Im Frühjahr begann es bei der Hallesche.

Nun folgt AXA. Die Pflegezusatzversicherungen, die dem Optionsrecht unterliegen, wurden bereits bei AXA  bedacht und angeschrieben. Nun folgt das Tagegeld/Krankenhaustagegeld. Der Versicherer bietet eine Erhöhung des Versicherungsschutzes an:

  • ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten
  • mit einem vereinfachten Antrag
  • gültig bis 31.August 2015

Leider bieten nicht alle Versicherer im Tagegeld eine Dynamik an. Ich möchte noch einmal klar und deutlich erwähnen, dass ein Antrag für die private Krankenversicherung in der Folge nicht auch einen Antrag beim selben Anbieter für ein Tagegeld begründet.

Eine Kombination zweier Anbieter macht in vielen Fällen durchaus mehr Sinn. Bei der Auswahl geht es, wie immer, um die Inhalte der Absicherung, beispielsweise das so genannte „Hamburger-Modell, um auch den Übergang zur bestehenden oder noch zu vereinbaren Berufsunfähigkeitsabsicherung sinnvoller abzusichern. Immer wieder, nach länger Berufsunfähigkeist, gibt es bei der Wiedereingliederung „Diskussionsbedarf“.

Für die, die es noch nicht wissen.

Hier ein Zitat, welches das Problem eindeutig bezeichnet.

9k= AXA - Aktion - Tagegelderhöhung

Bitte achten Sie bei der Auswahl des Tagegeldes auf folgende Kriterien im Marktvergleich und prüfen Sie die Versichertenbestimmung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollten Sie noch keine haben, wird es höchste Zeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Sichern sie ihre Arbeitskraft und damit ihr Einkommen ab. Sie wissen doch: Geld regiert die Welt-bleiben Sie regierungsfähig.

  • Wo gilt mein Versicherungsschutz?
  • wie hoch lässt sich das Tagegeld absichern/ist es dynamisiert?Bis zu welchem Alter ist es versicherbar?
  • Gibt es Optionen, den Versicherungsschutz für später anzupassen?
  • Gibt es eine Alkoholklausel und wies diese formuliert?
  • Was ist bei Aufenthalten an einem Kurort?
  • Gibt es Wartezeiten? Zu Beginn oder bei Erhöhungen?
  • Was geht bei Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit
  • gibt es eine Wohnsitzklausel?
  • Was ist bei Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten?Gibt es ein so genanntes „Hamburger Modell“?
  • wird auch ohne vorherige schriftliche Zusage bei Aufenthaltin „Gemischten Anstalten“ gezahlt?

Sowohl für eine individuelle auch eine konzeptionelle Lösung stehe ich Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Erste fachliche Informationen finden Sie auf meiner Homepage, auch im Downloadcenter.

Frank Dietrich Fachmakler

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