Was sagt der Verbraucher?

Nicht ist stetiger als der Wandel selbst. In den letzten Jahren war sehr viel Neues in der Versicherungsbranche zu vermerken. Die Zulassungsvoraussetzungen für Vermittler änderten sich, wer Kapitalanlagen vermitteln möchte, benötigte eine neue Zulassung. Zudem wurden die Vorgaben zur Protokollierung einer Beratung klarer definiert, Provisionen gedeckelt und Stornohaftungszeiten enorm verlängert.

Ein komplettes Umdenken ist nun beschlossen. Im Rahmen einer Verhandlung zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäische Parlament und dem Europäischen Rat wurde ein Provisionsverbot für unabhängige Finanzberater mit voraussichtlichem Beginn 2016 vereinbart.

Betroffen sind die Vermittler mit einer Zulassung nach § 34f der Gewerbeordnung – ich vermute, dass der Rest der Berater, also auch die gesamte Versicherungsvermittlung, folgen werden.

Grundsätzlich eine gute Idee und ein Schritt in die richtige Richtung. Wer eine Leistung erhält, hat den Leistungserbringer auch zu entlohnen – logisch. Mit der Provisionszahlung, die ein Vermittler erhält, ist dieser möglicherweise in der Wahl der Produkte und der Empfehlung in der Beratung nicht mehr wirklich neutral, so die Meinung vieler Marktteilnehmer.

Nach den Provisionsexzessen der letzten Jahre ist das nicht von der Hand zu weisen. Der größte Feind der Branche ist die Gier – Gier nach Umsatz – schnell und nicht nachhaltig. Allerdings sind es nicht nur solche Vorgaben die solchen Machenschaften Abhilfe schaffen sollen, es wäre mehr als begrüßenswert, würden zuständige Einrichtungen mit Kontrollfunktionen auch ihr Arbeit engagiert und kompetent ausrichten. Leider stelle ich immer wieder fest, dass die BaFin nicht dem Verbraucher hilft, sondern sich selbst verwaltet und nicht wirklich fit in der Kenntnis der rechtlichen Vorgaben ist. Ärztekammern vertreten ihr Mitglieder – der Kunde hört von Patientenrechtsgesetzen, erfährt diese aber nicht. Eine junge Frau wird fast zum Krüppel gemacht und der Arzt verweigert die Unterlagen. Niemand hilft. Verbraucherschutz als wirkliches Anliegen der staatlichen Ausrichtung? Staatliche Kompetenz? Worin? Zum Wohle des Volkes. Bitte definieren Sie „Volk“ und „Wohl“.

Warten wir ab

Zurück zum Thema überlege ich, ob Deutschland schon weit genug ist, Honorarleistungen auch zu honorieren, also das Geld für eine Beratung zu zahlen. Dem Verbraucher ist meist gar nicht bewusst, welche Geldströme er bei der Inanspruchnahme einer Beratung auslöst. Nun soll er das selbst zahlen, im Zeitalter der Geiz ist Geil Mentalität und dem Wissen, das immer mehr Menschen immer weniger verdienen und oftmals nicht mehr nur eine Tätigkeit ausüben müssen um überleben zu können.

Teilen wir uns dadurch wieder einmal mehr in eine Zweiklassengesellschaft? Warten wir, ob der Verbraucher das akzeptiert, wann und in welcher Art. Eines ist unstrittig – nur wer kompetent in seiner Leistung ist, wird hier Ansprüche formulieren und durchsetzen können.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

NEUE LEITFÄDEN IM DOWNLOADCENTER

Letzte Beiträge

Empfohlene Beiträge