Erholen Sie sich gut!

Alle Jahre wieder steht der Urlaub vor der Tür, gut geplant, wenn es um das Ziel der Reise und den kulinarischen Gegebenheiten geht. Oftmals erst viel zu spät macht man sich Gedanken über den Versicherungsschutz, denn es könnte etwas passieren. Immer mehr Menschen meiden den Urlaub, der daraus besteht nur am Strand zu liegen, unternehmen Touren in fremde Gegenden, durchaus auch als Aktivurlaub gestaltet.

frog-830869_1280 Urlaubszeit-Reisezeit! Worauf achten?Mir ist es wichtig, dass die Rückkehr in gesunden Zustand erfolgt oder zumindest entsprechender Versicherungsschutz sofort greifbar ist, wenn dann doch was passiert.

Eine grundsätzliche Unterscheidung ist:

  • gesetzlich versichert
  • privat versichert

Gesetzlich Versicherte sollten sich im ersten Schritt darüber informieren, ob in Ihrem Reiseland das Sozialversicherungsabkommen eine Gültigkeit hat. Mit diesem Abkommen ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung/ein völkerrechtlicher Vertrag gemeint, der beispielsweise eine gegenwärtige Anrechnung von Versicherungszeiten als auch Rentenzeiten oder, wie hier wichtig, in der gesundheitlichen Versorgung zum Gegenstand hat. Diese Vereinbarung gilt für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt, der von Deutschland aus vereinbart ist.

Dazu eine Grafik zur ersten Orientierung:

EU- / EWR Staaten und Schweiz 24 Monate
Australien 48 Monate
Bosnien-Herzegowina Ohne zeitliche Begrenzung**
Chile 36 Monate
China 48 Monate
Indien 48 Monate***
Israel Ohne zeitliche Begrenzung**
Japan 60 Monate
Kanada, Quebec 60 Monate
Korea 24 Monate
Marokko 36 Monate
Mazedonien 24 Monate
Montenegro Ohne zeitliche Begrenzung**
Serbien Ohne zeitliche Begrenzung**
Türkei Ohne zeitliche Begrenzung**
Tunesien 12 Monate
USA 60 Monate

 

Hinweis:

EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,

Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,

Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen seit 1.6.2012, Schweiz seit 1.4.2012

**Das Ende der Entsendung muss von vornherein absehbar sein.
*** Die 48-Monats-Regelung gilt nicht, wenn die Entsendung vor dem 1.10.2009 begonnen hat.

 

Dieser Versicherungsschutz ist kein Sorglospaket. Warum?

  • Medikamente unterliegen einer Eigenbeteiligung durch den Versicherten von grundsätzlich 24 % (Reiseapotheke bedenken)
  • Rücktransport ist nicht immer befriedigend vereinbart und zur besseren Gegenfinanzierung von unerwarteten Kosten eignet sich die Reisekrankenversicherung, die ich zwingend notwendig empfehle.
  • Sollten kostenintensive Behandlung notwendig sein, empfiehlt es sich vorher eine Kostenzusage beim Versicherer in Deutschland einzuholen.
  • Bitte berücksichtigen Sie auch zu dem weitere Einschränkungen für solche Reisen, die Sie bitte aktuell dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung seiner Homepage entnehmen können.

Privat Versicherte genießen nicht den Schutz dieses Abkommens.

Der Versicherungsschutz begründet sich auf die Vertragsinhalte:
  • Geltungsbereich/Dauer des Aufenthalts
  • Basiert der Versicherungsschutz im Ausland auf eine deutsche Gebührenordnung, die es dort nicht gibt? Der Versicherer wäre berechtigt, die Leistungen entsprechend der deutschen Kosten zu mindern oder stellt sich sogar von der Leistung gänzlich frei.
  • Ist der Versicherungsschutz an ortsübliche/landesübliche Kosten gebunden?
  • Gibt es Meldepflichten, den Versicherungsschutz im Ausland zu erhalten?
  • Gibt es eine Rückreisefrist, die einzuhalten ist.
  • Auch hier empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, den Rücktransport zu sichern, der bei vielen Anbietern nicht befriedigend formuliert ist.

Ich wünschen Ihnen eine gesunde Rückkehr und hoffe, dass Sie unbeschwerte Ferien machen konnten, egal was sie sich vorgenommen haben.

Frank Dietrich Fachmakler

INHALTLICHE BERATUNG LOHNT SICH IMMER.

PRIVAT VERSICHERT UND AUCH PRIVATPATIENT?

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