Die Beiträge steigen – in beiden Systemen.

Wer in den letzten Tagen Post vom Versicherer bekam, findet meist die unangenehme Nachricht. Die Beiträge sind mal wieder gestiegen. Das Gute dabei ist, dass der Wert der Absicherung dadurch erhalten bleibt. Falsch wäre es, vorschnell zu handeln. Darauf möchte ich heute etwas näher eingehen und Ratschläge geben. Vorab möchte ich Sie auf einen Sachverhalt hinweisen, den Sie in Ruhe durchdenken sollten. Es ist das Ruskinsche Preisgesetz?

1 Beitragsanpassungen – Kündigungsfristen.

Zitat Ruskin

Preis und Wert

xxxxxxxx Beitragsanpassungen – Kündigungsfristen.Jeder kennt den Preis, den er für seine Absicherung zu zahlen hat. Fast niemand kennt aber den realen Wert, da er entweder nicht inhaltlich und ausführlich beraten wurde oder er die Notwendigkeit der Pflichtversicherung Krankenversicherung für sich noch nicht erkannt hat. ER war bisher gesund und hat sich keine Gedanken gemacht.

Für die, die sich mit einer Art Basisabsicherung ohne individuelle Gestaltungsmöglichkeiten also einen Grundschutz entscheiden, den sie preislich orientiert wählen, ist dieser Artikel nicht geeignet. Nur der, der im Notfall sofort den Zugriff auf die heutige mögliche Spitzenmedizin haben möchte, sollte weiterlesen.

Vorstellungen und Realität.

Die meisten Menschen leben in einer Welt der Vorstellungen. Sie stellen sich vor, wie etwas sein wird oder haben Vorstellungen von Dingen, von denen Sie nichts wissen. Dieser Zustand ist die denkbar schlechteste Handlungsgrundlage, wenn es um existenzielle Entscheidungen geht. Das erinnert mich an eine kürzlich ausgestrahlte TV Sendung. Der Kommentar, gefunden in der Newsfinance.today ist lesenswert. Zeigt jedoch, dass der Otto-Normalverbraucher bisher nicht auf die Idee kam, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugehen kann, wenn Verbraucherschutz über Preise definiert wird, zeigt auch, dass unsere Regierung, die sich dort ratlos ist und es auch nicht bemerkt hat oder bemerken will.

Der Preis steigt, der Wert bleibt.

Gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen, die in den letzten Jahren durchschnittlich eine höhere Anpassung hatten, um die Leistungen zu halten, waren die  privaten Krankenversicherungen im Beitrag stabiler.

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung senkt sich meist der Wert der Absicherung, trotz steigender Preise.

Wenn der Versicherungsschutz durch Beitragsanpassungen gehalten wird, sollte man sich sicher sein, dass er auch das gesuchte enthält. Wie Sie wissen, haben nur drei Anbieter das abstrakte Leistungsniveau der gesetzlichen Kasse nahezu gleich abgebildet. Die Tarife gehören dabei nicht zu den preisintensiven, sondern liegen im Mittelfeld und haben meist weniger Anpassungsbedarf als die Einsteigertarife, die aufgrund von Einsparungen und „Finanztips“ gewählt wurden. Nach meiner Erfahrung kannte bisher niemand die Leistungsbegrenzungen, Regulative, also die Fußangeln und Hintertürchen dieser Tarife, die eine spätere Selbstzahlung nicht Versicherter Leistung zu 100 % begründen. Wer also hat dann gespart? Sicherlich nicht der Versicherte.

Kündigungsfristen.

Wir unterscheiden zwischen dem ordentlichen Kündigungsrecht und dem Sonderkündigungsrecht. Das ordentliche Kündigungsrecht kann drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres/Kalenderjahres ausgesprochen werden. Das Sonderkündigungsrecht gilt bei einer einseitigen Vertragsanpassung durch den Versicherer, meist eine Beitragserhöhung. Wer über das ordentliche Kündigungsrecht aus dem Vertrag ausscheiden möchte hat bis zum Wirksamwerden der Kündigung, meist bis zum Jahreswechsel, genügend Zeit, die Alternative in Ruhe zu suchen. Meist aber steht die Entscheidung zur Kündigung schon fest, so dass er nur noch abwarten muss, bis der Zeitpunkt herangekommen ist. Versicherte mit der Post zur Beitragsanpassungen sollten nicht eilen. Der Gesetzgeber hat bereits vor Jahren den § 205 im Versicherungsvertragsgesetz fixiert. Dieser eröffnet die Möglichkeit, sich Zeit für eine Überprüfung und möglicherweise Neuorientierung zu verschaffen. Hier der Auszug:

Satz 1:)

(1) Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.

Satz 6.)

Abweichend von den Sätzen 1-5 kann der Versicherungsnehmer eine Versicherung, die eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 erfüllt, nur dann kündigen wenn er bei einem anderen Versicherer für die versicherte Person einen neuen Vertrag abschließt, der dieser Pflicht genügt. Die Kündigung wird nur dann wirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung Nachweis dass die versicherte Person beim neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist; liegt der Termin, zudem die Kündigung ausgesprochen wurde, mehr als zwei Monate nach der Kündigungserklärung, muss der Nachweis bis zu diesem Termin erbracht werden.

Kü-Frist Beitragsanpassungen – Kündigungsfristen.Der Versicherungsgedanke.

Versicherungen sollen die Risiken, die ein Einzelner im Leistungsfall nicht finanziell stemmen könnte oder will, in einer Gemeinschaft zu teilen. Schon aus diesem Grunde ist es unerlässlich, dass man die Möglichkeiten kennt, die man zur Absicherung hat. Wie schon in meinem letzten Artikel sind es meist die Vermittler, die Rat benötigen. Oftmals rhetorisch gut geschult und Vertrauen erweckend in angenehmer Umgebung versprechen sie, was der Versicherte kauft. Geht es aber in die Tiefe, haben sie es meist und ganz plötzlich eilig. Fachliche Spezialisierung ist fast nirgends zu finden.

Prüfen Sie doch einfach mal selbst und ganz unverbindlich.

Bei mir auf der Homepage befinden sich hier im Downloadcenter ganz unten zwei hinterlegte Fragebögen, die nicht abschließend sind. Besonders kostenintensive Leistungen sind dort in Frageform zur Versendung an ihren Versicherer dokumentiert. Einem Versicherer, der die erfragten Leistungen im Vertrag anbietet, sollte es nicht schwer fallen, die Antworten zu senden. Klare Hinweise auf die Textstellen, die ohne Begrenzungen, Obliegenheiten unter anderen Bedingungen zur Leistungserbringung, die gewünschten Leistungen auch versichern, sollten die Antwort sein. Gibt es Anrufe? Will man einen Termin mit Ihnen? Spricht man davon, dass man immer fair und kundenfreundlich war, schon immer alles bezahlt hat, dann ist Vorsicht geboten. Immer wieder muss ich erfahren, nicht schlussendlich in der Korrespondenz mit Anbietern, dass die, die nichts zu sagen haben meist Schreiben, wenn Antworten verlangt werden.

Sollten Sie Unsicherheiten dieser Art erfahren, so biete ich Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich eine  Kurzanalyse an. Allerdings ist diese frei von Werbung, Versprechen oder einem persönlichen Termin, der vereinbart werden soll. Es geht um die nackten Tatsachen, was ist versichert und was ist selbst zu zahlen?

Übrigens finden Sie bei mir im Downloadcenter neben dem Leitfaden für die private Krankenversicherung zur besseren Orientierung auch den Vordruck nach VVG § 205 zur Bearbeitung am PC, wenn es diese Art der Kündigung geht.

Bedenken Sie bitte immer, dass der, der es eilig hat, langsam gehen sollte. Keine Hektik, keine überschnellen Entscheidung, lieber in Ruhe einen Rat suchen.

Frank Dietrich Fachmakler

Qualitätssiegel Beitragsanpassungen – Kündigungsfristen.

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