Alle Jahre wieder wird es teurer (aber nicht besser).

Das Dauerthema Beitragssteigerungen wird sich in den nächsten Monaten voraussichtlich wieder öfter in der Presse finden. Ein Anlass, das Thema noch einmal grundsätzlich zu betrachten. Wer versicherungsfrei ist, hat die Möglichkeit aus dem abstrakten Leistungsniveau der gesetzlichen Kasse in ein Vertragsverhältnis der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Dieser Wechsel sollte ausschließlich aus Gründen der Leistung erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass nur 10 % der Tarife am Markt ein derart umfassend formuliertes Leistungsniveau anbieten, dass der Wechsel dorthin lohnend wäre. Alle anderen Anbieter haben entweder Begrenzungen im Versicherungsschutz oder einzelne Leistungen sind nicht geregelt / nicht versichert.

XXXXXXXX Beitragsanpassungen und Beitragssätze.Die private Krankenversicherung ist grundsätzlich besser?

Nein! Wer diesen Quatsch noch immer erzählt, sollte sich mit einigen Fachbüchern für längere Zeit irgendwo einschließen und lernen.

Ein einfaches Beispiel:

Häusliche Krankenpflege oder Krankenhausersatzpflege findet sich in jedem Tarif der gesetzlichen Kasse. Lediglich drei Anbieter am Markt der privaten Krankenversicherung bieten diese Leistung in gleicher Qualität an. Eine durchgehende Beatmung eines Versicherten kostet schnell über 20.000 € monatlich. Die Pflegeversicherung übernimmt maximal 2005 €. Der Rest? Bitte achten Sie auf solche Details.

Viele Vermittler begründen den Status eines Privatversicherten ausschließlich auf den Tarifleistungen des Chefarzt-Zweibettzimmers. Ungenügend – setzen! Wer wirklich Privatpatient sein möchte, also die Kostenübernahme in der Privatklinik abgesichert wissen will, sollte auf die Regularien, die aus den Krankenhausfinanzierungsgesetzen resultieren beachten. Ist man daran gebunden, so bleiben die Leistungen der Versorgungskrankenhäuser, also der gesetzlichen Krankenversicherung. Lediglich die bessere Unterbringung und eine Behandlung durch den Chefarzt (ob nötig oder nicht) ist damit vereinbart. Nicht mehr und nicht weniger. Viele solcher Beispiele finden sich in der Analyse der Tarifwerke, wenn man genau hinsieht. Vergleichsrechner, die sogar die Haftung für die eingearbeiteten Angaben/Daten ablehnen, zeigen oftmals nicht mal ansatzweise den realen Sachverhalt gegenüber der Werbung des Anbieters. Bei einem der Anbieter, der Versicherungbestimmung „übersetzt“ wird zwar der Sachverhalt der freien Krankenhauswahl als Kriterium aufgeführt, nicht aber, ob das Krankenhaus auch bezahlt wird.

Beitragsanpassungen.369px-deutsches_reichsgesetzblatt_1883_009_073 Beitragsanpassungen und Beitragssätze.

Die Beitragsanpassungen bei entsprechend hochwertigen Tarifen sind in Summe in den letzten zehn Jahren geringer ausgefallen als im System der Versorgung (GKV). Die gesetzliche Krankenversicherung ist dynamisiert, könnte man sagen. Jedes Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze um durchschnittlich 1100 €, damit auch der Beitragssatz. Die fehlende Parität im Zusatzbeitrag, die stillschweigend im April erweiterte Liste der Zuzahlung und deren weitere Begrenzungen nach unten, lassen den Beitrag insbesondere für Erkrankte noch weiter steigen. Bereits zweimal bediente sich die Bundesregierung am Gesundheitsfonds – jeweils 1 Milliarde wurde entnommen. Das war abzusehen, wurde aber vehement von der Politik in Zeiten der Willkommenskultur geleugnet. Die Versicherten zahlen die Zeche, denn Sie können nicht mitbestimmen, zahlen was gesetzlich geregelt ist und hoffen, wenn sie Leistung benötigen.

Hoffnung als Leistungsgrundlage, denn wer weiß, was morgen noch versichert sein wird. In einer kürzlich erfolgten Umfrage zeigte sich im Vergleich zu den Jahren zuvor die Tendenz in der Zunahme von Zusatzversicherungen. Auch das sehe ich, denn man will sich seine Leistungen erhalten, als Beitragssteigerung an. Sie ist indirekt durch den Wegfall von Leistungen trotz des Bedarfes des Versicherten verursacht. Nur, weil man mehr zahlt, erhält man noch nicht mehr Leistungen. Stattdessen werden versicherungsfremde Leistungen bedient und wir zahlen die Krankenversicherungskosten auf Basis eines Sozialabkommens für Millionen Menschen, die weder Deutsche sind, noch in Deutschland leben. Man nennt es Werbung und Solidarität, Solidarität, die im Leistungsfall sehr schnell vor dem Einzelnen stoppt.

qq Beitragsanpassungen und Beitragssätze.Der Staat entscheidet / nicht die Teilnehmer des Systems.

Wer sich privat versichern kann und wer nicht, ist staatlich vorgegeben. Interessanterweise nennt man die Pflicht-versicherten Schutzbedürftige. Schutzbedürftige dürfen nicht frei wählen und müssen mit dem Risiko leben, sich Behandlungen, da diese vom Gutachterausschuss der gesetzlichen Kassen als solches nicht bewilligt/  zugelassen wurden, selbst zu finanzieren. In einem markanten Fall ging es um eine Chemotherapie. Kostenpunkt 20.000 €. Die Dame finanzierte die Therapie selbst, da ihr die gesetzlich angebotene Behandlung nicht bekam. Als sie das Geld später einklagen wollte, denn sie war Beitragszahlerin in einer KV, erhielt sie ein klares Nein. Ich bin der Meinung, dass diese Dame schutzbedürftig ist. Warum also erhält sie kein Geld, sich zu schützen?

Grundsätzlich ist keines der beiden Systeme das pauschal bessere. Die Einzelfallbetrachtung ist zwingend notwendig, eine strategisch wichtige/richtige und nachhaltige Entscheidung treffen zu können. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und recherchieren Sie erst einmal, ob sie versicherungsfähig sind.

Nun aber zu den Beitragssätzen:

aa Beitragsanpassungen und Beitragssätze.Die Zahlen der letzten zehn Jahre dokumentieren meines Erachtens den immer weiter steigenden Bedarf p.Kopf an medizinischer Versorgung. der kassenabhängige Zusatzbeitrag ist noch nicht enthalten, wie auch die stetig steigenden Zuzahlungen Anzahl und in der Summe der Produkte.

DOWNLOADLISTE (Zusatzbeiträge):

Leitfaden zur Krankenversicherung:

Artikel zum Thema GKV Versorgung.

Bitte beachten Sie dabei die Grundsätzlichkeit, dass auch der privaten Krankenversicherung Leistung verweigert werden. Die Ursache dafür findet sich nicht im System, sondern weist Vertragswerk oder auch oftmals durch falsches Verhalten des Versicherten. Sehr oft werden „Kann-Regelungen“ in den Tarifbestimmungen nicht als solche erkannt und der Kunde bleibt im Leistungsfall unversorgt. leider bietet auch die Definition „medizinisch notwendig“ die seit Jahrzehnten überaltert ist, Diskussionsbedarf bei Kassen, die nicht zahlen wollen oder immer schlechter können.

Frank Dietrich Fachmakler

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