Nun ist es voll, das erste Dutzend.

Wer die Absicherung der Arbeitskraft in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung absichert, der wird nicht lange auf Leistungsfälle warten müssen. Mittlerweile ist das Dutzend voll und die Erfolgsquote liegt noch immer bei 100 %. Jeder Fall konnte ohne einen Anwalt entschieden werden.

Warum ist das so?

Die Berufsunfähigkeitsversicherungen, gemeint sind die Vertragswerke, sind voll von unklaren Bestimmungen. Obwohl es ein Transparenzgebot gibt, scheint das niemanden zu interessieren. Zufall oder Absicht? Die Spekulationen bringt mich nicht weiter, sondern die Überlegung, wie ich diese Begriffe umgehen oder sogar für den Versicherten nutzen kann.

Die Grundregeln:

  • übergeben Sie niemals das Ruder dem Versicherer, auch wenn er noch so nett und lieb schreibt, dass es ihm sehr Leid tut, dass sie erkrankt sind und er lediglich helfen möchte, ihre Ansprüche durchzusetzen (Pauschale Schweigepflichtsentbindung)
  • nutzen Sie einen spezialisierten und fachkundigen Versicherungsberater oder bitten Sie den vermittelnden Makler, den Leistungsfall fachlich zu begleiten(keine Rechtsberatung). Schon aus diesen Sachverhalt heraus erklärt sich, genau zu prüfen, wer ein beraten soll/beraten hat. Ein Rating oder auch ein Vergleichsrechner wird keine Leistungsfallbegleitung leisten. Wo also wurde schlussendlich gespart?
  • Es empfiehlt sich bei der Auswahl des Vermittlers jemanden zu wählen, der auch medizinische Kenntnisse oder in seinem Netzwerk Ärzte hat, dir er zurate ziehen kann, wenn es um die Diagnosen, deren Verifikation und Beschwerdebilder geht.
  • Nehmen Sie das Ruder aktiv in die Hand.
    • Eine höchstindividuelle Tätigkeitsbeschreibung, selbst gefertigt, ist der pauschalen Tätigkeitsbeschreibung, mit der die Anbieter ins Gespräch gehen, vorzuziehen.
    • Es macht zudem Sinn, diese Tätigkeitsbeschreibung durch den behandelnden Arzt einschätzen zu lassen, denn dieser kennt einen wohl am besten.
    • Beachten Sie nicht nur den durchschnittlichen Arbeitstag, der nach Krankheit eingeschränkt ist und bewerten Sie diese Einschränkung allein, sondern beachten Sie auch, dass sehr wahrscheinlich die Arbeitswoche eine andere geworden ist. Wie also ist die Einschränkung in Bezug auf die Arbeitstage in der Woche in Häufigkeit und Dauer?
    • Welches Leistungsniveau liegt (noch) pro Stunde vor?

N-Berger Das erste Dutzend-BerufsunfähigkeitsrenteDiese Tipps sind nicht abschließend aufgezählt. Die Einzelfallbetrachtung entscheidet, wie man diese Punkte und in welcher Form anzuwenden hat. Diskutieren Sie nicht mit dem Risikoprüfer, belegen sie ihm, warum Berufsunfähigkeit vorliegt. Gibt es Behauptungen oder emotional gefärbte Einschätzung des Mitarbeiters, so fragen Sie doch bitte, wo im Vertrag die Dinge in der Grundlage fixiert sind, die er meint oder erwägt. Sicherlich nirgends! Meinungen gehören und gehörten noch nie in ein Vertragswerk, denn sind dort nicht niedergeschrieben oder erläutert. Bitte auch bei der Wahl des passenden Tarifes, sofern noch nicht abgesichert, beachten.

Ich zähle mich nun zu den Praktikern in diesem Feld, nicht zu den Theoretikern, wie es doch der Verbraucherschutz, die Ratingunternehmen und die Macher der Vergleichssoftwaren in der Regel sind.

Auch erlaube ich mir auf diesem Wege eine Kritik an einer Aussage, die ich auf der Homepage eines Ratingunternehmens fand. Man brachte dort zum Ausdruck, dass in der Risikoklasse eins (BG1 / BG1+) die Berufsunfähigkeitsversicherung zu 70 % auch eine Erwerbsunfähigkeit begründen würde. Man stützte sie in dieser Aussage auf statistische Daten des Rentenversicherungsträgers.

Ich erlaube mir folgende Kritik:

Von den hier genannten Fällen, war niemand ein Arbeiter. Es handelt sich um Musiker großer Orchester, um Ärzte mit besonderer Fachrichtung als auch Beamte mit verschiedenen Tätigkeitsfeldern, Geschäftsführer und Selbstständige mit Tätigkeitsfeldern in Wirtschaft und Technik. Durchweg geringe Risikoklassen.

Jeder von denen, der seine Berufsunfähigkeitsrente erhielt war und wäre in der Lage, eine andere Tätigkeit konkret auszuüben. Zwei davon sind bereits in einer solchen Ausübung am Markt wiederzufinden, zwei weitere beginnen eine solche Tätigkeit. Niemand also ist erwerbsunfähig.

Damit warne ich jeden Vermittler ausdrücklich, gerade wenn es um Kosten geht, einem Kunden dieser Risikoklasse ein EU anzubieten, weil diese günstiger ist und der Unterschied doch so gering ist/wäre/sei. Bieten Sie lieber gleich noch eine Pflegezusatzversicherung mit an, denn die Ursachen, die zu Berufsunfähigkeit führen sind in ähnlichem Maße dieselben, die eine Pflegebedürftigkeit später begründen.

Erste Informationen zu diesen Risiken finden Sie bei mir im Downloadcenter in Form von Leitfäden. Hier geht es nicht um Werbung oder besondere Produkte. Hier geht es um Grundsätzlichkeit, die zu beachten sind wenn Sie möchten, dass es im Leistungsfalle bei den Preis der Absicherung bleibt, den Sie monatlich bezahlen.

Frank Dietrich Fachmakler

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