Wichtige Hinweise – Tipps

Die Vertragswerke der Berufsunfähigkeitsversicherung sind sehr komplex. Die Tragweite einzelner Bestimmungen kann der Laie nur sehr schwer abschätzen. Zudem bringt uns die Rechtsprechung täglich Neues.

Dennoch gibt es Beratungen, die so eigentlich nie hätten erfolgen dürfen.

  • Fehlende Kompetenz des Beraters, die dieser mithilfe einer Vergleichssoftware versucht zu kompensieren. Vergleich Software hingegen bildet die Inhalte nicht ab, sie interpretiert und macht viele Dinge gleich, lässt andere sogar ganz weg. Wer sich in seiner Entscheidung auf die Aussagen solcher Vergleichsportale stützt, ist im Leistungsfall sehr schnell ohne Versicherungsschutz. Von fehlender Betreuung ganz zu schweigen.
  • Viele Assekuranzen bieten Versicherungsschutz in allen Sparten an. Spezialisierung fehlt gänzlich. Die Priorität der Absicherung bleibt damit im qualitativen Sinne oftmals auf der Strecke. Notwendige Vorbereitungen und Recherchen werden wenn überhaupt nur oberflächlich erledigt. Krankheitsdaten zum Teil einfach weggelassen und man „berät“ über Werbung und Ratings, die keinerlei Haftung bieten, wenn es dann doch mal wieder falsch war. Stellen Sie sich für einen kurzen Moment vor, sie hätten akute starke Schmerzen. Würden Sie zu einem Arzt oder zu einem Facharzt gehen ? Verspricht ein Spezialist nicht eine bessere Qualität zu ihrem Nutzen?
  • Sehr oft, gerade wenn die Kompetenz der inhaltlichen Erklärung fehlt, kommt der Preis als Entscheidung mit ins Blickfeld. Der Preis sagt nichts über den Wert der Ware Versicherungsschutz aus. Die guten Anbieter  liegen im preislichen Mittelfeld.
  • Falsche Einschätzung der notwendigen Gesundheitsangaben. Die Fragezeiträume in den Anträgen täuschen eine gewisse Sicherheit vor. Dennoch müssen Dinge angegeben werden, die grundsätzlich nie ausheilen können lediglich Beschwerde- oder Behandlung frei sind.
  • Sehr oft müssen Gespräche mit Ärzten oder Behandlern geführt werden. Nicht gerechtfertigte Einträge müssen aus der Akte verschwinden oder entsprechend kommentiert werden. Wie viele Vermittler kennen Sie, die Gespräche mit Ärzten auf Augenhöhe führen können?

Falsche Tipps und Hinweise

  • 1 Kriterien BerufsunfähigkeitsversicherungImmer wieder hört man, nun auch schon in der Presse, dass gewisse Berufe keine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen. Falsch! Niemand kann ausschließen einen Unfall zu haben oder krank zu werden.
  • Der kürzliche Hinweis vom Verbraucherschutz Schleswig Holstein, dass ein Mensch erst nach dem Studium bei Ergreifen eines Berufes eine solche Absicherung wählen sollte, ist falsch. Die Begründung, dass der Beruf vielleicht noch einmal wechselt zeugt von gelebter Inkompetenz des Ratgebers. Der Frühstart begründet geringe Beiträge. Die Gesundheit ist meistens noch die beste, berufliche Risiken fallen nicht die Kalkulation. Wer meint später starten zu können und damit Beiträge zu sparen, der irrt. Bei späteren Beginn sind die Beiträge wesentlich höher und fressen sehr schnell den geglaubten Vorteil auf. Einzig und allein bleibt das Risiko bis zum späten Beginn.
  • Der Hinweis vieler Berater, die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert den Beruf, ist falsch. Es geht auch um den Status eines Versicherten. Schulkinder ab dem zehnten Lebensjahr aber auch Hausfrauen oder zu Hause tätige Männer sind versicherbar. Ein Junge, den eine Zecke gebissen hatte, erkrankte an einer Hirnhautentzündung. Er ist nicht mehr Lage die Schule zu besuchen. Er erhält Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit oder ist sie begrenzt?
  • Was führte zur Berufsunfähigkeit? Krankheit, Körperverletzung oder (mehr als altersentsprechender) Kräfteverfall?
  • Wie ist der versicherte Beruf definiert? Ist es “ ein Beruf“ oder der zuletzt ausgeübte Beruf,……?
  • Sind ärztlichen Anordnungen zu befolgen? Welche? Wie sieht es mit Empfehlungen und Maßnahmen aus?
  • Gibt es eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung? Für wen? Welche Fristen sind zu beachten und gibt es eine Wiedereingliederung im Leistungsfall?
  • Wird auf die abstrakte Verweisung direkt oder indirekt verzichtet?
  • Wird ein Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit geprüft? In welchem Zeitraum? Was ist bei Ausscheiden aus dem Berufsleben, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit?
  • Ist eine Rentendynamik im Leistungsfall garantiert?
  • Gibt es Optionen? Welche? Welche Fristen oder Zeiträume sind gültig?
  • Wie ist die konkrete Verweisung definiert – insbesondere im Bezug auf die soziale Stellung, Gelerntes (Fähigkeiten) und das  Einkommen?
  • Wie ist die Nachprüfung gegenüber der Erstprüfung zur Bemessung der Berufsunfähigkeit definiert? Gerade hier endet für Betroffene der Versicherungsschutz bereits nach kurzer Zeit, weil das Berufsbild als solches nicht mehr gilt.

Steuerliche Betrachtung:

Schichten Kriterien BerufsunfähigkeitsversicherungBitte beachten Sie, dass man Vorsorge von Risiko trennt. Wenn es einmal etwas schlechter geht, so kann man die Vorsorge ein wenig ruhen lassen, das Risiko bleibt aber versichert. Auch sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, wenn diese Dinge miteinander verbunden werden.

BU Kriterien individuell bewerten

Gern möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass beispielsweise im aktuellen Bericht (Heft 7/17) drei Anbieter als bestes Angebot in Deutschland gekürt wurden. betrachtet man entgegen Stiftung Warentest die gesamten vertraglichen Leistungen, so können sie kaum unterschiedlicher sein. Besonders interessant ist es zu erwähnen, dass einer der drei Anbieter bereits ab einen Tag Elternzeit oder Arbeitslosigkeit den Beruf nicht mehr versichert. Versichert ist dann noch das gelernte und die Fähigkeiten, die sie haben. Ein großer Abstand zu Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die meines Erachtens nicht mal ansatzweise Sinn macht, besteht dann nicht mehr. Also Vorsicht bei diesen Bewertungen, denn nicht einmal die Verbraucherzentrale hat mich darauf hingewiesen trotz dessen Sie diesen Test als Gesprächsleitfaden nutzte.

Wir be­ra­ten und be­treu­en. Für die von uns vermittelten Kunden, deren Verträge sich in unserem Bestand befinden  haben wir den letzten Jahren  mit 100 % Erfolg  Anträge zum Erhalt der Rente, wenn es dann doch einmal so weit war, durchsetzen können-ohne anwaltliche Hilfe.

Gerne bieten wir Kollegen unsere Dienstleistung an, die das Risiko in kompetente Hände legen wollen um bei ihren Fachgebieten bleiben zu können. Kundenschutz und Courtagebeteiligung sind selbstredend.

Frank Dietrich Fachmakler

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