Kritik sei erlaubt.

Was versteht man unter einer „Öffnungsklausel“?

Die Öffnungsklausel ermöglicht den Wechsel in die private Krankenversicherung trotz Vorerkrankungen (erleichterte Annahme). Beihilfeberechtigte und Personen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze können im Rahmen einer Sechsmonatsfrist einen Antrag stellen. Im ersten Schritt ist ein Antrag auf normale Aufnahme unter Nennung aller Erkrankungen zu stellen.  Ist dieser abgelehnt, wird der Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung über die Öffnungsklausel gestellt.

Der maximale Risikozuschlag ist mit 30 % begrenzt. Es darf keinen Leistungsausschluss im Versicherungsschutz geben.

Gründe für den Wechsel.

Wer in die private Krankenversicherung wechselt, sorgfältig und auf Basis des Kleingedruckten wählte, hat zukünftig die Möglichkeit, zu jeder Zeit auf Spitzenmedizin zugreifen zu können. Befragen Sie Fachärzte der Onkologie, wie sich die Behandlungsmethoden in der privaten Krankenversicherung von dir in der gesetzlichen unterscheiden. Ein besseres „Verkaufsgespräch“ gibt es kaum.

Das Leistungsniveau und die Planbarkeit der Leistungen sollten ausschließlich Handlungsgrundlage für den Wechsel in die PKV sein. Es versteht sich von selbst, dass Menschen, die bereits Erkrankungen haben, haben ein besonders hohes Interesse an diesen Leistungen und deren Planbarkeit.

Beamte und GKV.

Qualität und Planbarkeit sprechen deutlichen gegen „Basisversorgung“ der GKV.  Die Ideologie, die diese Möglichkeit für Beamte in der GKV geschaffen hat folgt meiner Auffassung nach nicht den Gedanken nach Qualität. Es ist eine Ideologie des gleichmachen’s.  Noch nie hat Monopolisierung die Qualität gefördert. Meines Erachtens definitiv realitätsfremd und zum Nachteil der Versicherten.

Gegensätzliche Solidarität!

Das Interesse der Personen mit Vorerkrankungen, steht meines Erachtens den Interessen der Versicherten ohne Vorerkrankungen entgegen. Warum? Es geht um das Leistungsversprechen und die Bezahlbarkeit

Nehmen wir ein Beispiel: jemand der an der Blutererkrankung leidet, verursacht oft sechsstellige Kosten im Jahr. Gehen wir davon aus, dass er im 30. Lebensjahr über die Öffnungsklausel in die PKV wechselt. Der geschätzte Beitrag von 450,- € monatlich, also 5400,- € /p.A. zzgl. 30 %, demnach 7.020. – € /p.A. steht den Kosten gegenüber. Benötigen Sie einen Taschenrechner um mir folgen zu können?  Ich denke nicht!

Sicherlich ist die Größe der Versichertengemeinschaft ausschlaggebend, bevor sich die Kosten negativ auf die Beiträge auswirken können. Werden Wechsler in die PKV mit auffällig geringeren Risikozuschlägen bei versicherbaren Vorerkrankungen, als am Markt üblich bedacht, so halte ich das für unvertretbar. Ich vermute, dass es um Umsatzzahlen geht. Ich sehe darin eine Gefährdung des Leistungsversprechens gegenüber aller Versicherten der Gemeinschaft. Die zu zahlenden Kosten werden sich trotz erhöhter Umsatzzahlen irgendwann durchsetzen und wahrscheinlich die Beiträge stärker steigen lassen.

Bei Signal Iduna geht es sogar im Rahmenvertrag der GdP ohne Gesundheitsfragen. Wie später das Leistungsversprechen eingehalten werden soll, ist nicht nachvollziehbar

Tarifwechselrecht nach § 204 VVG.

Das Recht auf Tarifwechsel hat der Gesetzgeber eingeführt, damit Versicherte mit hohen Beiträgen, den bisherigen Tarif gegen einen anderen mit geringeren Beiträgen austauschen können. Was aber ist, wenn die Gesellschaft nur einen Tarif hat?

Wer eine Öffnungsklausel anbietet, sollte auch weitere Tarife anbieten, diesem Recht nicht die Grundlage zu entziehen

Bewusste Solidarität ist wünschenswert.

Niemand, den ich bisher kennenlernte und der zu einem Anbieter mit einer Öffnungsklausel am Markt wechselte, kannte die Zusammenhänge und die damit möglichen Auswirkungen. Dennoch trägt er die Last der Kosten mit. Solidarität, der Begriff wurde übrigens nie definiert, sollte man bewusst leben.

Auch sollte die Solidarität mit Menschen, die Vorerkrankungen haben, nicht nur von einzelnen Anbietern ausgeübt werden. Richtig wäre in meinen Augen, dass alle Anbieter der PKV gemeinschaftlich einen solchen Tarif anbieten.

Entsprechend dem Prinzips der privaten Krankenversicherung müssen Risiken voneinander getrennt werden. Es wäre zu überdenken, sofern der Staat wirklich, wovon ich nicht überzeugt bin, an der Gesundheit der Menschen interessiert ist, eine solche Versichertengemeinschaft finanziell zu fördern. Umso weniger schwerwiegende Erkrankungen bei Erwerbstätigen vorliegen, desto geringer die Last für die sozialen Systeme.

Dass übrigens gilt auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung/Dienstunfähigkeitsversicherung, über die ich das nächste Mal schreiben werde. Verbraucherschützer und Staat reden immer über Rente, niemand aber darüber, die Beiträge, diese auch aufbauen zu können, zu sichern.

Wer baut das Haus schon vom Dach aus? Der Staat!

Frank Dietrich Fachmakler

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