Beide werden teurer.

Gemeint ist das duale Gesundheitssystem. Die gesetzliche Kasse, die 290 Milliarden € jährlich aufzubringen hat, klagt schon jetzt über fehlende Mittel. Beitragsanpassungen und Leistungskürzungen werden folgen. Auf dem Prüfstand stehen u.a. die Kostenübernahme für homöopathische Mittel. Zahnarztbesuche sollen Versicherte zukünftig selber zahlen. Anfahrtswege zum Krankenhaus werden weiter. Klliniken sterben! Höhere Selbstbeteiligungen oder zusätzlicher Versicherungsschutz, privat beschafft, für Motorradfahrer oder auch Skisportler und andere risikoreiche Hobbys oder Berufe werden überlegt. Operationen, die nicht immer absolut notwendig sind (?), sollen verboten werden. Operationen an Leisten oder Gelenken, die in kurzer Zeit realisiert werden können, sollen zukünftig in kleinen OP Zentren angeboten werden. Mehr als den Tag Aufenthalt in einer Klinik erhöht das das Infektionsrisiko durch Krankenhauskeime. Geschätzte alle 2-3 Jahre wird es eine Erhöhung geben. Das Problem der Ausgabenseite wird verschoben. Es bleiben höhere Beiträge bei schlechterer Versorgung.

Privat

Vertraglich versichert, wird man sich zukünftig mit den Argumenten des Versicherers herumschlagen müssen. Auch wenn der Vertrag eine hundertprozentige Kostenübernahme einer Leistung in sich trägt, so ist das nicht wirklich der Fall. Die medizinische Notwendigkeit und das Übermaß einer Behandlung sind Regularien, Leistungen zu kürzen. Wie will man diese Begriffe greifen, um gegen –  argumentieren zu können? Ortsübliche Kosten für eine Behandlung

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variieren je nach Wohnort / Ort der erbrachten Leistung. Gut betreut und beraten, lassen sich auch die Einschränkungen größtenteils beherrschen. Heil – und Kostenpläne, Pläne und Begründungen für Behandlungen, die beim Versicherer zuvor angefragt werden, können das Risiko der Ablehnung oder Reduktion in der Erstattung mindern.

Bei den Heilmitteln könnte man die generelle Empfehlung, eine Honorarvereinbarung unter Einbeziehung der Gebührenordnung für Therapeuten bis zum 2,3-fachen Satz geben. Wird es teurer, so muss angefragt werden, denn eine medizinische Begründung ist dann notwendig und sollte auch anerkannt werden.

pcd-gkv Zukünftige Leistungskürzungen

Eine Regelung

Das Versicherungsvertragsgesetz § 192 definiert vertragstypische Leistungen des Versicherers. Ein kompetenter Vermittler, der Kunden aktiv und Engegeiert betreut, kennt diese. Er schütztKlienten vor Risiken, wie es das Sachwalterurteil vorsieht. Bei der Alten Oldenburger, wie wir in der Presse lesen konnten, kürzte man bei Hörgeräten und argumentierte mit medizinischer Notwendigkeit.

Der Wechsel in das private System kann und sollte ausschließlich aus Gründen der Leistungen entschieden werden. Dieser Gesichtspunkt begründet, dass man maximal mit 3-4 Anbietern am Markt bei einem Wechsel das Gespräch führen sollte. Sonst würde das Ziel infrage gestellt werden.

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Nur ein Anbieter bietet die 100 Mindestleistungen, die aus der gesetzliche hergeleiteten. Bis zu 60 % Leistungsverlust gegenüber der GKV kann man im Extremfall rechnen, wenn man falsch beraten wird. Zu beachten ist, dass Gutes nicht grundsätzlich auch teuer sein muss. Gerade die inhaltlich schlechter formulierten Anbieter sind teurer.  Deren Beitragsanpassungspotenzial oftmals höher.

Vorurteile

Die grundsätzliche Unbezahlbarkeit im Alter ist ein Märchen, wie bereits wissenschaftlich belegt. Die recherchierten Beiträge ab dem 50. Lebensjahr angefragt und hochgerechnet, dokumentieren das. Durch den Wechsel oftmals frei werdende Beitragsteile können Beitrags mindernd für das Alter angelegt werden. Eine strategische Planung ist zu empfehlen.

Aktuell war es mir eine Freude, belegen zu können, dass ein Arzt, der als nicht versicherbar galt, ohne Erschwernis Versicherungsschutz bekam. Mit seiner Frau, die den Höchstbeitrag zahlte und den drei Töchtern wurden bei einem dieser drei Anbieter Versicherungsschutz vereinbart. Eine höhere Absicherung bei garantierten Vertragsleistung ohne Kann-Bestimmungen bei einen der beitragsstabilsten Versicherer. Die Familie zahlt heute weniger als in der gesetzlichen Kasse und die Beitragsanpassung sind geringer als im gesetzlichen System. Bei Leistungsfreiheit oder Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen, die die Rückerstattung nicht schädigen, gibt es auch noch Geld zurück.

Zeit für die Gesundheit?

Es lohnt sich, einen fachlichen Blick mithilfe eines spezialisierten Maklers auf das Thema zu werfen. Wir beginnen mit dem Systemvergleich gesetzlich gegenüber privat, damit Sie sich Ihr Bild vom dualen System machen können. Sie werden vieles erfahren, was man versucht vor der Öffentlichkeit zu verstecken. Bereits seit Jahren ist die Wanderung hin zur Privaten größer als die oftmals erzwungene Rückkehr in die gesetzliche Kasse. Behandlungsmethoden, die nachweislich helfen, können in der gesetzlichen Kasse abgelehnt werden, da sie noch nicht zugelassen sind. Gesundheits- interessierte mit der freien Wahl sind in meiner Beratung, die Sie auf Augenhöhe holt, produktneutral ist, sehr gern gesehen.

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Für Gewerbetreibende mit mehr als fünf Mitarbeitern biete ich zusätzlich Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen für die Belegschaft, damit auch diese die Vorteile des Vertragsrechtes kennenlernen können und an Ihr Unternehmen gebunden sind und die Fehltage sinken. Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern werden Sie ist dann zukünftig leichter haben.

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