Über die vielen Jahre meiner Tätigkeit war es mir möglich, den Ruf eines Maklers mit medizinischer Kompetenz, neben einem besonderen Engagement, zielgerichtet auf Ergebnisse, aufzubauen. Immer wieder wurden mir „Problemfälle“ zugespielt, wenn diese sich nicht selber über das Internet meldeten. Fast immer wurde behauptet, es gäbe keine Versicherbarkeit.

Dazu ein Kommentar.

Vorschnelle Urteile.

Leider urteilten viele Kollegen vorschnell und/oder sind einfach zu faul, sich mit Diagnosen inhaltlich zu beschäftigen, wenn sie die Versicherungsfähigkeit eines Mandanten bewerten sollen. Eine medizinische Kompetenz lässt sich so nicht entwickeln. Die einfachste und erste Frage ist es doch, sind die Diagnosen überhaupt zutreffend?

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Krankheit definiert sich durch Veränderung von Gewebe, Beschwerden und Behandlungsbedarf. Erkrankungen des Bewegungsapparates sind mit bildgebender Technik nachzuweisen. Gibt es diesen Nachweis nicht, ist berechtigter Zweifel angebracht. Das schafft sogar der Laie.

 

Organische Leiden zeigen sich in der Veränderung des Blutbildes. Also ein Blick auf die Laborwerte. Unbekannte Abkürzungen können bei „Dr. Google“ recherchiert werden. Psychische Leiden, entstehen nicht über Nacht und begründen, sofern sie eindeutig diagnostiziert wurden, eine Überweisung zum Facharzt.

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Der Kunde konnte mit 10% Zuschlag versichert werden.

Der Antrag einer jungen Frau, die eine Zusatztarif zur GKV, wurde abgelehnt.  Ein junges Mädchen, die einen Zusatztarif beantragen wollte (stationär) wurde abgelehnt. Sie gab eine Erbkrankheit an, die sie in den Chromosomen trug.

Genauer hinterfragt wurden die Chromosomen seinerzeit untersucht, ohne dass einem Behandlungsbedarf gab oder Beschwerden auftraten. Ein so genannter prädiktiver Gentest.

Man erkennt oftmals schon, dass Diagnosen zweifelhaft sind, wenn die Mitteilungspflicht des Arztes nicht dazu geführt hat, den Kunden darüber zu unterrichten. Wer lässt sich schon gern in die (Abrechnung-) Karten schauen? Medizinische Kompetenz wächst mit den „ToDo´s“, die man bereit ist zu übernehmen.

Beispiele aus der Praxis:

Ein Beihilfeberechtigter, der eine F-Diagnose und eine degengenerative Erkrankungen der Wirbelsäule in den Akten hatte, bat um Hilfe. Die Öffnungsklausel drohte. Bildgebende Technik, hier zwei MRT, belegten die Erkrankung m.M. nach nicht. Die F-Diagnose wurde nur einmal aufgeführt. Zeitgleichen stand der Interessent unter Stress im Studium und auch privat, einhergehend mit starker Übermüdung.

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Beides endete nach einem Urlaub. Den Arzt darauf angesprochen ernteten wir Widerstand, schlussendlich aber so viel Einsicht, dass die Diagnosen relativiert werden konnten. Die vom Kunden gefertigte Selbstauskunft überzeugte. Nach Gesprächen mit dem Risikoprüfer zu den selbst erstellten Befunden des MRT, folgte mir dieser und der Kunde konnte versichert werden. Die medizinische Kompetenz wuchs in dieser Zeit erheblich. Der Kunde bekam 10% Zuschlag.

Diagnosen zu hinterfragen ist grundsätzlich in unserem Beruf. Diese schlussendlich auch ad absurdum zu führen, ist das Ziel, sofern möglich. Dazu muss man versuchen, die Augenhöhe von Behandlungen und Ärzten zu erreichen, die Eintragungen nachvollziehen zu können. Berechtigte Zweifel begründen ein Auskunftsersuchen beim Arzt. Achtung. Medizinische Kompetenz wird von Ärzten und Behandler als Beleidigung angesehen. Leider erntet man sehr oft Beleidigungen, denn der Beruf des Maklers wird mit der pauschalen Beurteilung, es handelt sich um dumme Menschen, gleichgesetzt.

Der Antrag einer jungen Frau, die einen stationären Zusatztarif zur GKV suchte, wurde abgelehnt.  Sie gab eine Erbkrankheit an, die sie in den Chromosomen trug. Genauer hinterfragt wurden die Chromosomen seinerzeit untersucht, ohne dass einem Behandlungsbedarf gab oder Beschwerden auftraten. Ein sogenannter prädiktiver Gentest. Genau genommen ist er anzeigepflichtig, denn es gab eine Untersuchung. Das Gen-Datenschutzgesetz § 18 aber verbietet die Verwendung.

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Es folgten zwei Jahre, die ich mit dem Anbieter ins Gespräch ging. Diverse Artikel in meinem Blog zu dem Thema entstanden.

Nachforschungen lohnen immer:

Ein Gedankenprotokoll oder eine Selbstauskunft vom Interessenten zu Zeiten der Entstehung der fragwürdigen Diagnosen zu erbitten, ist immer zielgerichtet. Vor dem Hintergrund Diagnosen zu beurteilen, schult die medizinische Kompetenz und bildet ein Alleinstellungsmerkmal aus.

Seit Jahren „finden“ mich Kunden im Internet, bei denen die Vermittler mal wieder zu faul waren, sich zu engagieren. Leichtes Geschäft wird gesucht. Engagement ist kaum zu finden.

Erschreckend bleibt die Tatsache, dass Makler, die sich durch medizinische Kompetenz und juristischem Sachverstand, gepaart mit jahrzehntelanger Erfahrung gänzlich anders positionieren als ihre Kollegen, genauso von Behandlungen und Ärzten abschätzend beleidigt werden. In der Wertschätzung liegen Politiker noch hinter dem Vermittler/Makler, was Herr Wolfgang Bosbach (CDU) auf dem VorsorgeFachforum am 05.10.2021 Bestätigt. Dennoch folgt man ihn täglich. Wo ist hier die Logik?

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