Der Antrag in der PKV

Es ist ein aktueller Anlass, aus dem ich schreibe. Es ist kaum nachvollziehbar, gerade wenn es um die Beratung zwischen zwei alten Freundinnen geht.

Achtung Antragstellung! Die Haftung liegt allein und ausschließlich beim Antragsteller.

Man kann es nicht oft genug sagen, immer wieder wird auf den „guten Rat“ des Vermittlers/der Vermittlerin gehört. Sie meint es doch nur gut, so der Irrglaube. Irrglaube deshalb, weil es schlicht inkompetent ist, die Empfehlung auszusprechen, Gesundheitsdaten nicht vollständig anzugeben.

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermittlerin ihre Ratsuchende Freundin, bereits über dem sechzigsten Lebensjahr, im Sinne eines PKV Wechsels beraten, anstatt ihr die Informationen zu einem Schreiben des bestehenden Versicherers zu geben, die diese suchte.

Rückstellung ging verloren, neue wurden nicht mehr gebildet. Allein dieser Sachverhalt gehört in die Beratungsdokumentation. Eine solche liegt nicht vor. Sogar der Anwalt verwechselt das Wort Analyse mit vergleichender Darstellung einer voreinstellbaren Software.

Während der Antragsbearbeitung fragte die Antragstellerin ihre befreundete Vermittlerin nach den zu machenden Angaben im Antrag. Es wurde der Rat gegeben, nichts weiter einzutragen, denn die vorliegenden Erkrankungen sein dem Alter entsprechend. Geht man davon aus, dass kurz zuvor eine Reha stattfand, depressive Krankheitsbilder vorlagen, sowie auch im Bereich des Stoffwechsels Irritationen vorliegen, so ist das grundsätzlich nicht nachvollziehbar.

Obwohl die Vermittlerin zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlungen in Abwesenheit die Blumen, bestreitet sie Kenntnis gehabt zu haben, dass diese Behandlungen vorlagen. Das sogenannte Beratungsprotokoll belegt lediglich drei Tarifvarianten nur eines einzigen Anbieters eine Analyse hat nicht stattgefunden. Das handschriftlich gefertigte Beratungsprotokoll ist drei Wochen später unterschrieben, als es der Ausdruck aus der Software war. Eine Unterschrift der Kunden liegt darauf nicht vor auch die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beteiligungsklausel fand keinen Eingang in das Dokument.

Es ist kaum zu glauben, dass solche Vermittler ungestraft weiterkommen.

Unsere Rechtslage gibt so etwas her. Nach der freundschaftlichen Beratung verlor die Antragstellerin die Krankenversicherung, ist nun im Basistarif versichert, zahlt mehr für weniger Leistungen und bangt um ihr Auskommen im Rentenalter. Neben dem Verlust der Krankenversicherung hat sie auch noch ein Verlust einer sechsstelligen Summe zu beklagen, die die Vermittlerin vertrauensvoll mit den Worten, es sei so sicher, wie ein Sparbuch bei Infinus anlegte.

Steuerberatend tätig und Versicherungspolicen verteilend wird diese Vermittlerin weiterhin am Markt wirken.

Wer einen Antrag stellt, haftet ausschließlich und allein die dort gemachten Angaben egal, wohin er seinen Rat bezogen hat. Eine sorgfältige Vorbereitung der Daten Gesundheit ist unerlässlich. Vollständige Angaben sind zu machen denn man haftet auch für das, was man vergaß oder einem nicht Selbst bekannter war.

Ein Antragsteller hat Rechte, Rechte sich diese Daten zu beschaffen. Auch hier zeigt sich im Zweifelsfalle fachliche Kompetenz des Vermittlers, behilflich zu sein. Eine Beratungsdokumentation sollte zwingend und immer mindestens drei Angebote verschiedener Anbieter vorweisen und zu Beginn eine Analyse dokumentieren. Wichtig ist auch der Grund der Beratung. In diesem vorliegenden Falle gab es diese Angabe nicht. Der Anlass der Beratung wurde ignoriert, es wurde einfach neu vermittelt. Es ist eine logische Folge, dass Versicherungsvermittler den schlechtesten Ruf in der Bevölkerung haben, sieht man was „rechtlich“ möglich ist. Auch die Thematik mit Mehmed Göker, besser die nahezu ungestraften Folgen seines Handelns, haben eher eine förderliche, denn abschreckende Wirkung auf viele Vermittler.

Wer sich beraten lässt, sollte sich den Beratenden vorher gut ansehen. Einige wichtige Hinweise, diese Prüfung zu tätigen, finden Sie in Form einer Checkliste bei mir im Downloadcenter. Fachliche Angaben zur Absicherung der biometrischen Risiken liegen dort in Form eines Leitfadens für Sie bereit.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Existenzielle Risiken, wie die Krankenversicherung, die Arbeitskraft und die Pflegekostenzusatzversicherung, abzusichern, ist unser Fachgebiet.

Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt