Nach der Reform ist…! Pflege

Nichts ist stetiger denn der Wandel. Gesetzliche Grundlagen und Überlegungen, Reformen und andere Beschlüsse haben alle eines gemeinsam: den Wandel in der Formulierung und der Bewertung der Inhalte, um die es geht.

Gerade erst „verabschiedet“, schon wird Kritik laut. Das Pflegereformgesetz der Bundesregierung soll nach Ansicht des Bundesrates an mehreren Stellen verändert werden. Dazu brachte Länderkammer diverse Reformvorschläge ein. Der Änderungsbedarf besteht aus Sicht der Länderkammer unter anderem in der Regelung der Beratungstermine für Antragsteller von Pflegeleistungen. Auch ist die geplante Dynamisierung der Leistungen zu überdenken. Eine Nachbesserung für Pflegebedürftige in ambulanten betreuten Wohngruppen gehört auch die Liste.

Derzeit ist geplant, dass die Beiträge steigen.

Wie sollte es auch anders sein? In zwei Schritten und insgesamt um 0,5 Beitragssatzpunkte soll angehoben werden. Demnach sollen jährlich 5Mio. Euro mehr zur Verfügung stehen. Etwas über 1 Mio. davon fließt in einen Pflegevorsorgefonds. Den Aussagen des Ministeriums nach sollen die Pflegeleistungen um 20 Prozent erhöht werden können.

Ob man auch den erhöhten Pflegebedarf hier schon mit eingerechnet hat? Gemeint ist die verstärkte Zunahme der Pflegebedürftigen und die Steigerung der Kosten, begründet durch Apparatemedizin und ein längeres Leben.

Generationenvertrag Stetiger Wandel: Pflegereform soll Verbesserungen bringen

Pflegeleistungen sollen zudem dynamisiert werden. Ab 2015 werden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um vier Prozent angehoben. Man will damit der Preisentwicklung Rechnung tragen. Dies gilt aber nicht für Leistungen, die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Ende 2012 eingeführt wurden. Schon wieder eine Ausnahme bei Novellierungen.

Auch berichtet man von einer Aktualisierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Ob jemand pflegebedürftig ist, wird zukünftig der Grad der Selbstständigkeit sein. War es denn zuvor wirklich anders? Ich denke nicht! Ich vermute, dass die Aufsplitterung der 3 Pflegestufen auf nun 5 Pflegegrade indirekt weitere Entlastung für die für die Pflegekassen bringen soll. Natürlich zulasten der Familienangehörigen und der individuellen Finanzlage.

Warten wir, ab wem geholfen wird. In der Vergangenheit wurde er einen Versicherer geholfen, denn dem Versicherten. Ob es hier wirklich anders sein wird, wage ich zu bezweifeln und kann immer nur wieder darauf hindeuten, wie wichtig es ist, eine Pflegezusatzversicherung zu beantragen und zu unterhalten.

Problematisch dabei ist es, dass eine Versicherung Lösung sein wird. Achtung Versicherung! Schöne Reden und bunte Bildchen versichern nicht. Es sind ausschließlich die Vertragsinhalte. Sich hier ein erstes Bild machen zu können ist in Form eines Leitfadens, hinterlegt meinem Downloadcenter, möglich. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Sie ist frei von Werbung und Produktempfehlung.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Existenzielle Risiken, wie die Krankenversicherung, die Arbeitskraft und die Pflegekostenzusatzversicherung, abzusichern, ist unser Fachgebiet.

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