Rechtliche Einschätzung von Vertragsklauseln

Der BGH hat Klauseln der Allianz-Riester-Rente für unwirksam erklärt (Az.: IV ZR 38/14). Diese seien intransparent und daher ungültig. In einem Artikel der asscompact vom 22. Januar 2016 wird die Hinweispflicht des Vermittlers gegenüber dem Kunden in solchen Fällen untersucht. Für mich ergeben sich hier sofort zwei Überlegungen:

  • ein Vermittler darf nicht Recht beraten, soll aber intransparente Bestimmung, wie sie hier erst gerichtlich als solche entschieden werden, erkennen/grundsätzlich vermuten und darauf hinweisen. Er soll also dazu der Lage sein, diese schon vor einer gerichtlichen „Bewertung“ als intransparent zu erkennen/zu bewerten oder soll von deren grundsätzlichem Vorhandensein ausgehen, bevor sich ein Gericht über die jeweilige Tragweite und Transparenz Gedanken gemacht hat und davor „warnen“. Er soll die dazugehörige Rechtsprechung aktualisiert kennen und in die Beratung einfließen lassen. Meiner Meinung nach ist Rechtsprechung ein kurzlebiges Produkt,, so das der Aufwand  des Vermittlers exorbitant steigt. Trotz des Mehraufwandes und der rechtlichen Relevanz in der Beratung erhält der Vermittler gegenüber einem Juristen sein Lohn auf 60 Monate verteilt.
  • Welcher Vertrag ist frei von intransparenten Stimmung?

Ein Beispiel

Nehmen wir doch einfach mal die Berufsunfähigkeitsversicherung. Begrifflichkeiten wie „Krankheit“, „Körperverletzung“ und „mehr als altersentsprechender Kräfteverfall“, „zumutbar“, „wirtschaftlich sinnvoll“, „Lebensstellung“ u.v.m. .sind nicht klar definiert und lassen zum Teil sogar die Rechtsgrundlage im VVG vermissen (Körperverletzung ist im Strafrecht definiert).
Bringt man diese beiden Sachverhalte zueinander, so müsste eine entsprechend ausführliche Dokumentation den Kunden vom Abschluss abhalten, obwohl eines der größten Risiken für Erwerbstätige damit abgesichert sein kann.

Ein falscher Weg wäre damit beschritten. Der richtige Weg wäre die Klarstellung solcher Bestimmungen im Sinne aller Beteiligten. Alle Akteure des Marktes, die hier tätig sind, lassen bisher eine solche Konkretisierung vermissen – nicht zuletzt der Staat selber, der sich „mal eben“ vor Jahren aus der Verantwortung gestohlen hat. Der Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski ist davon überzeugt, dass der Ausstieg des Staates aus dieser Sozialversicherung mit den geltenden Verfassungsgrundsätzen nicht in Einklang zu bringen ist.

Fotolia_75128569_Smaller Intransparente Klauseln-MaklerpflichtenKlartext

In seinem Interview äußert er für mein Empfinden sehr interessante, wenn auch nicht neue Gedanken. Er spricht sich für die Teilung der Verantwortung in diesem Bereich zwischen Staat und Versicherungswirtschaft aus. Auf diesem Wege könnten Menschen mit hohen körperlichen Risiken, deren Einkommen zu gering ist, eine solche Absicherung bezahlen, einen Grundschutz erhalten, der im Falle der Berufsunfähigkeit das Überleben sichert. Wer mehr verdient und oftmals auch weniger zahlen muss, weil ein Geringeres Risiko hat, kann dann über die Versicherungswirtschaft weiteres absichern. Der Theorie gegenüber steht die Praxis und damit die gelebte Unmöglichkeit, überlegt man eine Kooperation zwischen Versicherungswirtschaft und Staat  zum Nutzen des Versicherten. Auch wäre die erste Frage, die Frage nach der Finanzierung. Betrachten wir das soziale Netz, so finden wir oftmals mehr Löcher als Seile.

Dieses Ziel zu erreichen würde meiner Meinung nach eine komplette Umstrukturierung der Staatsfinanzen, beginnend mit dem System der Krankenversicherung, weiter über die Berufsunfähigkeitsversicherung und dann schlussendlich zur Altersvorsorge gehen. Betrachtet man die letzten 8-10 Jahre unter der aktuellen Führung der Politik, so hat sich die Zahl der Altersarmen vergrößert, die Kluft zwischen arm und reich wurde größer. Ein eindeutiger Indikator für leere Kassen,  fehlende Lösungskonzeptionen und den Willen, etwas zu verändern.

Bis dahin bleibt lediglich der gute Rat, sich so früh wie möglich gegen dieses Risiko zu versichern-am besten schon im Schulalter, wenn noch kein zur Risikobewertung vorliegt und die Gesundheit gut ist. Der ständig kritische Ruf der Verbraucherschützer, vor die uns leider niemand schützt, sollte sich in konstruktive Lösungsvorschläge umwandeln sicherlich wäre auch sinnvoll, wenn diese Herrschaft eine Sachkundeprüfung ablegen würden.

Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu leben ist möglich, macht aber nicht wirklich Sinn. Die Verantwortung dieses Risiko sollte man schon in jungen Jahren schärfen. Das ist eine gesellschaftliche Aufgabe. informieren Sie sich, gleich jetzt und hier

 Frank Dietrich Fachmakler

Weitere Artikel:

DIE „LANGE BANK“ UND DIE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG.

EINE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG AUCH OHNE BERUF?

IN DER BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG DEN RISIKOZUSCHLAG NICHT PERSÖNLICH NEHMEN.

 

Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt