Teurer werden sie alle

Alles wird jedes Jahr teurer. Die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung aber auch in der Privaten Krankenversicherung steigen an. Teurer werden sie beide. Jährlich wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, das macht 5,9 % mehr Beitrag aus. Um steigende Zusatzbeiträge bei bereits jetzt bestehender Unterdeckung zu verhindern, hat man zu den üblichen steuerlichen Förderung beschlossen, eine einmalige Finanzspritze zu gewähren.  Mit diesem Geld sollen hauptsächlich die Kosten für die Flüchtlinge bezahlt werden. die Kosten aber werden bleiben, der Zuschuss ist nur einmalig. Bedenken Sie, wir haben ein Wahljahr vor der Tür stehen. Wie immer zu allem solchen Termin werden die Daten der Wirtschaft  geschönt und einseitig verändert. Der steigende Zusatzbeitrag wird subventioniert.. Bei den privaten Anbietern sind die Unterschiede wesentlich größer, wie auch in den Leistungen. Von Beitragssenkungen (Allianz) bis zu Anpassungen, derzeit führt AXA an (42 % in der Spitze), ist alles möglich.

BAP Beitragsanpassungen - was tun?Was kann man tun, wenn eine „BAP“ kommt

In der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sie zu akzeptieren, was der Gesetzgeber beschließt und fordert. Steigt der Beitrag und auch die Zuzahlung, so haben Sie keine Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen. in 2017 werden wir erstmals die 800 € Beitrag für die GKV erreichen. Die Studie des Wissenschaftlichen Institutes (WIP) hatte rückblickend auf das letzte Jahrzehnt dokumentieren können, dass die gesetzliche Krankenversicherung einen stärkeren Beitragsanstieg hat, als ihr privater Bruder. Würde man die Steuerzuschüsse abziehen, wäre die Steigerung  bald doppelt so hoch.

In der Privaten Krankenversicherung ist eine Beitragsanpassung kein pauschaler Kündigungsgrund. Gegenüber den gesetzlich Versicherten gibt es die Möglichkeit, den Tarif beim Anbieter zu wechseln. Rückstellung bleiben erhalten, erworbene Rechte, gerade auch in Bezug auf Zahnstaffeln, werden portiert. Allerdings geht mit jeder Beitragssenkungen in der Regel auch eine Leistungsminderung einher. An welchen Stellen gemindert wird, hat entweder der Anbieter oder auch ein Vermittler, der sich der Thematik in ihrem Auftrag annimmt, zu dokumentieren. die Reduktion von Leistung begründet die späteren Zuzahlungen, sollte also im Detail sehr genau überlegt sein.

Der Tarifwechselleitfaden

Bei Einführung des Leitfadens suggerierte eine besondere Kundenfreundlichkeit und „vergaß“, dass es sich hier um ein verbrieftes Recht des Versicherten handelt. Die Versprechungen, die der Leitfaden macht, wurden meiner Erfahrung nach noch nie eingehalten. Woran liegt das? Vermutlich liegt es daran, dass der Neuabschluss immer vor der Dienstleistung an einen Bestandsversicherten kommt. Auch stellte ich immer wieder fest, dass die inhaltlichen Vergleiche auf wenige Punkte reduziert waren. Somit ist es nicht möglich, die nach einem Tarifwechsel bestehenden Minderung der Leistungen auch vollständig zu erkennen. Für die Mehrleistungen kann man Ausschlüsse vereinbaren, um Risikozuschläge oder Ausschlüsse zu verhindern. Für die sich verringernden Leistungen gibt es keine Entschädigung.

Der Anbieterwechsel

Natürlich steht jedem Versicherten auch die Möglichkeit zu, den Anbieter zu wechseln. Achtung Vertrieb! Viele Vertriebe haben sich darauf ausgerichtet, einen solchen Wechsel besonders schön zu reden. In den Vergleichen werden Tarifmerkmale auf wenige Punkte reduziert und zwei komplett unterschiedliche Tarife, wirken inhaltlich gleich. So kann der Preis entscheiden. Auch sollte man darauf Rücksicht nehmen, dass in der heutigen Zeit, die Zinsen am Markt bei Null liegen und sich damit die Bildung von Rückstellungen erschwert. Aus diesen Gründen, natürlich auch aus gesundheitlichen Gründen, denn die Gesundheitsdaten werden wieder neu abgefragt und erworbene Rechte beim bisherigen Versicherer erlöschen, sollte ein Wechsel sehr gut überlegt sein. Die führenden Gesellschaften, wenn es um Leistung geht, passen in der Regel geringer an als Billigtarife oder auch Einsteigertarife.

Qualitätssiegel Beitragsanpassungen - was tun?Achtung Verbraucherschutz und Ratings:

Viele selbsternannte Verbraucherschützer, die sich in öffentlichen Mantel präsentieren, fühlen sich nun berufen, Empfehlungen abzugeben. Bedenken Sie bitte, dass diese „Spezialisten“  keinerlei Sachkundeprüfung haben und meist mit einigen wenigen Personen Meinen dazu in der Lage zu sein, von der Damenunterwäsche, über Fischstäbchen und Grillwürstchen auch die private Krankenversicherung auch fachlich beurteilen zu können! Glauben Sie auch an den Weihnachtsmann? Solche Ratschläge sind meist auf einige wenige signifikante Eigenschaften des Versicherungschutzes abgestellt und mit Preisen zusammen bewertet. Das verfälscht das Bild zum Thema Leistungsfähigkeit und es haftet niemand.

Machen Sie sich vorab ihr eigenes Bild von der Ware Versicherungsschutz. Im Downloadcenter  finden Sie Leitfäden, viele Informationen auf der Homepage stehen für Sie zur Verfügung.

Unser Angebot: 

Frank Dietrich Fachmakler

 

Quelle: PKV-Verband

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