Dokumentationspflicht und Realität

Erstmals 2007 hat der Gesetzgeber die Pflicht eingeführt, dass Vermittler Beratungen zu dokumentieren haben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt gehört das bis dahin selbstverständliche zu den Pflichten des Vermittlers und kann auch bei Zuwiderhandlung zum Verlust der Zulassung führen.

Eine Studie, gefertigt vom „INSTITUT FÜR TRANSPARENZ IN DER ALTERSVORSORGE GMBH“ (ITA) förderte die erschreckende Tatsache zutage, dass lediglich 52 Prozent der dort getesteten Fälle in der Investmentfondsberatung eine Dokumentation fertigten.

Klare Rückschlüsse auf die Vermittlung von Versicherungen lässt dieses Ergebnis sicherlich nicht zu, dennoch lässt es vermuten, dass es auch hier sicherlich nicht besser aussehen wird. Bei der Vermittlung von privaten Hausrat-und Haftpflichtversicherungen sind es nicht einmal 20 Prozent der Kunden die eine lückenlose Beratungsdokumentation übergeben bekommen.

In der privaten Krankenversicherung sind es knapp über zehn Prozent!

Was aber ist eine lückenlose Beratungsdokumentation? Es beginnt mit der Vorstellung der eigenen Person und des Status des Vermittlers. Auch muss der Vermittler zwingend notwendig Mitteilung darüber machen, ob er unabhängig ist oder Stimmrechte/Firmenkapital seiner Firma von einem Anderen gehalten werden. Neben Zeitpunkt, Anlass der Beratung, den anwesenden Personen ist die Dokumentation der Übergabe von Materialien, die in die Beratung Eingang gefunden haben, zu tätigen.

Die schwierigste Vorgabe, die der Gesetzgeber formulierte, ist die sogenannte Auslassung. Im Zweifel muss die Beratung dahin gehend standhalten, belegen zu können, welche Möglichkeiten der zu beratende zum Zeitpunkt der Entscheidung innerhalb des zu beratende Risikos hatten werden können und welche er davon wählte. Risikohinweise, die die Angebote voneinander unterscheiden, sind in individueller Form zu geben. Nicht einmal die Bundesaufsichtsbehörde (BaFin scheint das zu wissen oder zu befolgen, wie ich aus einer langen Korrespondenz erfahren habe.

Einem Kunden kann man empfehlen, auf diese ausführliche Dokumentation zu achten und sich eine Kopie sofort übergeben zu lassen, sobald die Protokollierung gefertigt ist. Dem Vermittler ist zu empfehlen, sich mit entsprechenden Instrumentarien (Software, etc.) auszustatten, dieser Protokollierungspflicht nachzukommen.

In einem aktuellen Fall lag der Auszug einer Vergleichssoftware, nicht die gesamte Darstellung, in den Unterlagen der Kunden und ein Beratungsdokument wurde erst auf mehrfache Anfrage übergeben. Das dort verzeichnete Datum belegte die Anfertigung dessen erst drei Wochen später nach Ausdruck des Vergleiches, ließ Risikohinweise komplett vermissen und auch die Unterschrift der Kunden selbst. Zum Thema Stimmrechte und Kapitalbeteiligung fand sich kein Wort. Auch wurden nicht mindestens drei unterschiedliche Angebote gemacht.

Die Grundregeln der Dokumentation sind damit nicht eingehalten worden. Die Kundin verlor den Versicherungsschutz und nun wird es eine gerichtliche Auseinandersetzung geben. Der Markt bewegt sich, nicht nur bei den Inhalten von angebotenem Versicherungsschutz.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

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