Er war ständig bemüht!

Es war längst überfällig! Überfällig, zu erkennen, dass ein Kunde ein garantiertes Recht auf einen Tarifwechsel nach VVG. § 204 hat und man sich dem nicht verweigern können sollte. Mit dem „können sollte“ meine ich den Gesetzgeber und die Verbraucherschützer, die still zusahen, anstatt zu handeln. Immer mehr so genannte „Beitragsoptimierer“ verlangen für eine eigentlich kostenfreie Dienstleistung Honorare, die bis zum zwölffachen der Preisersparnis gehen. Eigentlich geht es um Leistungen, wenn man sich versichert, nicht in erster Linie um den Preis. Aus meiner Erfahrung aus, sind Dienstleister am Markt ich auf die Optimierung von Beiträgen, eigentlich sind Preise gemeint, in ihrer Leistung mehr als fragwürdig.

Folgendes bemängelte ich:

Für ein Auto, also eine Ware, zahlt man einen Preis, keinen Beitrag. Versicherungsschutz ist auch eine Ware. Unter dem Begriff Beitrag versteht man die Dinge, die zu diesem Preis noch aufzubringen sind, das Ziel zu erreichen, welches man mit der Zahlung des Preises schon erreicht glaubte. Zurück zum Auto würde das heißen, dass der mit dem Preis bezahlte Wagen das Ziel, zu dem man ihn kaufte nicht erreicht. Die Fahrt muss mithilfe anderer Verkehrsmittel und damit auch zusätzlichen Kosten weitergeführt werden. Diese Kosten wenn man Beitrag. Sind nun der Preis für ein gut, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Beitrag ansteigt.

Was war versichert und was ist es noch, wenn der Wechsel erfolgte? Immer wieder wird von gleichen Leistungen gesprochen, wenn es um einen solchen Wechsel geht. Wer sich informiert hat, dem ist bekannt, dass es keine zwei gleichen Tarife gibt und dass ein Wechsel immer mit einem Mehr und einem Weniger einhergeht.

Beitrag-und-Preis.. Gute Absichten des PKV-Verbandes! Aber ...Das Geschäftsmodell hilft nur einem

– gemeint ist der Dienstleister, nicht der Verbraucher. Wer sich als Kunde im Nachhinein über den Tisch gezogen fühlt, hat kaum noch Chancen, sein Recht zu erhalten. Der Gesetzgeber sieht zwar einiges vor, die Behörden hingegen sehen er weg. Engagement, so meiner Erfahrung, gibt es in den Behörden, die ich im Rahmen des Verbraucherschutzes ansiedelte, definitiv nicht. Vielleicht ist es auch einfach die fehlende Kompetenz. Wenn ich an die Korrespondenz der Bundesaufsichtsbehörde aus dem letzten Jahr denke, ist es die fehlende Kompetenz.

Nun endlich wird lautstark verkündet, dass man das Recht des Versicherten beim Anbieter zukünftig auch zur Kenntnis nehmen will und auch zusichert, die beste Möglichkeit für einen Tarifwechsel zu offerieren. Beste? In vielen Gesprächen der letzten Jahre mit Ausschließlichkeiten fiel mir auf, dass deren Fachkompetenz bei der Bewertung von Vertragsinhalten in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen im Leistungsfall mit Blinden zu vergleichen ist, die versuchen, Farbe zu erklären. In einer dokumentierten E-Mail Korrespondenz wurde klar, das ein Vertreter den Brillenersatz für 160 Euro alle zwei Jahre weit höher eingeleitete als fehlende Logopädie oder auch die Möglichkeit einer Anschlussheilbehandlung zu erhalten. Solange die Mitarbeiter eines Anbieters derart inkompetent sind, wird es bei einem Versprechen bleiben.

Würde die Kompetenz inhaltlich und frei von eigenen Produkten geschult, bestünde die Gefahr, dass die Vertreter einer Gesellschaft nun einen Marktüberblick erhalten. Und damit auch erfahren, wo die eigene Positionierung ist. Nun würden eigene Bewertungen möglich und damit würde auch Kritik zu erwarten sein, wenn man die eigenen Produkte am Markt vergleicht. Möglicherweise wäre das das Ende der Ausschließlichkeitsorganisationen.

Es geht aber auch anders:

Gerade erst selbst unterstützte ich eine solche Tarifwechseloption auf fester Honorarbasis. Die Beitragsersparnis bei nahezu gleichen Leistungen, den weggefallen sind Leistungen, die der 75 jährige bettlägerig voraussichtlich nicht mehr brauchen wird (Auslandsversicherungsschutz), war bereits bei zwei Monatsbeiträgen höher als das Honorar.

Auch ich sehe mich als Verbraucher und daher leiste ich den Dienst im Sinne des Verbrauchers. Ich möchte hier in aller Deutlichkeit vor diesen Dienstleistern und den schönen Worten der Anbieter warnen. Ein PKV-Tarif hat Minimum 900 Detailmerkmale. Lassen Sie alles protokollieren, denn schöne reden sind nicht einklagbar.

Worauf zu achten ist? Solche Informationen gibt es bei mir auch umsonst im Downloadcenter.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

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