Das habe ich doch alles schon abgesichert!

Immer wieder höre ich das in der Beratung. Das löst zweierlei Dinge bei mir aus:

  • Ich finde es grundsätzlich richtig, diese Dinge schon frühzeitig abzusichern
  • Es ist falsch, davon auszugehen, dass Versicherungsschutz grundsätzlich aktuell ist und bleibt

Was ist Versicherungsschutz überhaupt?

Versicherungsschutz soll, wenn es dann doch einmal passiert, die finanzielle Existenz schützen und die benötigte Leistung übernehmen (rückversichern). Demzufolge muss der Versicherungsschutz „passen“. Es ist wie mit einem Maßanzug. Er muss passen, für den, der ihn trägt und er sollte zeitgemäß sein.

In den letzten Jahren haben sich sehr viele Dinge verändert, die sich in den Vertragstexten der Versicherungsangebote widerspiegeln. „Alt“ muss nicht grundsätzlich schlechter sein aber es zu überprüfen, gibt Sicherheit.

Grundsätzlich gilt, dass ältere oder sogar alte Verträge im Sinne der aktuellen Angebote am Markt und der bestehenden Rechtsprechung zu prüfen sind. Beispielsweise gab es damals noch keine Arbeitsunfähigkeitsklauseln der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch wurden Formulierungen verändert: Kräfteverfall und „mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Verschiedene Ausschlüsse / Begrenzungen im Tagegeld, die vor vielen Jahren noch gültig waren, sind heute klargestellt oder nicht mehr existent.

Verbesserung in den Bestimmungen gelten nicht pauschal für bestehende Verträge.

Was ist zu tun? Fassen wir die Parameter zusammen:

  • der „alte“ Versicherungsschutz ist meist günstig, ist er aber auch ausreichend?
  • „Alte“ Erkrankungen könnten bei Neuantrag wegfallen, neue Erkrankungen hinzu kommen. Es entscheidet der Einzellfall.
  •  bei den meisten Anbietern sind die aktuellen Bestimmung sehr viel klarer und umfassender formuliert und damit zum Vorteil des Versicherten.

Was ist zu tun – die Frage bleibt.

Meine Empfehlung ist es, nach Auswahl eines entsprechenden passenden Anbieters, Stand heute, die Gesundheitsfragen zu beantworten und eine Anfrage zu machen. Wenn diese beantwortet ist, gibt es klare Fakten zur Bewertung, ob der bisherige Versicherungsschutzes gegenüber den neuen Verträgen gewechselt werden sollte.

Es muss nicht immer teurer werden. Bei vielen Berufen gibt es neue Einschätzung der Risikoklassen und damit sind auch Minderungen des Beitrages verbunden. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Unabhängig der Prüfung des Vertrages und des dafür notwendigen Beitrags, sollte auch die Höhe der Absicherung überprüft werden. Passt das Tagegeld noch, passt die BU-Rente noch?

Bei beiden Absicherung ist besonders auf Dynamik zu achten. Immer wieder erlebe ich es, dass darauf nicht geachtet wurde. Der Versicherte erkrankte. Das Einkommen stieg, die abzusichernden Risiken damit auch und die Anpassung war nur mit Gesundheitsprüfung möglich. Auch sollten die Absicherung mich eins sind und ohne Abstimmung aufeinander gewählt werden. Der Übergang vom Tagegeldbezug zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist gemeint. Die Lebensversicherung, zu der die BU gehört , „spricht“ einen andere Sprache als die Tagegeldversicherung, die aus der Krankenversicherung stammt.

Die Auswahl des persönlich richtigen Tarifes bei der Sicherung von biometrischen Risiken und der privaten Krankenversicherung sollte man nicht alleine einem Leitfaden oder einem Informationszwecken überlassen. Das persönliche Gespräch mit einem erfahrenen Fachmakler ist durch nichts zu ersetzen.

 Frank Dietrich Fachmakler

Weitere Artikel zum Thema:

Krankenversicherung – Tagegeld

Standard und Qualität in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Arbeitsunfähigkeitsklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt