Beide haben dasselbe Ziel:

Die private /zusätzliche Absicherung von Pflegekosten: die Pflegezusatzversicherung!

Schon vor Jahren wurde „Olga“, ein Pflegetategeld der Hallesche, eingeführt und etwas später die Variante OlgaFlex an den Markt gebracht. In 2015 folgt die Pflegerente Alvita der Alten Leipziger.

In der Pflegekostenzusatzversicherung gibt es drei Gruppen, in denen sich die Möglichkeiten, eine Absicherung zu treffen, unterteilen:

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerente

Welches die persönlich richtige Absicherung ist/sein könnte, kann nur individuell entschieden werden. Welche Möglichkeiten, eine Absicherung zu treffen sind vorhanden und welche Wünsche sollen / müssen berücksichtigt werden? Wichtig dabei zu beachten sind:

  • die voraussichtlich schon bestehenden Absicherungen im Alter,
  • Welche Kosten werden anfallen?
  • Wo wird der Lebensmittelpunkt sein?
  • welche Vermögensverhältnisse sind anzusetzen?
  • welche Bereiche individuell/pauschal abgesichern?
  • Angebote mit vorbelegten Leistungen nach Pflegestufe oder eher individuell gewählt?

9k= Pflegezusatzversicherung - Alte Leipziger und Hallesche

OLGAflex gehört in die Produktreihe des Pflegetagegeldes. Das Produkt gehört ist der Krankenversicherung unterzuordnen und hat einen Kontrahierungszwang in der Kindernachversicherung. Es ist grundsätzlich günstiger gegenüber der Pflegerente, unterliegt aber  den Beitragsanpassung, wie wir sie aus der Krankenversicherung erkennen. Je nach Anbieter gibt es fest vereinbarte Leistungen, Pflegestufe oder auch eine individuelle Gestaltungsmöglichkeit. Bei dem OlgaFlex kann der Beitrag flexibel gestaltet werden  Somit gibt es 3 Varianten des OlgaFlex Tarifes. Es gibt die Variante mit Altersrückstellung, ohne Altersrückstellung oder eine Kombination  aus den 3 Varianten.

Z Pflegezusatzversicherung - Alte Leipziger und Hallesche

Die Besonderheit:

Über die Pflegebedürftigkeit entscheidet die so genannte „günstiger Prüfung“, gemeint ist, dass sowohl der MDK aber auch das System der ADL darüber entscheiden können, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Einer von beiden reicht aus, die Zahlung zu begründen. Eine Beitragsbefreiung in Pflegestufe drei existiert nicht, die Zahlung wird um den entsprechenden Beitrag erhöht.

ALvita gehört in den Bereich der Pflegerente, also zu den Lebensversicherungen. Der Beitrag ist fest vereinbart, es werden Rückstellungen gebildet und meist ist der Beitrag  von Beginn an höher, dasselbe Ziel der Absicherung wie in einer Tagegeldversicherung zu erreichen. Es gibt kein Kontrahierungszwang, wenn Kinder geboren werden. Das Produkt wird sehr oft bevorzugt, wenn Geld angelegt werden soll. Die Verzinsung ist garantiert und meist sehr attraktiv für Anleger.

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  • 5 Gesundheitsfragen
  • Wartezeitentfall bei Unfall
  • max. 1000 € PS 3

2Q== Pflegezusatzversicherung - Alte Leipziger und Hallesche

Die vereinbaret Summe in PS1/PS2 ist in 1% Schritten wählbar. Eine geringere PS darf an Wert nicht über der folgenden liegen. Die Pflegerente gibt es mit der „gewohnten“ aber auch einfachen Risikoprüfung, dann mit Wartezeit. Mit Risikoprüfung sind die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältiger. Wer sich für die verkürzte Risikoprüfung entscheidet, hat mit fünf Jahren Wartezeit zu kalkulieren. Entschieden werden kann in diesem Falle für  eine Absicherung in Pflegestufe drei (100 %) allein oder  zusätzlich mit einer 50-prozentigen Absicherung in Pflegestufe 2+ Absicherung der Demenz.

Variante 1-ohne Wartezeit-hat sowohl diese beiden Möglichkeiten, aber auch die Möglichkeit in Pflegestufe eins zusätzlich eine 25% prozentigen Absicherung zu vereinbaren.

Zu beachten dabei ist: Pflegebedürftigkeit wegen Demenz, schwer/mittelschwer wird in Pflegestufe zwei eingestuft. Eine “ leichte Demenz“ begründet keine Leistung. Pflegestufe „Null“ ist nicht absicherbar.

In den Vertragsbestimmung findet sich dazu folgende Bestimmung:

(5) Pflegebedürftigkeit liegt auch bei mittelschweren oder schweren Hirnleistungsstörungen (Demenz) des Versicherten vor, die durch Unfall oder Erkrankung verursacht wurden und als deren Folge der Versicherte kontinuierliche Beaufsichtigung benötigt, weil er sich selbst oder andere sonst erheblich gefährden würde. Eine mittelschwere oder schwere Demenz ist charakterisiert durch einen Verlust geistiger Fähigkeiten, die sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Orientierungsvermögen auswirken.

Folgende Dinge sind zusätzlich zu beachten:

  • Beitragsbefreiung ab Pflegestufe eins, auch wenn dies nicht versichert ist,
  • keine Leistung innerhalb der Wartezeit auch bei Pflegebedürftigkeit
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Eintrittsalter 15 – 75 Lj. Mit Dynamik: bis zum 55. Lj.
  • Beitragszahlung bis max. 85 Lj.
  • Umfangreiche Assistance Leistungen
  • Umfangreiche Ausbau- und Nachversicherungsgarantie
  • Garantierte Rentensteigerung
  • Einmalleistung vereinbar

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit:

  • Pflegestufe eins (entsprechend SGB) oder zwei ADL Punkte (Alleinstellungsmerkmal)
  • Pflegestufe zwei (entsprechend SGB) oder vier ADL Punkte
  • Pflegestufe drei (entsprechend SGB) oder sechs ADL Punkte

(ADL steht für „Activities of Daily Living“)

Obliegenheiten/Einschränkungen:
  • Beachtung der Mitwirkungspflichten nach Paragraph elf, sofern Leistungen dort bezogen werden.
  • Bei Aufenthalt im Ausland kann sowohl ein dortiger Arzt als auch der in Deutschland vom Versicherer zur Begutachtung verlangt werden,
  • die Arztanordnungsklausel ist grundsätzlich zu berücksichtigen.
  • Die Nachprüfung, jährlich möglich, erfordert gegebenenfalls weitere Untersuchungen/Gutachten.
  • Optionen: hier ist zu unterscheidet, welches Modell gewählt wurde. Verträge ohne Wartezeit haben eine Ausbaugarantie bis maximal zum 55. Lebensjahr mit einer Anhebung höchstens 25 % in Pflegestufe eins maximal 50 % in 2/3.

Eine Besonderheit des Produktes ist es, dass eine lebenslange Rentenzahlung möglich ist, wenn der Versicherte mindestens 1,5 Jahre in Pflegestufe drei und sich im Leistungsbezug befindet. Bei drei Jahren wird der Vertrag lebenslang beitragsfrei gestellt.

Beide Absicherungen haben ihre Vor-und Nachteile. Ich persönlich bin der Meinung, dass eine Absicherung in der Pflegezusatzversicherung immer über drei Pflegestufen gehen sollte und auch ambulant / stationär Nutzen bringen muss. Die Absicherung von Demenz siehe ich als sehr wesentlich an und würde daher ein Tagegeld einer Rente vorziehen.

Ob es das Produkt der Halleschen ist oder der Alten Leipziger oder auch ein anderer Mitbewerber persönlich besser zu Ihnen passt, zeigt nur das auf die Inhalte ausgerichtete Gespräch zu den einzelnen Angeboten des Marktes.

 Frank Dietrich Fachmakler

Telefon: 0172 3 222 898

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