Erleichterte Annahme.

Vorerkrankungen erschweren oder verhindern privaten Versicherungsschutz. Das gilt gleichermaßen für die private Krankenversicherung und die Absicherung der Arbeitskraft.  Die Öffnungsklausel, auch erleichterte Annahme genannt, ermöglicht den Wechsel trotz Vorerkrankungen.  Maximal 30 % Risikozuschlag ohne die Möglichkeit, Leistungsausschlüss zu formulieren, darf der Anbieter nehmen. Vermittler prüfen meist nur oberflächlich, hinterfragen die Diagnosen nicht, die sie in den Patientenakten finden und kommen vorschnell zu dem Schluss, dass nur diese Möglichkeit besteht, sich privat zu versichern.  Ein fachlich kompetenter Blick dagegen lohnt oft, wie ich wiederholt belegen konnte. Vorteilhaft sind umfassende Kenntnisse in der Gesetzgebung, gemeint ist unter anderem das GenDiagnostikGesetz. In diesem Bereich herrscht gelebter Dilettantismus bei den vielen Akteuren der Versicherungsbranche. Nur wenig Einsicht ist zu finden. Bloße Behauptungen, offen und die Gesetze missachtet, finden sich in der Beurteilung, beispielsweise beim prädiktiven Gentest.

Diagnose ist nicht gleich Krankheitsverlauf.

Ein Regierungsrat wollte in die private Krankenversicherung wechseln. Die Vermittler, den er bisher konsultierte, attestierten ihm ausschließlich die Möglichkeit über die Öffnungsklausel Versicherungsschutz vereinbaren zu können. Damit ließe ihn allein, denn dafür gab es keinen Lohn. Er suchte vermutlich leichtes Geschäft!

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Patientenakte.

Eine Depression, Spondylose und eine weitere (Zufalls-) -diagnose, gemeint ist eine Anomalie im Halswirbelbereich, waren in der Patientenakte dokumentiert. Depressionen sind keine Momentaufnahmen. Genauso wenig, verschwinden sie über Nacht. Die einmalige Erwähnung ohne folgende Kontrollturm und Behandlungen lassen daran zweifeln, ob die Diagnose gesichert ist oder zur Abrechnung diente. Immerhin hatte der Mandant nach einem dreiwöchigen Urlaubs keinerlei Hinweise auf eine psychische Erkrankung. Wir müssen von einem Erschöpfungssyndrom ausgehen, denn er war in Ausbildung und hatte private Sorgen. Diesen Argumenten folgend relativierte der Arzt nach einem fachlichen Gespräch seiner Aussage.  Der Versicherer sah keine Relevanz mehr in der Angabe, wenn es um die Risikoprüfung geht. Die Anomalie im Halswirbelbereich verursachte weder Beschwerden noch Behandlungsbedarf und hatte sich seit Geburt an nicht verändert. Auch irrelevant. Das Problem war die Spondylose. Eine der Definition nach degenerative Erkrankung, also irreversibel und nicht heilbar.

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Fachwissen und Engagement zählen.

Die Risikoprüfer lasen lediglich die Diagnose und leiteten daraus her, dass eine Versicherungsfähigkeit zu normalen Konditionen nicht möglich sei. Ablehnung und schlussendlich Öffnungsklausel. Zwei MRTs und ein paar Röntgenaufnahmen konnte der Interessent aus den letzten Jahren liefern. Sie waren zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstanden und dokumentierten sehr gut, wie sich das Krankheitsbild über die Zeit veränderte.  Zwei Kannen Kaffee und ein halbes Wochenende später war es möglich die pauschale Diagnose Spondylose zu relativieren. Die Abnutzungserscheinungen gab es, sie waren aber nicht krankheitsbedingt, sondern resultierten aus einem schnellen Wachstum in der Jugend ohne das notwendige Wachstum der Muskulatur, den Körper zu stützen. Mit zunehmendem Alter und sportlichen Aktivitäten, die Muskulatur fördernd, kamen die Belastungen, die die Abkürzungen begründeten immer mehr zur Ruhe. Der Zustand der Wirbelsäule nährte sich einem altersgerechten Status immer mehr an. Sicherlich werden diese Spuren nie ganz verschwinden, so dass ein Risikozuschlag blieb. Es wurde eine erschwerte Annahme. Zuschlag ca. 10 %.

Das Phänomen der juvenilen Krankheitsbilder findet sich immer öfter bei jungen Menschen, insbesondere im Bereich der Atmung, gemeint ist eine hypeaktive Lunge. Sprays, die bei Luftmangel die Bronchien erweitern sollen begründen die schnelle Diagnose Asthma. Mit zunehmendem Alter verlieren sich Beschwerden und der Handlungsbedarf. Asthma ist damit widerlegt. Trotz dessen fällt es vielen Ärzten schwer, die Diagnosen zu korrigieren obwohl sie eindeutig falsch ist. Das Problem in unserem Gesundheitssystem. Nur wer gesicherte Diagnosen abgerechnet, kann wirtschaftlich überleben. Gespräche mit Ärzten und behandeln, wenn es um die Korrektur von Diagnosen geht, sind nicht immer sehr einfach. Als grundsätzlich „dumm“ definierter Makler wird man beleidigt und ausgelacht. Dass man selbst Akademiker ist, der Begriff Makler ein Berufsbild bezeichnet und kein Entwicklungsstatus, kommt dabei zu kurz. In diesem Moment liegt mir die Abrechnung einer Handgelenksoperation vor, die bereits angemahnt ist. Die Diagnostik, die zur Operation gehört fand erst zwei Wochen später statt! Obwohl der Mandant den operativen Eingriff absagte, erhielt er die Rechnung inklusive Operationsbericht noch vor dem abgesagten Termin. Kein Einzelfall. Meldet man diese Vorgänge an die entsprechenden Krankenkassen, so zeigen diese Desinteresse. man könnte meinen, da es nicht des Geld des Mitarbeiters selbst ist, möchte er seinen Job so ruhig wie möglich erledigen. Die Politik schaut zu, hat sie doch selbst genug Dreck am Stecken.

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