Die Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • Der Versicherungsnehmer sucht Schutz für Leistungsfälle, deren finanzielle Belastung er alleine nicht stemmen könnte oder will. Aus dem Grunde vereinbart er Versicherungsschutz und zahlt dafür die geforderten Beiträge. Es ist nur billig und auch logisch, dass er beim Eintreten eines Versicherungsfalls auch Leistung erwartet. Besonders wichtig wäre, dass nicht nur die Beitragszahlung gesichert ist, sondern auch die Leistung.
  • Der Versicherer bietet Versicherungsschutz, der sehr oft nicht Stand hält, wenn der Versicherte Leistung benötigt. Es gibt keine Definition für den Schadensfall. Für was aber dann zahlt der Versicherte seine Prämie? Schlussendlich ist das der Grund, warum Versicherung verkauft werden müssen, denn freiwillig kaufen wird sie kaum jemand, der hinter die Kulissen blicken können. Sich deshalb nicht zu versichern, ist der falsche Weg.

(Gern wüsste ich, wie viele Personen, die in der Leistungsregulierung tätig sind, einen solchen Versicherungsschutz für sich vereinbart haben).

Der Schutz der Versichertengemeinschaft.

Immer wieder wird mit diesem Argument gearbeitet, wenn man die  Vertragsbestimmungen voller Regulative am Markt anbietet oder auf die Leistungsfallprüfung zu sprechen kommt. Ich erinnere mich an einer Onlinekonferenz mit zwei Aktuaren und zwei Vertriebsdirektoren zu einem Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung, die ich vor Jahren vereinbarte und hielt. Der Tarif wurde danach vom Markt genommen.

Einer der Herren brachte es auf den Punkt. Er begründete die Nutzung von Regulativen mit der dadurch gegebenen möglichen Steuerung im Leistungsfall und schlussendlich auch der Wahrnehmung der Interessen der Versichertengemeinschaft. (Selten so gelacht).

(Nebenbei sei erwähnt, dass Mandanten beraten werden, keine Versichertengemeinschaften.  Unklare Termini behindern den Vertrieb und „schützen“ den Anbieter vor Umsatz).

Betrachten wir die Handlungsweisen der Leistungsregulierung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, auch von denen, die anscheinend einen Leistungsantrag als persönlichen Angriff werten (anders kann man es kaum noch empfinden), so stellt sich dieses Argumentation infrage.

  • Beispielsweise argumentiert ein Versicherer mit der Grundsätzlichkeit, dass zur Beurteilung eines Leistungsfalles immer ein Gutachten benötigt wird. Das wird ebenso gemacht- basta.
  • Das Gutachten, besser noch die Vereinbarung des Termins, kostet Zeit. In einem mir bekannt gewordenen Fall liegt zwischen der Absage eines Gutachters, den der Versicherer beauftragte und der Meldung eines neuen Gutachters, eine Zeit von zwei Monaten. Begründung sind interne Besprechungen! Der Versicherte zahlt die Zeche der innerbetrieblichen Ungereimtheiten? Ist das die viel geratete BU – Kompetenz?
  • Ein Versicherter, bei dem sich nach einem vierwöchigen stationären Aufenthalt gezeigt hat, dass er dem Alkohol näher steht, er ein Schlafapnoesyndrom entwickelt, Knieschmerzen hat, über Verdauungsprobleme klagt, schlussendlich noch unter dem Krankheitsbild einer „F“-Diagnose leidet, wurde nochmals zu zwei Gutachtern gesendet. Dass eine am Tage realisierte Begutachtung die diagnostizierten Erkrankungen nicht nachweisen kann, liegt auf der Hand. Damit schädigt das Verhalten des Anbieters die Versichertengemeinschaft, denn die Kosten sind unnötig. Auch könnte man das sogenannte „Sick-Building-Syndrom, den Tinnitus, funktionale Herzbeschwerden, regelmäßig auftretende Kopfschmerzen, chronische Rückenschmerzen, „u.v.m“. In einer solchen Begutachtung nicht nachweisen.

Der Schutz der Versichertengemeinschaft findet demnach keine Grundlage. Es ist mehr die Klarstellung, dass die Versicherer sich die Welt so machen, wie sie ihnen gefällt. Persönliche Befindlichkeiten lenken – oder?

Immer wieder hört man „Befundtiefe / aussagekräftige Unterlagen“. Nun mal im Ernst. In diesem Fall sind die Erkrankungen klar diagnostiziert, nicht aber durch die Gutachter. Welche „Befundtiefe“ verspricht sich der Versicherer gegenüber dem stationären Aufenthalt, bei dem fünf Fachärzte die Aufsicht führten und behandelten? Wirklichkeitsverlust? Solche Anbieter wollen die Risiken unserer finanziellen Existenz absichern? Assekurata-Solution hat auch diesen Anbieter mit dem Siegel der fairen Leistungsregulierung ausgezeichnet!

Eine weitere Schädigung der Versichertengemeinschaft siehe ich in der Streckung des Leistungsfalls. In diesem Falle besteht die grundsätzliche Gefahr der Chronifizierung der Diagnosen. Man könnte es auch „Erkrankungstiefe“ nennen, um beim Wording der Anbieter zu bleiben. Dass hingegen streckt den Leistungsfall und erhöht die Kosten, die wiederum von der Versichertengemeinschaft mitzutragen sind.

Mit diesen Überlegungen sehe ich das deutlich geworden an, dass die Versicherer niemanden, außer die eigenen Interessen schützen. Würde man sich in Transparenz und klaren Definitionen am Fall orientiert Begriff dem Leistungsfall annehmen, so würde überall Kosten gespart. Alle Interessen wären damit gewahrt.

  • Produktakzeptanz am Markt / beim Verbraucher,
  • Minderung der Kosten zum Vorteil der Versichertengemeinschaft,
  • schnellere Regulierung im Sinne des Versicherungegedanken.

Klar und deutlich spreche ich trotz der Missstände die Empfehlung aus, diesen Versicherungsschutz zu beantragen. Aller bisher benannten Schwierigkeiten zollend sollte eine solche Beantragung von Beginn an einen Spezialisten und erfahrenen Vermittler – und nur an diese – übergeben werden.

Onlineabschlüsse sind meiner Auffassung nach nicht zu empfehlen.

134 Versicherter und Versichertengemeinschaft - eine Betrachtungsweise!

Wer schützt uns vor solchen Beurteilung der „Weißen Götter“ und der Gutachter?

 

 

Die Leistungsfallprüfung gehört extern realisiert und zwar nicht durch Ärzte und Gutachter, sondern durch Arbeitsrechtsmediziner. Nur diese sind in der Lage, sowohl den Arbeitsplatz mit seinen Belastungen und Anforderung gegenüber den Erkrankungen und den damit verbundenen Einschränkungen zu dokumentieren.

Rudimentäre Wahrnehmung.

Ich schrieb bereits darüber, dass die Anbieter den Verbraucher als Feind empfinden, den zu überlisten es gilt, um die Umsatzzahlen zu erhöhen. Liege ich falsch? Gesichert ist heutzutage die Beitragszahlung. Gesichert ist auch das Vertragswerk, voll von unklaren Bestimmungen. Schlussendlich und hier liegt die Benchmark der Wertigkeit der Ware Versicherung, kommt es auf die Leistungsregulierung an. Leider ist an dieser Stelle lediglich die Intransparenz gesichert, zu deren Erhalt viele Ratingunternehmen aber auch die Presse leider regelmäßig beitragen. Man reitet noch immer tote Pferde.

„Nur wir entscheiden, wer berufsunfähig ist“!

In den jüngsten Blogartikeln war es mir möglich aufzuzeigen, wie ein Versicherer auch über die gesetzlichen Grundlagen und den Willen des Gesetzgebers hinaus nicht vorhandene Obliegenheiten meines Erachtens erzwingt. Er schädigt den Ruf seiner Ware. Zeitgleich wird er für sein Verhalten in gegensätzlicher Bewertung, woher diese auch immer stammen mag, ausgezeichnet.

Verbraucherschutz ist eine staatliche Aufgabe!

Ich denke, dass wir uns da alle einig sind. Allerdings gilt auch hier in freier Übersetzung, dass der Staat nur die Dinge entscheiden und regeln kann, die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung unter Berücksichtigung der Verbesserung solcher Sachverhalte, bekannt sind. Was wäre das?

Leider fehlt es gerade im Verbraucherschutz meines Erachtens an fachlicher Kompetenz, Offenheit im Gespräch zum Nutzen des Verbrauchers und entsprechender Absicherung, sollte ein falscher Rat ergangen sein. Presseberichte werden einfach gelöscht, Fachbildung und Weiterbildung einfach behauptet, der Begriff des Versicherungsberaters benutzt aber den dazugehörigen Anforderungen nicht entsprochen.

Ergebnisoffene Gespräche unter entsprechenden kompetenten Personen sind unerlässlich aber derzeit eine Fiktion. Die Selbstherrlichkeit vieler Verbraucherschützer sehe ich als Bedrohung des Verbrauchers in seinen Rechten an. Immer wieder und in ständiger Wiederholung finden sich Ratschläge und Empfehlungen, die nachweislich falsch sind. Trotz deren regelmäßigen Veröffentlichung falscher Ratschläge bestreitet man, Fehler machen zu können / gemacht zu haben. Ich setze diese Institutionen mit Vermittlern gleich, die auf Werbetexten ungeprüft beraten.

Ist nicht der Verbraucherschutz, der vor vielen Jahren in seiner Novellierung versprochen wurde, leider aber gänzlich im Dunkeln blieb, nicht ein lohnendes Vorhaben in den politischen Programmen der einzelnen Parteien? Es wäre sofort spürbar, wenn Verbesserung ergehen. Solider Versicherungsschutz verringert die finanziellen Belastungen für die sozialen Systeme und trägt daher den Nutzen für jeden einzelnen (Wähler).

Solve et coagula.

Ein Motto der Alchemie, stellvertretend für den Kreislauf des Lebens. Immer wieder müssen Dinge in sich gelöst, auf ihre einzelnen Bestandteile heruntergebrochen werden, um sie schlussendlich neu zusammenzusetzen. Was uns die Lehren des Lebens zeigen, sollten wir nicht außer Acht lassen, sondern 1:1 befolgen. Es ist längst Zeit für eine neue Sichtweise der Anbieter zum Verbraucher.

Frank Dietrich Fachmakler

Kontaktformular


Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt