Geld stunden kostet Geld

Seit einigen Jahren macht sich meiner Meinung nach eine Unsitte immer mehr am PKV Markt breit. Gemeint sind die Stundungen von Beitragsanpassungen. Über die Jahre werden notwendige Gelder, die notwendig sind, Kosten einer Versichertengemeinschaft zu Deckeln, gestundet.  Dennoch müssen die Kosten beglichen werden. Fremdkapital?

Auch das kostet Geld. Nun könnte man sagen, dass das Geld heutzutage sehr günstig zu kriegen ist, umsonst ist es aber immer noch nicht. Ein solches Schreiben erreichte einen Central-versicherten Kunden. Es ist nur plakativ für viele Anbieter, die sich diesem Verhalten anschließen und damit meiner Meinung nach die Versichertengemeinschaft schädigen. Auch kam es schon vor, dass die gesamte notwendige Beitragsanpassung gestundet wurden. Der Kunde hat somit kein Sonderkündigungsrecht.

BAP Beitragsanpassungen ins nächste Jahr gestundetRückstellungen aufbrauchen?

Auch findet sich immer öfter eine Subventionierung der Beitragsanpassung aus Rückstellungen. Nehmen wir beispielsweise die DKV.  Unter dem neuen Beitrag nach Anpassung findet sich oftmals sogar dreistellige Zahl. Sie zeigt an, um wie viel die Beitragsanpassung aus Rückstellung gemindert wurden. Dazu eine Überlegung: entnehme ich aus Rückstellungen einen dreistelligen Betrag pro Monat, den Beitrag zu senken und führe einen zweistelligen Monatsbeitrag zurück, so senken sich die Rückstellungen in Summe immer weiter. Fehlende Kapitalmarktzinsen kommen noch erschwerend hinzu. Wohin soll das führen? Gibt es dann später Versicherer, die nur noch Versicherte im Basis-/Standardtarif haben?

Was aber ist zu tun, wenn eine Anpassung kommt?

Grundsätzlich ist eine Anpassung keine Aufforderung, den Versicherungsschutz zu kündigen. Alles wird teurer. Allerdings reagieren wir, wenn es um Beiträge für die Krankenversicherung geht, immer äußerst sensibel. andere Preissteigerung am Markt lassen uns eher kalt.

Man sollte eine Beitragsanpassung dahingehend nutzen, den Versicherungsschutz auf die versicherten Inhalte zu prüfen. Eigentlich sollte das durch die Beratung und die damit verbundene Entscheidung, welchen Versicherer man wählte hat, schon längst erledigt sein. Eigentlich! Es hat sich viel getan in letzten Jahren und viele Vermittler Schulden ihrer Mandanten Betreuung. Ein Tarifwechsel entsprechend des Tarifwechselrechtes nach Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz sollte überlegt werden. Aber Achtung! Mit einem Tarifwechsel in die Unisex Welt verlieren sie den Anspruch auf den Standarttarif und müssen, sofern sich einmal Not leiden, in den Basistarif. Obwohl beide dem gesetzlichen Versicherungsschutz entsprechen sollen, sind sie beide inhaltlich unterschiedlich und keiner von beiden entspricht dem abstrakten Leistungsversprechen der gesetzlichen Kassen. Also eine Mogelpackung von Staates wegen. Dennoch kann ein solcher Wechsel einen günstigeren Beitrag mit sich bringen. Immer wieder versuchen Versicherer mit frechen/dummen oder auch unglaublich dummen  Behauptung einen solchen Tarifwechsel zu verhindern. Es ginge wegen der Mehrleistungen im Zieltarif nicht, denn eine Krankheit liegt vor. Dummheit! Diese Mehrleistungen können Bezug auf eine Erkrankung ausgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie auch, dass wir alle den Preis unserer Ware kennen, oftmals aber nicht den Wert. Ein großer Maklerpool hat sich gerade beim Anbieter beschwert, da er der Meinung war, das Verhalten für Leistungen im Ausland würde von dem Anbieter langsam aber sicher verändert werden. Nicht richtig gelesen hat er dann, dass Reisen zum Zwecke der Heilbehandlung nicht versichert sind. Notfallbehandlungen sind natürlich versichert. Auch hier muss man von einem Softwaretool ausgehen, welches nicht wirklich auf Transparenz aufbaut, sondern vertriebsoptimiert ist. Viel Spaß gegenüber den Versicherten, dass zu erklären.

Leistungsdetails komplett

Spätestens wenn Sie die Angebote des Anbietersin der Hand halten und versuchen die unterschiedlichen Leistungen zu vergleichen, wird deutlich, dass dieses nur Auszüge aus dem Gesamtpaket sind. Der Anbieter kam also nicht den Verpflichtungen, die er bei einem Tarifwechsel einzuhalten hat, nach. Welchen Verpflichtungen? Er ist dazu verpflichtet die Gesamtheit der Veränderungen zwischen neu und alt, zu dokumentieren. Allerdings schafft das kein Anbieter. Jeder von ihnen hat sich plakative Tarifmerkmale und gegebenenfalls ein kleines bisschen mehr ausgesucht, was er im Gegensatz zueinander darstellt. Auf den Hinweis hin, man könne ja die Unterschiede in Allgemeinen Vertragsbestimmungen herauslesen, ist zu erwidern, dass das bereits per Gerichtsurteil als nicht zulässig entschieden wurde.

Wieder einmal zeigt sich, dass System der privaten Krankenversicherung als solches kein schlechtes ist. Es sind eher die handelnden Personen, die durch falsche Versprechungen und Inkompetenz glänzen. Auch das zeigt die Nähe zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf. Beide Systeme haben ihr Grundproblem in den handelnden Personen.

Sollte die inhaltliche Überprüfung, die sie am besten einem Fachmakler/Spezialisten anvertrauen, insbesondere dem, der ihren Vertrag betreut, ergeben, dass viele Dinge nicht versichert sind, so sollte auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter überlegt werden. Es ist eine Einzelfallbetrachtung! Interessanterweise hat sich gezeigt, dass die Anbieter mit entsprechend gut und umfassend formulierten Leistungen auch im Beitrag stabiler sind, als der Rest.

Der beste Weg ist, sich von Anfang an viel Zeit zu nehmen, den richtigen Tarif zu suchen. Erst sind es die Leistung, die zu beurteilen sind und dann die Unternehmenskennzahlen. Meiner Meinung nach bleiben maximal 10 % der Anbieter vermarktet zur Auswahl. Ein späterer Wechsel sollte verhindert werden. Ein Wechsel ist immer auch mit Nachteilen verbunden.

Frank Dietrich Fachmakler

 

 

 

 

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