Aktuell informiert die Presse zu den geplanten Beitragsanpassungen der gesetzlichen Krankenversicherung in 2020. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auf 62.550 € brutto erhöht. zuvor waren es 60.750,-. Die Erhöhung fällt in diesem Jahr merklich höher aus, als in den Jahren zuvor. Waren es bisher meist 1350,- € Anpassung, so liegt die aktuelle bei 1800 €. Dokumentiert sich ein gesteigerter Anpassungsbedarf in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Kurzer Rückblick:
1970 betrug der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung umgerechnet ca. 51 €. In 2018 erreichten wir das erste Mal die Grenze von ca. 600 €, wobei der Zusatzbeitrag noch nicht eingerechnet wurde. Das sind fast 1200 % Beitragssteigerungen knapp 50 Jahren. Parallel vielen Leistungen weg und Zuzahlungen stiegen stetig weiter an. Was wird morgen noch versichert sein? Die aktuelle Studie des PremiumCircle Deutschland von dem auch die anderen Zahlen stammen, definiert 100 Mindestkriterien der GKV in 2019. Ich denke die Wette zu gewinnen, wenn ich behaupte, dass wir in drei Jahren keine 100 Mindestkriterien mehr in der gesetzlichen Kasse haben.
Guter Rat ist teuer!
Ein schlechter fast unbezahlbar! Wiederholt erfuhr ich in Beratungsgesprächen, dass freiwillig gesetzlich Versicherte der festen Meinung sind, dass sie grundsätzlich geringere Beiträge im Alter in der GKV haben werden als der PKV.
Vorurteile und Unwissenheit!
Bereits in 2012 belegte der Zukunftskreis Gesundheit, dass die Pauschalität der hohen Beiträge in der PKV in den Bereich der Märchen gehört. Auf Basis von Zahlen verschiedener Krankenversicherer mit einer Marktabdeckung von über 25 % konnte man hochrechnen. Nur 0,1 % der Versicherten zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr hatten demnach einen Beitrag von über 800 €! Diese Zahl bleibt auch im zunehmenden Alter, gemeint sind zwischen dem 70. und über 80. Lebensjahr, konstant.
Damit ist meines Erachtens eindeutig belegt, dass es in der Politik Bemühungen gibt, reale Zahlen nicht zu veröffentlichen und aus ideologischen Gründen gegenteiliges zu dokumentieren und zu behaupten.
Der freiwillig gesetzlich Versicherte.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, liegt dem Einkommen nach über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und trägt bereits das erste existenzielle Risiko bei längerer Erkrankung. Das Tagegeld der GKV versicherten, sichert nur bis maximal zur Jahresarbeitsentgeltgrenze ab. (Besserverdiener-Check / Procontra).
Man darf annehmen, dass Menschen mit diesen Einkommensklassen auch eine Altersrente planen, die sich anders zusammensetzt, als die der Pflichtversicherten. Sie oft finden sich neben der Altersrente auch Pensionskassen, Mieteinnahmen, Dividenden oder private Verträge wie beispielsweise Riester.
Krankenversicherung der Rentner!
Die Krankenversicherung der Rentner, denn nichts anderes bedeutet diese Abkürzung verlangt von pflichtversicherten Rentnern im Ruhestand Beiträge für die Krankenversicherung auf einer gänzlich anderen Basis als die, die freiwillig „solidarisch“ versichert waren / sind.
Bedenkt man, dass Mieteinnahmen, wie auch die Beitragsbemessungsgrenze mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze weiteren Steigerungen in Zukunft unterworfen sein werden, so steigt parallel der Beitrag. Der Durchschnittssatz in Höhe von 14,6 % plus Zusatzbeitrag bleibt freiwillig gesetzlich Versicherten im Alter erhalten. Bei Mitgliedern des KVdR wird dieser halbiert!
Fazit:
Freiwillig gesetzlich Versicherte sind meist uninformiert und riskieren, je nach Art der Alterseinkünfte, einen weit höheren Beitrag für Ihre gesetzliche Krankenversicherung, als dieses in der PKV der Fall sein wird. Zudem kommt, dass die Leistungen abstrakt und volatil sind. Behandlungskosten lassen sich nicht planbar absichern. Fehlende Leistungen müssen vom Versicherten selbst finanziert werden und steigernde Zuzahlungen belasten die Rente. Das gesetzliche System ist intransparent und vernichtet, begründet durch die vielen einzelnen Institutionen im Gesamten, sehr viel Geld, was dem eigentlichen Zweck später fiel. Variierende Zusatzbeiträge begründen wiederholt „Kassenhopping“.
Erstmals wurde die 17 % Marke von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Brandenburg durchbrochen. Meines Erachtens ein Hinweis für das schlummernde Beitragsanpassungspotenzial des gesetzlichen Systems ohne jede Rücklagen im Sinne der sich ändernden Demographie. Um sich nicht selbst Lügen zu strafen wird man den Beitrag versuchen weiter zu subventionieren und den Versicherten verstärkt an den Kosten beteiligen. Das Wie kennen wir aus der Vergangenheit. Wo bleibt der Versicherungsgedanke? (Blog Solidarität, etc.)
Nehmen Sie sich die Zeit, sofern sie gesetzlich versichert sind und lassen Sie sich beraten, wie sich Ihr Beitrag voraussichtlich, basierend auf ihrer geplanten Altersvorsorge, im Alter entwickeln wird. die Tatsache, dass in den letzten 17 Jahren die private Krankenversicherung im Durchschnitt weit geringere angepasst hat, ist der gesetzliche Bruder, zeigt meiner Auffassung nach, dass Solidarität zwar richtig aber nicht pauschal verstanden Geld verschleudern darf.
Leistung und Versorgung.
Es gibt ihn, den Versorgungsauftrag. Wer aber eigentlich nimmt ihn wirklich wahr? die gesetzliche Kasse ist für mein Dafürhalten eine Basisabsicherung und unterlässt sogar Hilfeleistung, wie man in diesem Beispiel lesen kann. kein Einzelfall! In der privaten Krankenversicherung stehen Umsatzinteressen und Gewinnmaximierung im Auftrag entgegen. Das Gesamtleistungsniveau und die damit verbundene Versorgung ist höherwertiger, wenn man den richtigen Anbieter gewählt hat. Gutes muss und ist nicht teuer, dass günstigere sehr schnell unbezahlbar. Worauf achten, wo liegen Fußangeln und Hintertürchen im Vertragstext? Erste Informationen finden Sie bei mir im Downloadcenter – eine unverbindliche Beratung zur Unterscheidung der beiden Systeme auf Daten wissenschaftliche Auswertung, kann gern vereinbart werden.
Sapere aude, denn meist findet sich der Schuldige im Spiegel.