Und schlussendlich ist es keiner gewesen

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Beitragsanpassungen werden bei Verbänden und Stifungen, die sich dem Verbraucherschutz öffentlich verschrieben haben, Empfehlungen offen geäußert und veröffentlicht. Wer aber gibt diese Empfehlungen, wenn man genauer hinsieht? Haben die Personen mehr Sachverstand als der normale Verbraucher? Haben diese Person eine Sachkundeprüfung und wo beginnt die Haftung und wo hört sie auf? Gibt es für Schäden, die dadurch zustande kommen, auch eine Haftpflichtversicherung bei den Empfehlungsgebern? Auch erlebten wir, dass Verbraucherschützer von einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeraten haben, weil sie der Meinung sind, die zahlen jedoch nie. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine 100-prozentige Absicherung, begründet aber einen einklagbaren Leistungsanspruch! Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu leben ist möglich, aber nicht wirklich sinnvoll. Bisher haben alle Anbieter gezahlt, bei denen ich habe helfen dürfen. Was aber ist, wenn sich jemand auf dieser Basis nicht versichert und dann zu Schaden kommt? Wer war es dann?

Ganz aktuell empfiehlt der BDV

cube-568192_640 Wer haftet bei Empfehlungen?In einem aktuellen Artikel empfiehlt der Bund der Versicherten den Privatversicherten einen Tarifwechsel und begründet es mit den zu erwartenden Anpassungen. Herr Kleinlein vom Verbraucherschutzverein empfiehlt, sich innerhalb der Unternehmen im Sinne eines Tarifwechsels beraten zu lassen und bringt sich dabei selbst ins Gespräch. Meint er denn wirklich, dass die Gesellschaften einem Tarifwechsel nach § 204 VVG im Sinne des Kunden offen gegenüberstehen? Meint er wirklich, dass die Gesellschaften dazu überhaupt fähig sind? Jahrzehntelang waren die Mitarbeiter von Gesellschaften auf Vertrieb ausgerichtet, nicht auf Fachkompetenz, wie sie dieser Vorgang benötigt. Ich habe diverse Tarifwechsel initiiert und begleiten dürfen. Das eindeutige Ergebnis ist erschreckend. Nicht einmal der ausführlichen Dokumentation der Leistungen vorher und nachher kommen die Gesellschaften mangels Kompetenz nach. Auch sollte man sich grundsätzlich überlegen, ob ein Tarifwechsel die richtige Lösung ist. Jeder Tarifwechsel im Sinne einer Reduktion der Beiträge reduziert auch den Versicherungsschutz und das Problem ist nur verschoben, wenn es mit der Finanzpolitik so weiter geht. Beiträge sind eine Momentaufnahme, eingeschränkte Leistungen ein Dauerzustand. Dann lieber zurück in die GKV, sofern das noch möglich ist. Dort gibt es zwar nur ein „abstraktes Leistungsversprechen“ aber der Staat wird sorgsam darauf achten, dass die Beiträge (für die noch versicherten Leistung) bezahlbar bleiben.

Gelebte Realität

Die gelebte Realität unterscheidet sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Einige Anbieter versuchen einen Tarifwechsel mit allen Mitteln zu verhindern.  Es beginnt mit einer Gesundheitsprüfung und der Vorgang wird in der Regel verschleppt. Weitere Hürden werden aufgebaut, wo auch immer diese machbar sind. Andere Anbieter orientieren sich nach dem Beitrag, nicht nach den Leistung der Zieltarife eines Tarifwechsels. Die damit verminderten Leistungen stellen den Versicherer von vielen Leistungsfällen frei, denn sie sind nicht (mehr) versichert.

Kalkulationsverordnung beachten

Die Forderungen des Bundes der Versicherten, was die Kalkulationsgrundlage angeht, kann so nicht stehen gelassen werden. Das mit einbeziehen von Inflation und des medizinischen Fortschritts in die Kalkulation der Tarife ist nicht alleine Sache der PKV. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Ein Gesetzgeber, der ernsthaft formuliert hat, dass man den Kunden in der Beratung nach seinen Wünschen und Vorstellungen befragen muss. Betrachten wir allein die PKV mit über 1000 Tarifmerkmalen, so ist es eine beachtliche Leistung, wenn er dieses könnte. Unterstellt man dem Verbraucher dieses Wissen, so benötigt er den Vermittler nicht mehr. Eigentlich müsste es heißen, dass der Berater dem Kunden die Merkmale der PKV vor Augen führt und die damit verbundene Tragweite der einzelnen Leistungsmerkmale im Leistungsfall. Das aber erfordert entsprechende Kompetenz und ausreichend Zeit.

Fazit:

Wer schützt uns vor den Verbraucherschützern? Wer glaubt, dass die selbsternannten Institutionen, die Grillfleisch, Damenunterwäsche und Private Krankenversicherung mit einigen wenigen Personen bewerten, uns Verbraucher schützt, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten und Volksvertreter das Volk vertreten. Pauschalität gibt es nicht, wenn es um Versicherungsschutz geht. Jeder Fall ist ein Einzelfall und sollte auch so behandelt werden.

Frank Dietrich Fachmakler

DIE RICHTIGE WAHL WIRD IMMER WICHTIGER

DAS ERSTE DUTZEND-BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE

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