Warum dieser Artikel?

Wiederholt musste ich feststellen, dass junge zur Verbeamtung anstehende Personen von Ausschließlichkeitsorganisationen oder ähnlich positionierten Vermittlern zur Begrüßung  u.a. bereits mit Namen angesprochen wurden. Sicherlich vertrauensfördernd aber was sagt der Datenschutz?

Die Empfehlungen eines Anbieters für eine Beihilfe – PKV, oftmals auch von deren Vertragspartners, meist vom Dienstherrn aber auch von der Gewerkschaft der Polizei gegeben, sehe ich als nachteilig für die jungen Menschen an. Warum? Mit der Empfehlung und den oftmals damit einhergehenden Versprechungen und falsch kommunizierten Fristen der Vermittler, werden die jungen Menschen zu einer schnellen Entscheidung gedrängt. Damit nimmt man Ihnen die Möglichkeit, sich auf unabhängiger Basis am Markt zu orientieren. Nur wer die Gesamtheit der Angebote des Marktes der Privaten Krankenversicherung in der Beihilfe kennt, kann die für sich persönlich richtige Entscheidung treffen. Wer anderen diese Möglichkeit nimmt, scheint „m.E.“ den Vergleich mit der Konkurrenz zu fürchten. Mal nachdenken. Die Wahl der persönlich richtigen PKV ist eine grundsätzlich lebenslange Entscheidung.

Immer wieder hört man aus diesen Anbieterkriesen: „Wir sind die Besten oder wir sind Marktführer oder auch wir müssen ja gut sein, sonst würden wir nicht empfohlen werden“! Oft bestätigen ältere Kollegen ihre Zufriedenheit mit dem gewählten Versicherungsschutz, obwohl sie selbst noch niemals ernsthaft erkrankt waren und ihnen die Erfahrung eigentlich fehlt. In diesem Artikel möchte vieles klarstellen, damit die jungen Menschen die Absicherung der zukünftigen nicht auszuschließen Kosten zum Erhalt der gesundheit auch auf Augenhöhe und mit eigenem Verständnis kennenlernen können. Abstrakt wirkende Begrifflichkeit müssen greifbar und transparent für den Interessenten wirken, damit er selbstständig entscheiden kann. Wettbewerb ist m.E. ein Muss. wer sich Leistung seitlich auf den ersten Plätzen tummelt, leitet sich aus den Vertragsbestimmungen, nicht aus der Selbstdarstellung.

Fristen:

  • grundsätzliche Unterscheidung:
    • freiwillig gesetzlich Versicherte haben die Frist des ordentlichen Kündigungsrechtes mit zwei Monaten zu berücksichtigen, wenn sie anschließend (zur Verbeamtung) eine Private Krankenversicherung (PKV) abschließen möchten.
    • Familienversicherte oder Pflichtversicherte haben mit der Verbeamtung einen Statuswechsel und damit ein sofortiges Kündigungsrecht.

Für beide gilt, die Nachweispflicht einer Krankenversicherung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung.

Niemand muss trotz Beihilfe in die PKV! Es ist eine kostengünstige Möglichkeit in den Augen der meist noch gering verdienenden jungen Beamten. Der Schritt in eine meist lebenslange Entscheidung sollte sorgfältig überdacht werden. Warum?

xxxxxxxx Beihilfe – worauf achten?Versicherungsschutz ist eine Ware. Alle kennen den Preis der Ware, niemand aber ihren eigentlichen Wert. Fast alle Anbieter unterschreiten die Mindestkriterien lt. der Studie „Bündnis 90 / die Grünen (ein Kommentar). Der Glaube, dass die PKV grundsätzlich die bessere Wahl ist, ist ein Trugschluss. Die Aussage mit kürzeren Wartezeiten beim Arzt zu verbinden, zeugt meines Erachtens von gelebter Inkompetenz. Wartezeiten sind kein Vertragsbestandteil, sondern ein gesellschaftliches/wirtschaftliches Problem.181116-kurzstudie-leistungsvergleich-krankenversicherung Beihilfe – worauf achten?

Vermittlerstatus:

  • Vermittler, die zur Verbeamtung ihre Ware Versicherungsschutz anbieten, sind in der Regel Mehrfachagenten und Ausschließlichkeitsvertrieb, also „Gebundene Vermittler“ und stehen rechtlich nicht im Lager des Kunden wie der Makler als Sachwalter.
  • Gebundene Vermittler gelten als der verlängerte Arm des Anbieters und Handeln in seinem Interesse. Die Ware wird sehr oft mit Vertrauen und Versprechungen verteilt, denn von Beratung kann man nicht sprechen. Voreinstellbare Vergleichsrechner kommen zum Einsatz.
  • Der Gesetzgeber verlangt die Befragung des Verbrauchers, was er wünscht und benötigt. Woher aber soll dieser wissen, was es gibt und welche finanziellen Hintergründe sich hinter einzelnen Bestimmungen verbergen? Stellen Sie sich vor, wir würden Morgen einen Bagger kaufen müssen. Worauf werden Sie achten? Sicherlich würden Sie sich, bevor sie eine so wichtige Entscheidung treffen, erst einmal sachkundig machen – natürlich auf unabhängiger Basis. Darauf sollten Sie dabei achten, dass der, bei dem Rat zu nicht selber Rat benötigt, spezialisiert ist und sich auch im Kleingedruckten auskennt. Viele Kollegen haben bereits zugegeben, dass sie seit Jahren Versicherungsschutz vermitteln, nicht aber ein einziges Mal einen solchen Vertrag gelesen haben. Beruf scheint nicht Berufung zu sein.

Ein Verbraucher kann zum Zeitpunkt seiner Entscheidung, etwas zu erwerben, nur das beurteilen, was dahin bekannt ist. Nicht mehr und nicht weniger.question-2309042_1920 Beihilfe – worauf achten?

 

Antragsvorbereitung:

  • die Recherche der gelisteten Gesundheitsdaten vor Antragstellung, um alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen zu können, ist unerlässlich und zwingend. Niemand ahnt, was der Arzt eingetragen und abgerechnet hat. Oftmals finden sich subjektive Eindrücke des Arztes in Form von Diagnosen wieder. Beispielsweise hat ein Arzt die Übermüdung seines Patienten als Depression vermutet, das aber nicht mit „V.a.“ (Verdachtsdignosen) abgerechnet. Wissen Sie, dass in Ihrer Akte solche Dinge tatsächlich nicht enthalten sind? Woher? Die Eile, mit der die Berater den Abschluss forcieren, gibt der Sorgfältigkeit der Antragsvorbereitung keinen Raum. Für die gemachten Fehler zahlt ausschließlich und allein der Versicherte, oftmals mit Verlust seines Versicherungsschutzes. Was dann kommt, möchte niemand wirklich erleben.
  • Was angabepflichtig ist und was nicht, entscheidet ausschließlich der Versicherer. Die zwei kleinen Packungen Nasenspray aus der Apotheke, wenn es im Frühjahr in der Nase juckt, sollten nicht unter den Tisch fallen. Eine kleine Allergie belegt die Grundeinstellung des Körpers, auf gewisse Stoffe zu reagieren. Der Behandlungsbedarf kann im Laufe des Lebens steigen und der Versicherer kann durch die fehlende Angabe von der Leistung zurücktreten. Wenn der Vermittler meint, entscheiden zu können, dass gewisse Angaben nicht den Antrag gehören, lassen Sie sich die Kenntnis, die Sie ihm darüber gegeben haben, schriftlich dokumentieren. Wetten, dass er nun eine andere Entscheidung trifft?

Öffnungsklausel:

  • Ob sich der Versicherungsschutz, der im Rahmen einer Öffnungsklausel in der PKV erlangt wird, wirklich lohnt, ist m.E. eine Einzelfallbetrachtung.
  • Der in einer Öffnungsklausel angebotene Versicherungsschutz variiert sehr stark bei den verschiedenen Anbietern. Oftmals fehlt der PKV – Beihilfe – Ergänzungstarif im Angebot.
  • Die Öffnungsklausel in der PKV kann ein Segen für einen bereits erkrankten Interessenten sein. Wie jede Medaille zwei Seiten hat, so auch hier.

Was ist gemeint?

Private Krankenversicherer haben die Verpflichtung, Vorerkrankungen und zu erwartende Behandlungen eines Interessenten individuell zu kalkulieren und als Risikozuschlag zum Beitrag zu verlangen. Mit den Bestimmungen der Öffnungsklausel wird dieser Grundsatz zum Nachteil der Versichertengemeinschaft ausgehebelt. Die Versichertengemeinschaft übernimmt solidarisch die Mehrkosten und geht damit auch das Risiko der schneller steigenden Beiträge ein. Sehr oft musste ich erfahren, dass Gesellschaften mit Öffnungsklauseln auch in der Risikoprüfung, wenn es um die Bemessung solcher Zuschläge geht, weit moderater sind, als andere Unternehmen am Markt. Wem damit geholfen wird, außer dem Unternehmen selbst, ist in meinen Augen fragwürdig.

Beängstigend ist die Tatsache, dass ich bis heute keinen Beihilfeberechtigten kennengelernt habe, der bei einem Anbieter mit Öffnungsklausel am Markt versichert ist und der diesen Sachverhalt kannte. Bitte lesen Sie dazu den Blog-Bericht.

Vertrauen, Werbung, Leistung:

  • Wer auf Basis von Werbeversprechen, vertrauensbildenden Maßnahmen und oftmals in Eile vermittelt, hat inhaltlich meist nichts zu sagen.
  • Ausschließlichkeitsorganisationen kennen in der Regel nur ihren Versicherungsschutz und bieten „m.E.“ keinerlei wirkliche Auswahl. Auch stellte ich fest, dass schon die Unterscheidung zwischen den eigenen Tarifen, die zur Auswahl stehen, nicht auf fachlicher Basis erfolgt. Auswahl schadet nur dem, der sie nicht hatte.
  • Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine lebenslange Entscheidung. Jeder spätere Wechsel, wenn denn dann noch möglich, ist mit Nachteilen verbunden. Umfangreicher Versicherungsschutz muss nicht teuer sein, teuer ist meist der, der günstig gewählt wurde, denn vieles ist dann doch nicht versichert und begründet finanzielle Eigenleistungen, sofern dann finanzierbar.
  • Versicherungsschutz muss sorgfältig und in aller Ruhe und ausschließlich auf Basis garantierter Leistungen gewählt werden. Unternehmenskennzahlen folgen, sind aber nur eine Momentaufnahme.
  • „Kann Bestimmungen“, wie es die Notwendigkeit einer vorherigen schriftlichen Zusage darstellt, die ein Versicherter vom Versicherer erhalten muss, eine Leistung zu bekommen, werden meist mit der Floskel, „das haben wir doch immer gezahlt“ verkauft. Ich erlaube mir die Gedanken, dass etwas, was immer gezahlt hat keine solche Klausel benötigt. Auch traue ich keinem Anbieter, der außerhalb der Vertragsbestimmungen reguliert, denn das schädigt wieder die Versichertengemeinschaft.
  • Meiner Meinung nach und dieses kann ich auf Basis der Vertragsinhalte inhaltlich belegen, gibt es eigentlich nicht einmal 10 % der Anbieter des Marktes, die vermittelbar sind, wenn man den gesetzlichen Versicherungsschutz als Benchmark ansetzt.

Privater Versicherungsschutz ist grundsätzlich nicht besser als der gesetzliche. Gerne lesen Sie das in einem aktuellen Bericht vom Jahresanfang auf Basis einer Studie des PremiumCircles nach. Gerne lesen Sie auch meinen Kommentar dazu, denn ich gehöre dem fachlich spezialisierten Maklernetzwerk seit über zehn Jahren an. Ein echter und engagierter Fachidiot eben:-).

Die Private! Worauf achten?pkv-tempel Beihilfe – worauf achten?

  • Privater Versicherungsschutz basiert auf einem Vertragswerk, den der Gesetzgeber mit „Regelzusammenhang“bezeichnet,
  • wo genau die Fußangeln und Hintertürchen in Vertragsbestimmungen liegen können, erfahren Sie in meinem themenbezogenen Leitfaden, den Sie im Downloadcenter auf meiner Homepage finden.
  • Auch beachten Sie bitte den Artikel „Ehepartner von Beamten und Beihilfe in der PKV“. Es ist sehr wichtig. Verschiedene Fälle haben mich im Laufe meiner Beratertätigkeiten erreicht, in dem die Personen auf diesen Umstand, den alleine der Staat zu verantworten hat, nicht vorbereitet waren. Auch liegt mir Korrespondenz zwischen politischen Akteure und solch Betroffenen Personen vor, die belegt, dass man diesen Sachverhalt der PKV unterschieben möchte, nicht aber Einsicht, durch politische Regularien den Schaden selbst verursacht zu haben. nicht einmal die Presse war bereit, dieses zu veröffentlichen, so heiß sind die Belege.

Grundsätzlich sollten Sie den Versicherungsschutz wählen, der lebenslang begleitend ist. Der Irrglaube, erst später den richtigen zu wählen, um heute günstiger versichert zu sein, findet sich leider immer wieder. Niemand weiß, ob er Morgen einen Unfall hat oder ob man ihm eine Diagnose mitteilt, die in unversicherbar werden lässt und deren Behandlungskosten im erstmals gewählten Versicherungsschutz nicht abgesichert sind.

Protokollierung/Antragstellung:

Lassen Sie sich immer und ohne jede Ausnahme den Antrag des Versicherers vorlegen und beantworten Sie die Gesundheitsfragen nach Einsicht in Ihre Krankenakte selbst.

Fazit:

Die Auswahl des persönlich passenden Versicherungsschutzes lässt sich nicht mal eben bewerkstelligen. Auch eine Krankenversicherung ist eine Ware. Die Überraschung, dass Dinge dann doch nicht versichert sind, sieht der Gesetzgeber in seinem oben genannten Regelzusammenhang als gegeben an. Sie alleine haften für Ihren Versicherungsschutz!

Verschweigen Sie bei Antragstellung nichts. Das gilt auch für die Absicherung des Statutes, der Arbeitskraft in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Frank Dietrich Fachmakler

Qualitätssiegel Beihilfe – worauf achten?Ein paar Tage in der Presse zur Debeka.

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