Für die Älteren – Unfallschutz und…

Am 15. Oktober schrieb ich zum Thema Generationsberater. In der Folge konnte ich viel in Foren über das Thema lesen und möchte zur Vervollständigung meines Artikels auch darauf hinweisen, dass in der Generationsberatung neben den von mir erwähnten Produkten/Produktzweigen auch die Vermittlung von Rechtsdienstleistungen notwendig ist / sein wird. Spätestens hier drohen dem Vermittler rechtliche Probleme, je nachdem, wir dieses in der Realität umsetzt. Ein aktueller Artikel zum Thema Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) findet sich heute in der Pfefferminzia. Nun aber zum eigentlichen Thema des Artikels. Wer Generationen berät und betreut, hat sich auch gerade mit Produkten für ältere Mitbürger inhaltlich zu beschäftigen.

Ein Produkt, über das sicherlich schon viel geschrieben wurde, welches ich für die Senioren als durchaus interessant erachte, kommt von der Ideal. Gemeint ist der KrankFallschutz (auch Krebsrente genannt), so der ungewöhnliche Name. Das Produkt sieht Leistungen vor, wenn bestimmte Erkrankungen aufgetreten sind aber auch für die Folgen eines Unfalls. Die Kombination einer einfachen Unfallversicherung mit denen einer Dread Disease, wie es auch andere Firmen am Markt anbieten, kommt hier zum Angebot.

Was wird versichert?

KFS... Krankfallschutz - eine zu beachtene Alternative

Weitere Eckdaten:

  • Eintrittsalter ab dem 40. Lebensjahr möglich,
  • kein Höchst Aufnahmealter
  • lebenslange Versicherungsdauer
  • Versicherungssumme zwischen 20.001 100.000 €
  • Eintrittsalter abhängige Prämien-lebenslang konstant
  • keine Wartezeiten im Bereich der Absicherung gegen schwere Krankheiten
  • Dynamik möglich, Partnerrabatt (3 % Prämiennachlass) möglich bei Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften

Prämienbeispiel :

P. Müller,  Eintrittsalter 60 Jahre
Versicherungssumme 50.000 € bei Invalidität durch Unfall
100.000 € (doppelte Leistung) bei Verlust einer Grundfähigkeit durch Unfall
500 € monatliche Rente bei Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs
1.000 € Einmalleistung bei Oberschenkelhals- und Armbruch
30,90 € monatliche Prämie

 

 

Gesundheitsfragen:

G-Fragen Krankfallschutz - eine zu beachtene Alternative

Definition (Kurzbeschreibung) der Grundfähigkeiten:

  • Verlust der Sehfähigkeit, beurteilt nach Restsehfähigkeit der Augen
  • Verlust der Grundfähigkeit sprechen liegt dann vor, wenn es keine Möglichkeit der Kommunikation mit der Umwelt ohne Hilfsmittel ergibt.
  • Verlust des Gehörs, wenn Taubheit auf beiden Ohren vorliegt bis zu 1 dB Zahl von 90.
  • Das benutzen der Hände liegt dann vor, wenn der Versicherte mit einer Hand nicht mehr der Lage ist eine Tastatur zu bedienen, einen Schreibtisch zu benutzen, einen Schlüssel in ein entsprechendes Schloss einzuführen, dieses zu öffnen, eine Bleistift vom Boden aufzuheben oder eine Dreh-Hebelbewegung mit einer Hantel von zwei Kilo auszuführen.
  • Der Verlust der Gehfähigkeit und damit definiert, dass die Person nicht mehr Lage ist eine Entfernung von 200 m über ebenen Boden der Zeitspanne von gut 10 Minuten trotz der Anwendung verordneter Hilfsmittel, zurückzulegen ohne anzuhalten oder Pause machen zu müssen.
  • Der Verlust geistiger Fähigkeiten bezieht sich auf das Denk-, Erkennung-, Erinnerung-Orientierungvermögen. Dabei geht man von einem vollständigen Autonomieverlust im Alltag aus.
    ( Es gelten die weitere Details in den allgemeinen Vertragsbestimmungen)

Unfall:

  • 1.1 Ein Unfall liegt vor, wenn die Versicherte Person durch ein plötzlich
    von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig
    eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird
    bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.
  • 1.2 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an
    Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
    Dabei muss ein erhöhter Einsatz von Muskelkraft gegeben sein, der nicht plötzlich und auch nicht auf eine äußere Einwirkung zurückzuführen
    ist. Eine erhöhte Kraftaufwendung wird nach den persönlichen Verhältnissen des Versicherten beurteilt. Die ursächliche Kraftanstrengung
    muss über den für gewöhnliche Abläufe bei alltäglichen Handlungen erforderlichen Kraftaufwand hinausgehen.

Versicherungsschutz besteht auch für:
Unfälle, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht wurden
Vergiftungen durch Einatmen ausströmender Gase und Dämpfe,
von Dünsten, Staubwolken, Säuren und Ähnlichem, wenn die Versicherte
Person durch besondere Umstände den Einwirkungen mehrere
Stunden ausgesetzt war Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch
den Schlund Nahrungsmittelvergiftungen
Unfälle, die die Versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung
oder beim Bemühen zur Rettung von Menschen oder Sachen erleidet
Bitte beachten Sie die in Punkt 3 geregelten Ausschlüsse und Einschränkungen
des Versicherungsschutzes.

1.3 Als Unfall gilt auch:
der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden das Ersticken oder Ertrinken unter Wasser
der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch Insekten- oder Zeckenstiche, Insektenbisse oder durch sonstige von Tieren verursachte
Hautverletzungen übertragen wurden (z. B. Malaria, Frühsommer-Meningoenzephalitis, Lyme-Borreliose, Gelbfieber, Pest).
Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der Versicherung und spätestens einen
Monat nach Beendigung der Versicherung diagnostiziert wird. Versicherungsschutz besteht auch für Tollwut und Wundstarrkrampf
sowie für Infektionen, bei denen Krankheitserreger durch eine Unfallverletzung infolge eines Unfalls nach Punkt 1.1 in den
Körper gelangten, und für Infektionen, die durch Heilmaßnahmenoder Eingriffe verursacht sind, die durch ein unter diesen Vertrag
fallendes Schadenereignis veranlasst waren. Die Fristen beginnen mit der erstmaligen Diagnose/Dokumentation der Infektion.
(Ausschlüsse bitte beachten).

Fazit: wer Generationen berät, also natürlich auch den größten Teil der Bevölkerung, die älteren Mitbürger, sollte dieses Produkt zur Kenntnis nehmen  und auch anbieten. Sicherlich kann man die Dinge auch trennen und eine Unfallversicherung getrennt von einer Absicherung gegen „Schwere Krankheiten“ vereinbaren. Der Vermittler schuldet die Informationen dazu und der Kunde wird entscheiden. Ob es „Ihre“ Absicherung ist/sein kann, für zeigt die individuelle Betrachtung. Zur Sicherung biometrische Risiken und auch der privaten Krankenversicherung biete ich viele Informationen auf meiner Homepage und auch zum downloaden im Downloadcenter.

 Frank Dietrich Fachmakler

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