Verantwort – Antrag bearbeiten
Eltern haften für Ihre Kinder. Hier haftet der, der per Gesetz die Verantwortung trägt, denn ein Kind ist noch nicht in der Lage, so der Gesetzgeber, diese, begründet durch das Alter, zu übernehmen. Bei Volljährigen, die gesund und nicht bevormundet sind, sollte das ein Jeder für sich selbst übernehmen: Die Haftung für das, was er macht. Ist das wirklich so?
Ein aktuelles Urteil (Az.: IV ZR 306/13) setzt diese logischen und nachvollziehbaren Gegebenheiten außer Kraft. Wer sich im Sinne einer Versicherungsauswahl beraten lässt und bei Antragstellung unterstützt wird, haftet für die Dinge des Vermittlers mit, der ihn doch eigentlich beraten und behilflich sein sollte, keine Fehler zu machen. Es geht um die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Verkehrte Welt? Nicht so in Deutschland.
Urteilsfindung
Der BGH bestätigte die aktuelle Rechtsauffassung sogar dann, wenn der Makler die Angaben, nachweislich falsch, auf eigene Faust und ohne Kenntnis des Antragstellers macht! Unglaublich aber wahr. Haftung für das, was man selbst nicht machte und wovon man keine Kenntnis hat.
Zeigt das Urteil, das es dann wohl doch viel Vermittler gibt, die unwahre Angaben machen und hoffen, damit dadurch zu kommen oder will der Gesetzgeber der Berufs des Maklers negativ belasten? In der Beliebtheitsskala der Berufe liegen Versicherungsvermittler und Politiker ähnlich schlecht im Rating. Haftet man dort auch – wenigstens für das Getane (ohne weiteren Kommentar)?
Im Urteil wird die Rechtsauffasssung damit begründeter, das der Makler im Lager des Versicherungsnehmers steht. Steht der Politiker auch im Lager des Volkes? Haften wir für das, was „da oben“ entschieden wird, auch wenn eine Mitbestimmung nicht wirklich existiert (Bsp. Eurothematik)? Ja, auch dem ist so – leider!
Eines ist wieder deutlich geworden, so empfinde ich es. Staatliches Versagen im Bereich des Verbraucherschutzes wird einfach dem Verbraucher in der Wirkung haftend zugeordnet. Der Weg des geringste Widerstandes wird beschritten.
Betrachten wir allein die BaFin. Trotz deren Wirken hagelt es regelmäßig Schlagzeilen von möglichem Betrug (zuletzt Infinius) und verschwunden Geldern. Wo war jeweils die BaFIn? Achselzucken und keiner haftete. Wahrscheinlich ist das auch im Sinne der Rechtsprechung (bitte entschuldigen Sie die Polemik aber dazu fällt mir nichts mehr ein).
Prüfen Sie genau, mit wem Sie arbeiten – lassen Sie sich immer eine Antragskopie geben und achten Sie auf eine umfassende Protokollierung, denn wir leben in einem Rechtsstaat.
Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.
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