Noch bezahlbar?

Die Krankenversicherungspflicht gilt für jeden der in Deutschland gemeldet ist. Der Beitrag für privat Versicherte ist von Alter, eventuellen Vorerkrankungen und der vereinbarten Leistung abhängig. Die pauschale Behauptung, die Beiträge der privaten Krankenversicherung seinem Alter unbezahlbar, hat sich als Märchen enttarnt. Über die genauen Zahlen gibt die Studie Faktencheck des PremiumCircle Deutschland Auskunft. Besondere Beachtung fand dabei die Tatsache, dass ein großer Teil der Versicherten, die im Alter über hohe Beitragslast klagten, durch das WSG (Pflichtversicherungsgesetz) nach oftmals langer Zeit des nicht Versichertenseins in das System der PKV, denn sie zuzuordnen waren, zurückgedrängt wurden. Das dann höhere Eintrittsalter, meist Zusammenhang mit einer Vorerkrankung, begründet den hohen Beitrag zu dem einen zu zahlenden Risikozuschlag. Es handelt sich also nicht um Systemimmanente Eigenschaften der PKV, sondern ist auf das Verhalten des Versicherten selbst und die politischen Zwänge zurückzuführen.

Ganz anders ist es in der GKV.

Über die Höhe der zu zahlenden Beiträge in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Den Status, in der Krankenversicherung der Rentner versichert zu sein, erhält man, sofern man 90 % der zweiten Hälfte des Arbeitslebens gesetzlich krankenversichert war. Zum Zeitpunkt des Renteneintritts tritt die Versicherungspflicht in der KVdR nur dann ein, wenn in der Zeit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine gesetzliche Krankenversicherung vorlag. Der Beitrag berechnet sich auf die Höhe der Rente, der Versorgungsbezüge und einem eventuellen Arbeitseinkommen. Zeiten einer freiwilligen Mitgliedschaft sind bei der Errechnung mit zu berücksichtigen.

Nun gibt es auch Rentner, die freiwillig in der KVdR versichert sind. Dass dann der Fall, wenn der Versicherte länger als 10 % in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens privat krankenversichert war. Die Beiträge werden dann nach Paragraph 240 Sozialgesetzbuch V in Verbindung mit dem Beitragsverfahrensgrundsätzen für selbst Zahler (BVSzGs) gemäß der so genannten vollen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds bemessen. In 2014 galt dabei die Beitragsbemessungsgrenze von 4050 € monatlich. Der Beitrag ist dann erfahrungsgemäß um einiges höher – mehr Leistung gibt es dafür aber nicht.

Beitragsbemessung

Hier eine kurze Auflistung der zur Beitragsmessung dienen Einkünfte in Verbindung mit dem jeweiligen Beitrag setzen (die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind auf gleicher Basis hinzu zu addieren):

  • Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (8,2 %):
  • Versorgungsbezüge (15,5 %);
  • Arbeitseinkommen (Arbeitnehmer 8,2 %, Selbstständige 14,9 %);
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (14,9 %);
  • Kapitalerträge (14,9 %);
  • Privatrente, Riester-Rente und Rürup-Rente (14,9 %);
  • private Lebensversicherungen (14,9 %);
  • ausländische Renten (14,9 %);
  • sonstige Einkünfte (14,9 %).

Immer wieder kommt es vor, dass privat Versicherte sich vor dem 55. Lebensjahr Gedanken darüber machen, ob und wie sie sich wieder in der GKV versichern könnten. Dazu eine grundsätzliche Überlegung. Sehr oft wurde die PKV als Versicherer gewählt, da die Beiträge günstiger waren. Durch finanzielle Anreize, einen Wechsel in das Vertragsgestaltungssystem zu realisieren, ist grundsätzlich falsch. Auch kann die Entscheidung, ob man sich bemüht, zurück in das gesetzliche System zukommen nicht nur von den Beiträgen abhängig sein.

Die Entscheidung, sofern die Wahlmöglichkeit besteht, welches der beiden Systeme denn persönlich richtigen Versicherungsschutz anbietet, sollte einmalig, mit ausreichend Zeit und einer entsprechenden inhaltlichen Beratung entschieden werden. Es ist grundsätzlich eine lebenslange Entscheidung. Auch sollte bedacht werden, dass die einmalig zutreffende Wahl auch wirklich passt. Jeder weitere spätere Wechsel an Anbieter oder Tarif ist grundsätzlich mit Nachteilen verbunden. Worauf zu achten ist, eine solche lebenswichtige Entscheidung zu treffen, finden Sie in ersten Hinweisen in Form eines Leitfadens auf meiner Homepage im Downloadcenter.

Frank Dietrich

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