der für seine Tochter die Berufsunfähigkeitsversicherung/Dienstunfähigkeitsversicherung, die bereits von einem Kollegen, mit dem ich seit Jahren tätig bin,  vermittelt war, kündigen wollte. Er war der Meinung, dass ein solcher Schutz nicht wirklich mehr benötigt werden würde. FALSCH!!!!

Nachdem er die Hinweise auf meiner Homepage zum Bundesbeamtengesetz, insbesondere Paragraph 44 erhielt, änderte sich die Meinung, begründet durch das Verständnis welches nun vorlag, sofort.

Das Thema, nun transparent gemacht und den Bedarf zweifelsfrei aufgezeigend, ging es noch um die Frage, wie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung umzugehen ist. Ein mich befragender Feuerwehrmann war der Meinung, würde er einmal dienstunfähig sein, so hätte er bis zum Ende der Vertragslaufzeit das Thema erledigt, musste ich eines Besseren belehren. Die Dienstunfähigkeit, sofern sie der Grund zum Rentenbezug ist (Leistungsauslöser), währt nicht ewig, geht es um die Vertragsbestimmungen.

juggle-1027847_1280 Verbeamtung und vermittelter VersicherungsschutzGemeint ist, dass ein für dienstunfähig befundener Beamter erst dann die Rente unbegrenzt erhält, sofern er das 55. Lebensjahr erreicht hat oder überschritt. So ziemlich alle Klauseln beinhalten die Formulierung „Ausscheiden aus dem Berufsleben“ und berufen sich damit auf die Dauer, die zuvor ausgeübte Tätigkeit dann nicht mehr ausgeübt wird (Dauer des bisherigen Rentenbezugs). Danach greifen die Bestimmung der Berufsunfähigkeitsversicherung des Vertrages. Besonders sind die Kriterien der Nachprüfung zu beachten, die in vielen Vergleichssoftwaren, wie ich immer wieder erfahre, nicht ausreichend erfasst werden. Bei entsprechend gut gewählten Bestimmungen bleibt die Rente erhalten, denn der „zuletzt ausgeübte“ Beruf bleibt versichert. Leider gibt es, wenn es um beiden Absicherungen in einem Vertrag geht, nicht einmal eine Hand voll von Anbietern, die ihr Geld wert sind.

Auch lag dem Herrn bereits eine Angebot für die private Krankenversicherung seiner Tochter vor. Schöne Worte und viele Versprechungen einer Ausschließlichkeit (also grundsätzlich ohne Haftung für die Angaben durch den Ausschließlichkeitsvermittler) hatten die Tochter bereits dazu bewogen, den Antrag zu unterzeichnen. In der nun folgenden Beratung gingen wir nur auf einige signifikante Punkte ein:

  • Honorare im Inland
  • Honorare/Bezahlung im Ausland
  • Begrenzung in Heil und Hilfsmitteln
  • der Anspruch von Reha/AHB Maßnahmen

Schon diese wenigen Punkte, detailliert und inhaltlich fachlich beleuchtet, ließen den Vater verstummen. Die Tochter wäre besser in der gesetzlichen Kasse aufgehoben gewesen. Der Widerspruch wurde sofort erklärt und ein entsprechender Versicherer gesucht, der das Niveau des gesetzlichen Versicherungsschutzes (abstraktes Leistungsversprechen – umfassend formuliert) auch einhält.

Sowohl von diesem Vater als auch von einem mir sehr gut bekannten Kommunalbeamten, dessen Frau gerade auch in die Verbeamtung eintritt, wurde mir bestätigt, dass noch vor Verbeamtung folgende Versicherer mit Angeboten vor ihr / ihm standen.

  • Debeka
  • Signal Iduna
  • HUK
  • DKV

Auch berichtete er mir, dass es in in dem Bundesland, in dem er zuvor tätig war, üblicherweise ein Mitarbeiter in Nebentätigkeit Versicherungsschutz der Debeka vertrat/vertritt. Bitte erkundigen Sie sich selbst, was die Beamtenanwärter bereits angeboten bekamen und von wem.

Aufforderung an den PKV-Verband

Sehr geehrter PKV Verband, es ist bedauerlich, dass man in der Presse versprochen hat, diesem Missstand Abhilfe zu schaffen aber gerade Herr Uwe Laue, der sowohl  in der Debeka als auch im PKV Verband eine steuernde und entscheidende Stellung beinhaltet, dann wohl doch nichts geändert hat. Auch die anderen Anbieter schalten und walten frei von Datenschutz, wie mir scheint und nehmen den jungen Menschen, begründet durch vertrauensvolle Reden und meist geringe Beiträge, die Möglichkeit, sich anbieterfrei über die zwingend notwendigen Erfordernisse einer entsprechenden Teilkostenversicherung zu informieren.

Die Bundesaufsichtsbehörde schläft wie üblich, kann sie noch nicht einmal den Mehrfachagenten vom Makler unterscheiden und erachtet Sie ein Versprechen eines Versicherers als bindend, obwohl meiner Kenntnis nach dafür eine geschäftsplanmäßige Erklärung, eingereicht und bestätigt, nötig wäre.

Werden glaubt, das Volksvertreter das Volk vertreten, glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten und Verbraucherschützer……..!

In diesem Sinne: sapere aude, wie schon Goethe sagte.

Frank Dietrich Fachmakler

Kriterien der privaten Krankenversicherung

Kriterien der Berufsunfähigkeitsversicherung

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