Volatilität
Sehr kostenintensiv und ineffizient. Das Gesundheitssystem in Deutschland, dual ausgerichtet, sieht sich einem steigenden Kostendruck ausgesetzt. Der steigende Bedarf, einer immer älter werdenden Bevölkerung und die aktuelle Inflation nehmen Fahrt auf. Unzufriedene Kunden werden von Krankenkassen abgewimmelt. Laut einer Studie werden Versicherte zur Rücknahme ihrer Beschwerde motiviert. Achtung Gesundheit, denn das Regulativ ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, das notwendige Maß nicht überschreitend, wie es sich in § 12 des SGB V findet, hat viele Interpretationsmöglichkeiten, Leistungen zu mindern.
Verwaltung
Der Wirtschaftsweise Martin Werding sieht das Problem nicht in der Einnahmeseite. Es sind die Ausgaben, die den Kostendruck verursachen. Steigende steuerliche Förderung statt Novellierung von Strukturen sich der Gesundheitsminister als einzige Möglichkeit. Beiträge werden weiter steigen. Leistungserbringung wird weiter versucht zu unterbinden und die Versorgung mit eingeschränkter. Das verschachtelte System in der Verwaltungsstruktur der gesetzlichen Kasse vernichtet Gelder und lähmt Entscheidungsprozesse
Privat besser?
Im privaten System sind die Leistungen garantiert, nicht aber, dass diese einem Versicherten in dem Umfang zuteilwerden, wie der Vertrag vermuten lässt. Medizinische Notwendigkeit oder die Prüfung, ob eine Behandlung über das notwendige Maß hinausgehen, sind die Regularien. Ein aktuelles Beispiel aus dem Juni 2023 liefert uns die Alte Oldenburger. Trotz fehlender Begrenzungen bei der Erstattung von Hörgeräten mindert sie auf Basis der medizinischenNotwendigkeit. Der BGH urteilte unterstützend zur Begrenzung der Erstattung auch bei Vertragsformulierungen, die auf 100 % der ambulanten Kostenübernahme abzielen.
Fachliche Unterstützung
Diesen Problemen entgegenzuwirken, ist mit einer fachlichen Unterstützung größtenteils möglich. Leichter ist es in der privaten Krankenversicherung. Das Vertragsrecht räumt gegenüber § 12 SGB V eine Klageoption ein. Heil- und Kostenpläne vor einer Behandlung zur Überprüfung beim Versicherer vorzulegen ist zu empfehlen. Grundsätzlich! Sollte der Versicherer der Meinung sein, aus Gründen des Übermaßes nicht zahlen zu müssen, so soll es das belegen und Alternativen nennen. Den meisten der Versicherten und leider auch derer, die sie zu betreuen haben, fehlt es an Engagement und Fachliches, das Gespräch mit Arzt und Versicherer zu führen. Schnell wird nachgegeben und der Versicherte zahlt die Zeche. Es schadet auch nichts, mal an die Öffentlichkeit zu gehen oder einen Anwalt einzuschalten. Schon in der Beratung kann Interessent bemerken, mit welchem Engagement und welcher Kompetenz der Berater Marktauftritt und wie es danach mit der Betreuung aussehen wird. Prüfen Sie Ihren Berater, bevor Sie sich für ihn entscheiden. Oftmals hilft ein erster Blick auf die Homepage. Bauchladen oder Fachmakler?