Die „alte Baustelle“

Die rechtliche Bedeutung der umfassenden unkorrekten Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Antragstellung für eine Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Pflegeversicherung wird ständig unterschätzt.

Sind Sie gesund?

Die pauschale Frage, ob man gesund sei, so wie viele der Vermittler sie heute noch pauschal stellen und für den Kunden die Antragsfragen beantworten, ist verantwortungslos. Immer wieder berichten Kunden, die ihren Vertrag, begründet wegen unklarer oder unvollständiger Angaben, verändert oder sogar gekündigt bekamen, dass sie die Fragen nicht wirklich selbst beantwortet haben. Auch wurde lediglich die Erinnerung abgefragt.

Rechtlich:

Dazu eine deutliche Klarstellung, die sich wieder der aktuellen Rechtsprechung bewahrheitet hat: Es ist allein der Antragsteller, nicht der Vermittler, der für die Angaben im Antrag haftet.

Vorgehensweise:

Um die gestellten Fragen in einem Antrag auch wirklich vollständig und wahrheitsgemäß beantworten zu können, ist es unerlässlich, sich die Unterlagen zuvor vom Arzt und dem vor Versicherer/Versicherer zur Einsicht zukommen zu lassen.

Inhaltliche Prüfung:

Liegen die gelisteten Daten vor, sollten Sie gründlich daraufhin geprüft werden, ob diese Diagnosen auch wirklich vorlagen/vorliegen unser Gesundheitssystem lässt die Ärzte / Behandler meist erst dann Geld verdienen, wenn Krankheiten diagnostiziert werden. Sehr oft finden sich Eintragungen, bei denen der Hinweis „Verdacht auf“ und schlussendlich „ohne Befund“ fehlt, eine Rücksprache mit dem entsprechenden Arzt ist dann dringend notwendig.

Natürlich sind diese Dinge nicht „mal eben“ erledigt. Die Recherche der Daten benötigt Zeit. Keinesfalls sollten Sie sich ausschließlich auf ihre Erinnerung verlassen, denn sie haften auch für die Daten, die nicht bekannt sind und deshalb ist der Einblick in die Patientenakte dringend notwendig. In einem aktuellen Fall erlebten wir es, dass ein Kunde die Unterlagen abholen sollte, aufgefordert wurde, seine Versichertenkarte vorzulegen und als wir später einen weiteren Einblick wagten, aber fanden wir einen abgerechneten Bandscheibenvorfall.

Antragsfragen:

Ein weiteres Erschwernis sind die Antragsfragen selbst. Es gibt zeitlich begrenzte aber auch nicht begrenzte Fragen, wie zum Beispiel „hatten Sie jemals…“!  Unklare Begrifflichkeit wie „Beschwerden“, die ich als subjektiv für jeden Kunden seiner Empfindung begründe, finden sich bei einigen Anbietern.

Bitte ziehen Sie auch keine Rückschlüsse aus eventuellen Kosten, egal wie gering diese sind, die Sie beispielsweise für einen Hautausschlag, der regelmäßig auftritt, haben, wenn es um die Relevanz der Angabe bei Antragstellung geht. Nur und ausschließlich der Versicherer beurteilt, was relevant für die Prämie ist oder nicht.

So aber auch nicht.

Es gibt nun auch Vermittler, die die Patientenakte an den Antrag anheften ungeprüft mit einreichen. Wer so handelt, wird kurzfristig erfahren, dass seine Anträge meist sofort gänzlich abgelehnt werden. Es obliegt nicht dem Versicherer, zu prüfen, ob Diagnosen einen Wahrheitsgehalt haben oder eben nicht und wenn die Menge der Angaben sehr groß ist, ist die Ablehnung nahe.

Die Absicherung in der Privaten Krankenversicherung und in den biometrischen Risiken sollte nur mithilfe und fachlicher Unterstützung eines Fachmaklers, der sich auf diese Bereiche seit Langem spezialisierte, realisiert werden. Hat er auch noch eine medizinische Vorbildung, so kann das nur zum Vorteil aller Beteiligten sein.

Prüfen Sie genau, wer vor Ihnen sitzt und nehmen Sie sich Zeit für das Gespräch, sowie auch für die sorgsame Vorbereitung der Antragstellung. Besuchen Sie mich auf meiner Homepage und machen sich ein Bild von meiner fachlichen Kompetenz in diesem Themenkreis. Ich freue mich auf unser erstes Gespräch, sodass Sie mir bitte einen Vorschlag machen.

Terminvereinbarung.

9k= Sind Sie gesund? Gesundheitsfragen im Antrag.

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