Wirklich daran gedacht- passt die Höhe noch?
Das Thema Tagegeld findet sich immer öfter in den Medien. Vor einigen Jahren wurde darüber berichtet, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Kunden mit ständigen Nachfragen zum Tagegeldbezug „gängeln würde“. Viel im Miteinander scheint sich nicht getan zu haben, verfolgt man die Nachrichten.
Die heutige Rechtslage:
Seit dem BSG Urteil aus 2007 (!) reichen lückenlose AU-Bescheinigungen nicht aus. Endet eine Krankschrift am Sonntag und wird erst am folgenden Montag erneuert, so geht dies nicht als lückenlos. Überschneidende Krankschriften sind gefordert. Hier „verliert“ das gesetzliche System gegenüber den privaten Anbietern, die dieser Regelung nicht zu folgen haben.
Worum ging es in der aktuellen Rechtsprechung?
Es ging um eine Krankschrift und die Formulierung des Arztes „bis aud weiteres“.
Schreibt nun ein Arzt einen Versicherten „bis auf weiteres“ arbeitsunfähig, so kann allein durch eine Wiedervorstellung beim Behandler nicht darauf geschlossen werden, dass eine Begrenzung dieser Beurteilung erfolgte, entschieden die Richter des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16.04.2015, Az. L 5 KR 254/14). Grundlage des Rechtsstreites war die Beurteilung des MDK, der neutral für die gesetzlichen Krankenkassen aber von diesen entlohnt, beschieden hatte, dass die Wiedervorstellung einer Beendigung der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit gleichkommen würde.
Das Urteil verpflichtet die gesetzliche Krankenkasse danach zu mehr als zwei Monate längerer Krankengeldzahlung.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und damit auch des dortigen Tagegeldes werden im Sozialgesetzbuch geregelt. Wirtschaftlich, zweckmäßig, angemessen und das notwendige Maß nicht überschreitend ist die Rechtsgrundlage der Entscheidungen. Reformen, Beschlüsse und sich ändernde Kassensatzungen begründen die Volatilität der Entscheidungen gegenüber dem Versicherten. Leistungen sind nicht berechenbar und keiner kann sagen, was „Morgen“ noch und wenn dann, wie versichert sein wird.
Die private Absicherung / Vorsorge, gemeint ist die PKV , die Berufsunfähigkeitsversicherung und Pflegezusatzversicherung basieren auf einem Vertragsrecht und sind damit berechenbar und planbar. Das Problem hier ist die Intransparenz der Verträge. Wer bewusst und mithilfe eines Fachmaklers, der auf diese Themen spezialisiert ist, Versicherungsschutz wählt, wird mit keinerlei Überraschungen konfrontiert werden und kann auf eine sorgfältige strategisch geplante Absicherung der Risiken im Leistungsfall zurückgreifen.
Frank Dietrich Fachmakler