Aufklärungsinteresse?
Es ist schon wieder lange her, bis „Antwort“ kam! Wie sollte es auch anders sein, wenn man bei Behörden um Antwort bittet? Überall wird von Ehrenkodex und Regulierung gesprochen, geht es um Themen der Versicherungsbranche. Die Behörden hingegen, so mein Empfinden, sind nicht wirklich daran interessiert, Dingen nachzugehen, die offensichtlich nicht korrekt ablaufen oder abgelaufen sind.
Erst vor Kurzen fand ich einen „Makler“ der in seiner Erstvorstellung frei mitteilte, dass große Teile des Kapitals und Stimmvermögens dem Versicherer Hanse-Merkur. Im Rahmen einer dort erfolgten Beratung fragte ich den Berater, warum immer nur dieser Versicherer schlussendlich zum Angebot kommt. Bei zwei Fällen war das so. Die schriftliche Aussage war einfach. Wir machen immer nur ein Angebot.
Wer die Vorgaben des Maklers in der Beratung kennt, der weiß, dass das so nicht sein kann. Ich meldete es der entsprechen Handelskammer und wurde über das belehrt, was ich bereits wusste. Dennoch sah man sich nicht dazu aufgefordert, dem nachzugehen. Vielmehr drehte man den Spieß um und bezichtigte mich der möglicherweise nicht wahrheitsgemäßen Darstellung (!) und die Dame fuhr in den Urlaub.
Wer schützt uns vor den Verbraucherschützern und all den Institutionen, die sich das auf die Tagesordnung geschrieben haben?
Nun aber zum aktuellen Fall:
Eine „Kollegin“, wie ich sie leider nennen muss, ist nach Angaben mehrerer Mandanten steuerberatend tätig und vermittelt zu dem beim Kaffeekränzchen auch Finanzanlagen und Versicherungen.
Großen Schaden hat sie bisher hinterlassen. Die Anwälte sind bereits tätig und signalisieren den voraussichtlich positiven Ausgang für die Geschädigten.
Natürlich zeigte ich diesen Vorgang der entsprechenden Steuerberaterkammer an. Das war am 04.August 2014. Endlich Antwort am 09.Oktober 2014. Natürlich muss man auch die Urlaubszeit abrechnen, denn diese geht beruflichen Engagement dann doch wohl vor.
Lesen Sie bitte selbst:
Man hat geprüft! Über einen Monat lang! Wie diese Prüfung wohl aussah? Die Dame wurde wohl nicht interviewt! Wie prüft man denn sonst?
Immerhin „erscheint“ das Vorgehen zu mindestens bedenklich. Natürlich wird niemand handeln, wo denken wir hin? Es bleibt bei der Meinungsäußerung des Antwortenden.
Man verweist nach einem Monat Prüfung auf eine andere Behörde. Natürlich werden wir die Behörde auch befragen. Mal sehen, welche Wege man dort geht, nicht tätig werden zu müssen. Bis dahin wird sich nichts ändern und die Dame wird weiter beraten und vermitteln.
Interessant war unter anderem auch die Tatsache, dass wir bis heute nicht wissen, ob die Dame als Maklerin oder mehrfach Agenten tätig ist. Der Eintrag im Register verweist auf eine Maklerin, die bisher vermittelten Produkte waren ausschließlich von einigen wenigen Anbietern.
Sofern Sie Rat suchen und sich beraten lassen wollen, prüfen Sie zuvor und ausführlich, wer vor Ihnen sitzt. Eine Checkliste, diese Überprüfung im kurzen Schritten zu realisieren, finden Sie bei mir im Downloadcenter.
Wir sind seit Jahren darauf spezialisiert, die die existenzgefährdenden Risiken, wie es zum Beispiel die Kosten bei Krankheit oder raucht der Verlust des Einkommens und schlussendlich die Kosten bei Pflegebedürftigkeit sein können, abzusichern. Für andere Themen bitte wenden sich an einen meiner Kollegen.