Barmenia Multi-Risk

Bereits am 4. Mai 2015 schrieb ich über eine solche, ähnlich formulierte, Invaliditätsabsicherung, die Golden IV mit verbesserten Bestimmungen. Heute möchte ich über ein Produkt berichten, welches schon länger in dieser Form am Markt ist. Es geht um die Opti5Rente und die Opti5Plus, vertrieben über Adcuri, zur Barmenia gehörend.

Auch bei diesem Produkt gründet der Leistungsfall nicht auf einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, wie in der Berufsunfähigkeit, sondern auf Unfällen oder schweren Erkrankungen oder dem Verlust von Grundfähigkeiten oder Pflegebedürftigkeit oder Krebserkrankungen. Jeder Einzelfall kann Leistungen auslösen.

Auch hier gelten günstigere Prämien, als in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Welche Leistungsfälle gibt es?

  • Invalidität durch Unfall. Ab 50 % Invalidität wird die vereinbarte Rente gezahlt.
  • Schädigung der Organe. Bei „schwerer Schädigung“ eines der aufgelisteten Organen, wie zum Beispiel gehören, zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren, Leber durch Krankheit oder Unfall, kommt es zum Leistungsfall.
  • Pflegebedürftigkeit begründeten Leistungsfall bereits ab Pflegestufe eins.
  • Verlust von Grundfähigkeiten, wie zum Beispiel dass Sehen, Hören, Sprechen, der Orientierungssinn oder die Störung des Bewegungsapparates, gehören dazu.
  • Eine zeitlich befristete Rentenzahlung erfolgt bei Krebserkrankung. Je nach Grad der Erkrankung wird bis zum 60 Monate lang Rente gezahlt

Der Versicherungsfall begründet sich allein durch eines der hier gelisteten Ereignisse. Finden sich mehrere der Ereignisse, so bleibt es dennoch bei der einen vereinbarten Rentenzahlung.

Die Opti5Plus bietet zudem eine Rentengarantie von zehn Jahren  nach Todesfall der versicherten Person und einer einmalige Kapitalleistung in Höhe von zwölf Monatsrente.

Weitere Eckdaten:

  • die Rentenzahlung erfolgt bis zum 67-zigsten Lebensjahr oder wahlweise lebenslang.
  • Beitrag und Rente sind auf Vereinbarung dynamisiert
  • die wählbare Rentenhöhe liegt zwischen 500-3000 €
  • bis zum 45. Lebensjahr ist jederzeit eine Erhöhung der Versichertenrente um bis insgesamt 500 € ohne weitere Gesundheitsprüfung möglich
  • der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Die Kalkulation der Beiträge erfolg nicht jährlich, sondern gilt über die Laufzeit 8 Unterschiedlich zur Janitos und Golden IV Absicherung).
  • die Leistungen erfolgen ohne Anrechnung anderer Versicherungsträger. Achtung! Zu beachten ist, wie die anderen Versicherungsträger das gegenüber des Versicherers sehen.
  • Es besteht ein monatliches Kündigungsrecht ab dem zweiten Versicherungsjahr
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, bis zu sechs Monaten Laufzeit.

In den AVB des Anbieters finden sich die genauen Definitionen der einzelne Leistungsfälle.

Dazu drei Beispiele (Auszug AVB):

  • Nierenerkrankungen Eingeschlossen sind alle Erkrankungen der Nieren,die z. B. auf Grund von Immunkrankheiten, chronischen Entzündungen, Verletzungen, Gefäßsklerose, Diabetes oder Bluthochdruck entstanden sind. Geleistet wird ausschließlich bei Nierenerkrankungen, die die Leistungsfähigkeit der Nieren auf Dauer und irreversibel so reduzieren, dass die Werte– Glomeruläre Filtrationsrate 40 ml/min/1,73 qm Körperoberfläche bzw. – Kreatinin-Clearance von 30 ml/min /1,73 qm Körperoberfläche nicht überschritten werden oder– der Kreatininwert 4 mg/dl (350 μmol/l) nicht unterschritten wird. Werden die Werte durch eine Dialysebehandlung und/oder Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht.
  • Lungenerkrankungen Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Lungenerkrankung, die die Leistungsfähigkeit der Lungen auf Dauer und irreversibel erheblich reduziert. Eingeschlossen sind alle Erkrankungen der Lungen, wie z. B. Asthma, Emphysem, chronische Entzündungen und Verletzungen. Die Leistungskraft der Lungen wird in Prozent von der Norm bestimmt. Die Funktionsminderung wird ausschließlich anhand eingeführter Leitlinien zur Messung der Lungenfunktion bestimmt. Erheblich ist eine Reduktion der Lungenleistung, wenn:– Forciertes expiratorisches Volumen (FEV1)kleiner gleich 40 % oder – Vitalkapazität (VK) kleiner gleich 40 % oder – die arterielle Sauerstoffsättigung SpO2kleiner gleich 50 % ist. Eine Verbesserung der Werte durch die Benutzung eines Sauerstoffgerätes bzw. durch die künstliche Zufuhr von Sauerstoff gilt nicht als Verbesserung der Funktionsminderung. Werden die Funktionswertedurch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht.
  • Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten. Versichert sind alle psychischen oder geistigen Erkrankungen, die nach einer Prognose für mindestens zwölf Monate – zu einer dauerhaften Betreuung/Vormundschaft oder dauerhafte Pflegschaft oder – zu einer dauerhaften Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder – zu einem dauerhaften Verlust der zeitlichen und räumlichen Orientierung und der Orientierung zur eigenen Person geführt haben. Versicherungsschutz besteht jedoch nicht bei einer dauerhaften geschlossenen Unterbringung auf Grund einer Straftat, einer Suchterkrankung und deren Folgen oder eines Suizidversuches und dessen Folgen.

Auch hier gilt für meine Meinung,  dass ein solches Produkt keine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen kann.

Nur das persönliche Gespräch und die individuellen Gegebenheiten können darüber entscheiden, wenn solche Anträge abgelehnt werden, ob eine „Multiriskpolice / Köperschutzpolice“ auch wirklich Sinn macht.

 Frank Dietrich Fachmakler

Ersttelefonat. 033237 85027

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