Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit-nicht bei Berufsunfähigkeit.
Die Barmenia startet „von Zeit zu Zeit“ eine Tagegeldaktion, heißt sie bietet eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung an. die letzte Aktion fand 2014 statt.
Die Tagegeldtarife T+ und TM+ (Unisex) und T sowie TM (Bisex)sind von der Aktion betroffen. Dennoch gibt es einen eklatanten Unterschied. Die Tarife der Bisex-kalkulation haben keine Dynamik versichert, unterliegen also entgegen der nachfolgenden Tarife einer Gesundheitsprüfung.
wwer diese besteht und erhöhen kann, sollte dringend darüber nachdenken in die Welt der Unisextarife zu wechseln, damit er auch, wenn eine Krankheit in späteren Jahrenvorliegen sollte, eine Erhöhung, diesmal ohne Gesundheitsprüfung, versichert hat.
Wann geht es los?
versendet werden die Angebote Mitte Mai. Ein Feedback muss bis Ende Juli eingegangen sein, damit es bearbeitet wird. Die Erhöhungsoption liegt zwischen fünf und 10 % des derzeit Versicherten Tagegeldes.
Weitere Grundsätze, die Möglichkeit der Erhöhung zu erhalten sind folgende:
- die Tagegeldabsicherung besteht seit dem 01.01.2014 und
- das Krankentagegeld istseit dem 01.07.2015 nicht angepasst worden.
Ist man nach den Tarifen KT und TA versichert,so gilt eine vorherige Risikoprüfung. Um ein Angebot erhalten zu können muss man:
- in Deutschland wohnen,
- das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- Eine Tagegeldsumme – bezogen auf den Gesamtvertrag versichert haben die 15 EUR übersteigt.
In den folgenden Fällen erhalten Versicherte kein Angebot:
- Bestehen einer Anwartschaftsversicherung
- Bestehen einer Ruhensvereinbarung
- laufendes Mahnverfahren
- Krankentagegeld im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages
Die Bedeutung der Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit, das Einkommen abzusichern, wird regelmäßig unterschätzt. Genese auf mir passiert so etwas nicht“ gilt nicht nur für das Tagegeld, sondern auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Immer wieder erlebe ich gegenteiliges. Die Belastung im Alltag steigt und vor einem Unfall ist geschützt. Es muss ja nicht das eigene Fehlverhalten sein, welches zum Unfall führte.
Auch möchte ich es noch einmal wiederholen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört in meinen Augen zur Pflichtversicherung. der „Übergang“ zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und einer Berufsunfähigkeit ist fließend und muss dringend, so gut wie möglich, aufeinander abgestimmt werden. Die Berufsunfähigkeit, gehören zur Lebensversicherung, definiert Berufsunfähigkeit und Krankheit gänzlich anders als die Krankenversicherung, zu der das Tagegeld gehört. Schon mal darüber nachgedacht? Gern „denken“ wir gemeinsam über dieses Thema nach.
„Sagen“ Sie mir, wann es möglich wäre.
Frank Dietrich Fachmakler
BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2016 UND TAGEGELD.