Vertrauensvoll oder kompetent?
Man kann es gar nicht oft genug erwähnen. Wer einen Antrag unterschreibt, Gesundheitsfragen beantwortet, haftet selbst und ausschließlich für die gemachten Angaben – egal welcher „gute Rat“ zuvor erging.
Ich schrieb erst vor ein paar Tagen darüber. Noch immer scheint die „vertrauensvolle“, meist dafür aber inkompetente Beratung, unter „guten Freunden“ rhetorisch geprägt zu sein.
Erinnern wir uns daran, dass Carsten Maschmeyer vor ca. zwei Jahren im Interview bestätigte, dass die wichtigste Eigenschaft eines Beraters seine rhetorischen Fähigkeiten sind. Auch hier ging es grundsätzlich nicht um Fachwissen und Kompetenz, sondern um Vermittlung von Werbeslogans, um Policen verteilen zu können – so empfinde ich es, höre ich solchen Quatsch.
In einem aktuell vorliegenden Fall bat eine Dame eine befreundete Maklerin um Rat. Sie hatte, begründet dadurch, dass sie über das sechzigste Lebensjahr kam, ein Tarifwechselangebot der die DKV erhalten. Über die „Transparenz“ solcher Angebote schrieb ich ausführlich. Es ist für mein Empfinden eher peinlich für einen Versicherer, der mit Vertrauen und Transparenz wirkt, sich den Verhaltenskodex der Vermittler gerade erst anschloss.
Die Dame erhielt einen Rat, nicht als Erklärung zum vorliegenden Angebot, wie sie es wünschte. Man riet ihr zum Wechsel des Anbieters. Bei Beantragung des neuen Versicherungsschutzes wurde ihr erklärt, dass die bei ihr vorliegenden Erkrankungen entsprechend ihres Alters sein und daher nicht erwähnt werden müssen! Kaum zu glauben aber immer wieder „beurteilen“ Vermittler die Risiken, die ein Anbieter wohl einzugehen hat, den sie in der Beratung hervorgehoben hatten und der nun den Antrag bekommen soll.
Es folgt die „Begründung“
Besonders interessant dabei war die Argumentation, warum ein solcher Wechsel in dringend notwendig wäre. Die DKV würde regelmäßig und sehr stark anpassen. Der Tarif, der bisher versichert war, sei lediglich ein Einsteigertarif. Wahlmöglichkeiten beim Versicherer gäbe es wohl nicht. Die mit dem Wechsel einhergehenden Verluste bei den Rückstellungen und auch, dass keine neuen Rückstellungen mehr gebildet würden, wurde schöngeredet und extra nachträglich per Fax zu Dokumentation erbeten.
Eine Analyse des Bedarfes fand nicht statt. Die dem Makler obliegende Pflicht nach mindestens drei Angebote in der Beratung, begleitet von Risikohinweisen zu den Angeboten, wurde nicht berücksichtigt. Lediglich eine Seite von über 80 aus der Software XXXX, die mit dem Zusatz versehen ist, „ohne Gewähr“ und die in ihrer Abbildung voreinstellbar ist, wurde übergeben.
Schon das allein ist ein Grund, ein anderes Medium zu wählen, wenn es um fachliche hochwertige Beratung geht, denke ich. Ausgewiesen waren drei Tarife eines einzigen Anbieters, der leistungsmäßig im Mittelfeld steht. Es scheint, als wurde auch hier die Software zur Beratung, obwohl sie nur ein Werkzeug dessen sein kann.
Preis vor Inhalt – das wird teuer!
Gesucht wurden möglichst geringe Preise, den Wechsel argumentieren zu können. Günstige Preise sind entweder ein Ergebnis fehlender Leistungen oder hoher Selbstbeteiligung. Wieder wurde ein Einsteigertarif beantragt.
Den die Dame vertretenden Anwalt befragend, welche Protokolle denn noch vorliegen würden, erhielten wir ein handschriftlich verfasstes Schriftstück. Grundsätzlich ist dagegen nichts zu sagen, wenn denn das Datum dieses Schriftstückes nicht drei Wochen später nach der Beratung gefertigt worden wäre! Auch gab es keine Erstvorstellung, keine Analysevermerke, keine Risikohinweise und auch keine Unterschrift der zu beratenden Kundin. Die Beteiligungsklausel fand zudem keinen Eingang und interessanterweise notierte die Vermittlerin nicht Ihre Registrierungsnummer, sondern eine Vermittlernummer. Bitte beachten Sie auch die Begründung der Empfehlung der Vermittlerin.
Es handelt sich dabei wohl um die Vermittlernummer zu der Gesellschaft, zu der der Antrag gehen sollte. Man sollte davon ausgehen können, dass ein Vermittler den Unterschied zwischen seiner Registrierungsnummer und einer Vermittlernummer zu einem Anbieter kennt (Die Hoffnung stirbt zuletzt).
Auch ist die Frechheit bisher unübertroffen, zu behaupten, Gesundheitsdaten seien der Vermittlerin nicht bekannt gewesen. Immerhin kümmerte sich diese um den Haushalt, als die Antragstellerin in stationärer Behandlung war-nicht nur einmal. Der ganze Vorgang hat vor Gericht kaum eine Chance auf Erfolg. Warum? Der Antragsteller tritt allein für die gemachten Angaben ein. Diese waren unvollständig. Wie es dazu kam interessiert Justitia nicht – sie hat verbundene Augen!
Fazit:
Vertrauen ist eine oftmals kurzlebige Erscheinung. Die Folgen sind nicht wirklich absehbar, denn der, der im Vertrauen handelt, handelt ohne wirkliche und eigene Kenntnisse über sein Tun und dessen rechtliche Tragweite. In diesem Fall wird die ältere Dame im Basistarif eines anderen Versicherten verbleiben, mehr an Preis dafür zahlen und zukünftig Patient dritter Klasse sein.
Gewonnen hat in diesem Geschäft niemand. Der Versicherer hatte Kosten, die Vermittlerin ein Storno und die gute Freundin keine ordentliche Krankenversicherung mehr. Die einzige Erklärung für ein solches Verhalten ist blanke Dummheit.
Es entscheidet immer nur die Kompetenz und die berufliche Einstellung des Vermittlers. Der Fachmakler, egal für welche Sparte, ist dem Allrounder vorzuziehen, wenn es um eine detaillierte und inhaltliche Beratung geht. Vertrauen ist gut, versichert aber nicht.
Sowohl zur Beurteilung der Qualität und des rechtlichen Status eines Vermittlers, aber auch zu Überprüfung bereits bestehender Verträge in der PKV, neben Leitfäden, die erstes Detailwissen vermitteln, finden sich Checklisten bei mir im Downloadcenter.
Beachten Sie bitte auch, dass niemand von ihnen ein Auto oder ein Haus auf guten Rat kaufen würde, wenn er damit nicht einmal Probe gefahren ist oder es ausgiebig besichtigt hat. Warum also bei der Beantragung von Versicherungsschutz?
Existenzielle Risiken, wie die Krankenversicherung, die Arbeitskraft und die Pflegekostenzusatzversicherung, abzusichern, ist unser Fachgebiet.