Reisezeit – die Ferien locken.

Der kalten Jahreszeit entfliehen..Zeit, sich mit den grundsätzlichen Dingen der Krankenversicherung zu beschäftigen. Grundsätzlich wird unterschieden in

  • gesetzlich krankenversichert
  • privat krankenversichert

Für gesetzlich krankenversicherte ist es wesentlich, das Sozialversicherungsabkommen zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei um eine zwischenstaatliche Vereinbarung/völkerrechtlichen Vertrag. Solche ein Abkommen wird beispielsweise für die gegenseitige Anrechnung von Versicherungszeiten, Rentenzeiten oder auch der gesundheitlichen Versorgung beim Aufenthalt im Ausland geschlossen. Die nachfolgende Tabelle ermöglicht eine Orientierung, mit welchen Staaten ein solches Abkommen geschlossen wurde und für welchen Zeitraum bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt Versicherungsschutz von Deutschland aus besteht.

Eine Übersicht:

Land: Maximale Entsendedauer:
EU-/EWR-Staaten
und Schweiz*
24 Monate
Australien 48 Monate
Bosnien-Herzegowina Keine feste zeitliche Begrenzung**
Chile 36 Monate
China 48 Monate
Indien 48 Monate***
Israel Keine feste zeitliche Begrenzung**
Japan 60 Monate
Kanada, Quebec 60 Monate
Korea 24 Monate
Marokko 36 Monate
Mazedonien 24 Monate
Montenegro Keine feste zeitliche Begrenzung**
Serbien Keine feste zeitliche Begrenzung**
Türkei Keine feste zeitliche Begrenzung**
Tunesien 12 Monate
USA 60 Monate
* EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, , Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen seit 1.6.2012, Schweiz seit 1.4.2012
** Das Ende der Entsendung muss von vornherein absehbar sein.
*** Die 48-Monats-Regelung gilt nicht, wenn die Entsendung vor dem 1.10.2009 begonnen hat.

(Quelle: AOK).

Das Sozialabkommen aber selbst begründet noch lange keine Sorglosigkeit im Urlaub, wenn Unfall oder Erkrankung vorliegen. Fast immer ist mit Vorauskasse zu planen, Medikamente unterliegen sogar eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich 25 %. Es empfiehlt sich, entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Medikamente, die wahrscheinlich benötigt werden (Durchfallerkrankung, Übelkeit, Salben), sollte man mitnehmen. Bitte beachten Sie auch die landesspezifischen Empfehlungen des Spitzenverbandes für die gesetzlichen Krankenkassen, die Sie hier einsehen können.

Eine Reisekrankenversicherung sehe ich als zwingend notwendig an, diese sollte möglichst umfassend, gemeint ist auch Rücktransport, beantragt werden und auch bezahlt sein. Bei kostenintensiveren Behandlungen (Notfall/stationär) sollten Sie unbedingt mit dem Versicherer sprechen und eine Kostenzusage einholen.

Eine Auslandskrankenversicherung können Sie hier abschließen. Natürlich lohnt sich immer der Vergleich mit der Konkurrenz. Dieses Produkt ist gerade ausgezeichnet worden und erfüllt ein Höchstmaß an Versicherungsschutz. Bitte achten Sie auch hier auf die Details.

Für die privat Versicherten unter uns ist das Sozialabkommen nicht von primärer Wichtigkeit. Wichtig sind die Vertragsbestandteile, die vereinbart sind. Wo gilt mein Versicherungsschutz und wie lange? Beachten Sie bitte, ob Ihr Versicherungsschutz auch Ausland an eine deutsche Gebührenordnung gebunden ist, die es dort so mich gibt. Je nach Behandlung kann es zu enormen finanziellen Zuzahlung führen oder sogar, wenn die Rechnung nicht an der deutschen Gebührenordnung orientieren erstellt wurde, zur Zahlungsverweigerung.

Rückreisefristen sind zu beachten. Ein Mandant meinte einmal, zwei Monate wären ausreichend dann brach, Sie erinnern sich sicherlich, ein Vulkan aus. Alle Flugzeuge blieben auf dem Boden und die Busse waren ausgebucht.

Für jeden privat Versicherten gilt, entweder direkt beim Versicherer selbst oder auch zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung zu vereinbaren. Meist ist der Rücktransport nicht versichert. Daher diese Empfehlung.

Erholen Sie sich gut – kommen Sie gesund zurück.

 Frank Dietrich Fachmakler

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